Familie

Doppeltes Elterngeld für Mehrlinge soll bleiben !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2.608 Unterstützende 2.514 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.608 Unterstützende 2.514 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

12.05.2015, 12:35

Ihr Lieben, leider hat der Bundestag die Petition abgewiesen, weil die Gesetzgebung frisch überarbeitet wurde. Genauer Wortlaut:



Sehr geehrte Frau Geiersberg,

Nach Prüfung aller Gesichtspunkte kommt der Ausschussdienst zu dem Ergebnis, dass eine Umsetzung Ihrer Forderung angesichts der bereits erfolgten parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen erscheint.

Diese Auffassung stützt sich darauf, dass der Deutsche Bundestag in seiner 64. Sitzung am 07.11.14 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefolgt ist und den Gesetzesentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung mehrheitlich angenommen hat.

(...)

Nach Auffassung des Gesetzgebers besteht bei Mehrlingsgeburten nur ein einkommensabhängiger Elterngeldanspruch.

Den Gesetzesentwurf (...) können Sie im Internet unter www.bundestag.de - Dokumente einsehen.

Einwendungen gegen diese Bewertung Ihrer Eingabe können Sie innerhalb von 6 Wochen mitteilen. (...).

MfG

XXX


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