Region: Markdorf
Kultur

Ein Hotel im Bischofsschloss in Markdorf

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Georg Riedmann
633 Unterstützende 424 in Markdorf

Dialog abgeschlossen

633 Unterstützende 424 in Markdorf

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

12.12.2017, 20:00

Stadt Markdorf Oberteuringen, 12.12.2017
Herrn Bürgermeister Georg Riedmann
und die Fraktionen des Gemeinderates
88677 Markdorf

Online Petition gegen den Umzug der Verwaltung in das Bischofsschloss

Sehr geehrter Herr Riedmann,

aufgrund einer längerfristigen Erkrankung möchte ich Ihnen auf diesen Weg die Unterschriftsliste für der Online Petition gegen den Umzug der Verwaltung in das Bischofsschloss überreichen. 632 Menschen haben sich gegen einen Umzug ausgesprochen. Die Begründungen können Sie der online Seite www.openpetition.de/petition/online/ein-hotel-im-bischofsschloss-in-markdorf entnehmen.

In der Ratssitzung am 15.12.2015 wurde von einer Stadträtin gesagt :Es müsse die Bürgerschaft bei diesem Prozess mitgenommen werden.( Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2015).

Leider ist der Gemeinderat dieser Auffassung nicht gefolgt, sondern hat das Projekt ohne es jemals öffentlich zu diskutieren beschlossen. Das halten wir für einen schweren politischen Fehler, denn die Stimmung in der Bevölkerung ist eine andere. Die Unterzeichnenden sind ein kleiner Teil dieser Stimmen. Ein solches Projekt gegen den Willen der Bevölkerung „durchzuziehen“ halten wir für ein politisch falsches Signal mit katastrophalen Auswirkung auf die politische Stimmung in der
Bevölkerung.

Wir fordern daher vom Gemeinderat eine Bürgerbefragung durchzuführen, zwar unabhängig von einem Bürgerbegehren. Im Namen aller Unterstützer der Petition bitten wir um eine Stellungnahme von Ihnen als Bürgermeister sowie von den Fraktionen des Gemeinderates. Diese Stellungnahmen werden von uns auf der online Seite der Petition veröffentlicht.

Bitte reichen Sie dieses Schreiben samt der Unterschriftlisten an die Räte des Gemeinderates weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Sozialwirt Dipl Sozialökonom Thomas Schalski, M.A.
Rentenberater
Inklusionsbotschafter ISL/ Aktion Mensch


26.11.2017, 11:57

Die Stadt hält ein Bürgerbegehren für verfristet. Wir nicht und stützen uns auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg:

Diesen Grundsatz hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg durch einen Beschluss vom 30.09.2010 – 1 S 1722/10 – dahingehend
modifiziert, dass nicht nur der die eigentliche Planung einleitende Grundsatzbeschluss bürgerentscheidsfähigist, sondern auch weitere „Weichen stellende“ Entscheidungen des Gemeinderatsden Lauf der 6-Wochen-Frist erneut auslösen und damit das Projekt wieder bürgerentscheidsfähigmachen. Die Bürger seien nicht gehalten, bereits in einem Stadium gegen ein Vorhaben vorzugehen,
in dem sich das Für und Wider noch nicht einigermaßen verlässlich beurteilen lässt. Erst wenn ein Planungsstadium erreicht ist, in dem sich die Vor- und Nachteile des Vorhabens einigermaßen verlässlich
beurteilen lassen, soll nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes ein Bürgerbegehren im Anschluss an einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss möglich sein. Gerechtfertigt hat der
Verwaltungsgerichtshof seine Auffassung mit der Überlegung, dass die Bürgerschaft davon ausgehen kann, dass – wie bei gestreckten Planungsverfahren üblich – der Gemeinderat sich mehrfach mit der
Angelegenheit befassen werde. Insbesondere nach Abschluss der Planungen werde noch ein Projektbeschluss gefasst, der grünes Licht für die Realisierung gibt.

Auf Basis dieser Rechtsprechung gehen wir davon aus, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 17.10.2017 die Frist erneut auslöst, denn erst mit diesem Beschluss wird ein Projekbeschluss gefasst. Dieser Beschluss löst die 3 Monatsfrist aus. Wir werden auf jedenfall den Weg zum Verwaltungsgericht nicht scheuen. Die Vorbereitungen lauf daher weiter, Wir werden spätestens zum 01.12.2017 dann die Unterschriftslisten in Umlauf bringen. Wir möchten Sie daher bis zum 25.11.2017 12 Uhr bitten hierzu Stellung zu nehmen. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind durch Stellungnahmen und Auskünft, das Bürgebegehren zu unterstützen


26.11.2017, 11:55

Liebe Unterstützer/innen

die Stellungnahmen der Stadträte zur Petition verzögern sich leider. Openpetition teilt uns mit:

Ich schreibe gleich nochmal den Herren von der Verwaltung an, weil wir bisher noch auf den bereits zugesicherten E-Mail-Kontakt warten. Dann könnten die Stellungnahmen diese Woche noch rausgehen.

Beim Bürgerbegehren ist zwischen uns und der Stadt strittig, ob ein Bürgerbegehren verfristet ist. Wir halten ein Bürgerbegehren für zulässig und stützen uns auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg:

Diesen Grundsatz hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg durch einen Beschluss vom 30.09.2010 – 1 S 1722/10 – dahingehend
modifiziert, dass nicht nur der die eigentliche Planung einleitende Grundsatzbeschluss bürgerentscheidsfähigist, sondern auch weitere „Weichen stellende“ Entscheidungen des Gemeinderatsden Lauf der 6-Wochen-Frist erneut auslösen und damit das Projekt wieder bürgerentscheidsfähigmachen. Die Bürger seien nicht gehalten, bereits in einem Stadium gegen ein Vorhaben vorzugehen,

in dem sich das Für und Wider noch nicht einigermaßen verlässlich beurteilen lässt. Erst wenn ein Planungsstadium erreicht ist, in dem sich die Vor- und Nachteile des Vorhabens einigermaßen verlässlich beurteilen lassen, soll nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes ein Bürgerbegehren im Anschluss an einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss möglich sein. Gerechtfertigt hat derVerwaltungsgerichtshof seine Auffassung mit der Überlegung, dass die Bürgerschaft davon ausgehen kann, dass – wie bei gestreckten Planungsverfahren üblich – der Gemeinderat sich mehrfach mit der Angelegenheit befassen werde. Insbesondere nach Abschluss der Planungen werde noch ein Projektbeschluss gefasst, der grünes Licht für die Realisierung gibt.


19.11.2017, 17:25

Am Montag, den 20.11.2017 trifft sich die Bürgerinitiative um 20.00 Uhr im Restaurant Untertor. Nachdem nun der Flyer fertiggestellt ist, wird dieser nächste Woche verteilt werden. Am Montag sprechen wir über die Unterschriftenliste, deren Verteilung und die Abstimmung des Bürgerbehrens mit der Stadtverwaltung und unsere zukünftige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Wie immer sind interessesierte Bürgerinnen und Bürger herzlich willkommen.

In den nächsten Tagen rechnen wir mit Stellungnahmen der Stadträte auf die Petition und werden soweit diese vorliegen die Öffentlichkeit darüber informieren.


19.11.2017, 17:24

Liebe Unterstützer/innen,

am 21.11.2017 übergeben die Initiatoren der Bürgerinitiative die Unterschriftsliste der Petition um 17.00 Uhr im Rathaus an den Bürgermeister. Wer dabei sein möchte, ist herzlich willkommen sich anzuschließen. Die Presse ist auch eingeladen.

Am Montag, den 20.11.2017 trifft sich die Bürgerinitiative um 20.00 Uhr im Restaurant Untertor. Nachdem nun der Flyer fertiggestellt ist, wird dieser nächste Woche verteilt werden. Am Montag sprechen wir über die Unterschriftenliste, deren Verteilung und die Abstimmung des Bürgerbehrens mit der Stadtverwaltung und unsere zukünftige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Wie immer sind interessesierte Bürgerinnen und Bürger herzlich willkommen.

In den nächsten Tagen rechnen wir mit Stellungnahmen der Stadträte auf die Petition und werden soweit diese vorliegen die Öffentlichkeit darüber informieren.


15.11.2017, 13:43

Sehr geehrter Herr Schalski,

wir stehen momentan im Austausch mit einem Vertreter aus der Verwaltung von Markdorf. In wenigen Tagen werden wir daher die Anfragen zur Stellungnahme rausschicken.
Ich wollte Ihnen nur Bescheid sagen, die Abgeordneten melden sich nun schon bei uns, weil Sie darauf reagieren wollen - das sind doch super Voraussetzungen.


15.11.2017, 09:39

Liebe Unterstützer/Unterstützerinnenn,

die Zeichnungfrist ist abgelaufen. 622 Personen haben die Petition unterschrieben. Bisher hat der Bürgermeister noch nicht geantwortet, wann wir Ihm die Petition übergeben können. Sobald wir einen Termin haben werden wir uns melden. Gleichzeitig werden alle Gemeinderäte angeschrieben zu der Petition Stellung zu nehmen.Die Bürgerinitiative ist dabei den nächsten Schritt einzuleiten, nämlich das Bürgerbegehren.

Wir halten Sie auf dem laufenden


15.11.2017, 09:37

Liebe Unterstützer/Unterstützerinnenn,

die Zeichnungfrist ist abgelaufen. 622 Personen haben die Petition unterschrieben. Bisher hat der Bürgermeister noch nicht geantwortet, wann wir Ihm die Petition übergeben können. Sobald wir einen Termin haben werden wir uns melden. Gleichzeitig werden alle Gemeinderäte angeschrieben zu der Petition Stellung zu nehmen.Die Bürgerinitiative ist dabei den nächsten Schritt einzuleiten, nämlich das Bürgerbegehren.

Wir halten Sie auf dem laufenden


05.11.2017, 19:26

Morgen, Montag, den 06.November 2017 trifft sich um 19.30 Uhr die Bürgerinitiative in der Gaststätte Krone in Markdorf, um das Bürgerbegehren weiter vorzubreiten. Alle intessierten Bürger und Bürgerinnen sind herzlich eingeladen


02.11.2017, 22:19

Bürgerinitiative „ Ein Hotel im Bischofsschloss“ Markdorf, 02.11.2017
Sprechergruppe
Thomas Schalski
Länderstr. 2/2
88094 Oberteuringen

Herrn Bürgermeister Georg Riedmann
Rathausplatz
88677 Markdorf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Riedmann,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass wir derzeit ein Bürgerbegehren nach § 21 Absatz 3 der baden-württembergischen Gemeindeordnung vorbereiten, um einen Bürgerentscheid zu folgender Fragestellung zu erreichen:
„Sind Sie dafür, dass für den Umzug des Rathauses in das Bischofsschloss keine weiteren Planungsleistungen durch den Gemeinderat mehr vergeben werden und das Projekt des Umzuges Rathauses in das Bischofsschloss mit sofortiger Wirkung gestoppt wird.“
Wir bitten Sie, uns so rasch wie möglich folgende Informationen zukommen lassen:

• Wie viele Einwohner unserer Gemeinde sind gegenwärtig bei Kommunalwahlen stimmberechtigt? Wir benötigen diese Information, um daraus errechnen zu können, wie viele gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren benötigt werden, um das Unterschriftenquorum zu erreichen (7% der stimmberechtigten Einwohner).

• Wir gehen davon aus, dass unser Bürgerbegehren nicht im Widerspruch zu bisherigen Beschlüssen des Gemeinderats steht, so dass es an keine Frist hinsichtlich des Einreichungstags gebunden ist. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie dies auch so sehen, damit zu diesem Punkt von vornherein Klarheit besteht. Obwohl keine Einreichungsfrist besteht, planen wir, die notwendigen Unterschriften für das Bürgerbegehren zügig zu sammeln und bis spätestens zum 17.012017 bei Ihnen einzureichen.

• Nach § 21 Absatz 3 der baden-württembergischen Gemeindeordnung hat ein Bürgerbegehren „einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme“ zu enthalten, wobei die Gemeinde verpflichtet ist, „zur Erstellung des Kostendeckungsvorschlags Auskünfte zur Sach- und Rechtslage“ zu geben. Präzisierend heißt es dazu in der Begründung des entsprechenden Gesetzes (Landtagsdrucksache 15/7265 vom 3.8.2015): „Gemeinden sind dazu verpflichtet, auf Wunsch den Initiatoren eines Bürgerbegehrens Auskünfte bezüglich des Kostendeckungsvorschlags in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu erteilen. Davon werden sowohl Auskünfte zur Höhe entstehender Kosten als auch zu den rechtlichen Möglichkeiten der Deckung erfasst.“.

• Da unser geplantes Bürgerbegehren auf das Unterlassen einer Maßnahme gerichtet ist, und durch dieses Unterlassen Kosten mithinnicht entstehen, gehen wir da-von aus, dass unser Bürgerbegehrens keines Kostendeckungsvorschlags bedarf. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie dies auch so sehen. Sollten Sie es anders sehen, dann teilen Sie uns bitte mit, (a) in welcher Höhe etwaige Mehrkosten für die Gemeinde entstehen würden, (b) wodurch genau diese verursacht werden und wie die Gemeinde auf diese konkrete Kostenschätzung kommt, (konkrete Optionen zur Deckung dieser spezifischen Kosten im Rahmen der finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde.

• Sollten wir bis zum 20.11.2017 von Ihnen keine Antworten auf diese Fragen erhalten haben, werden wir folgenden Vermerk in das Unterschriftenformular zum Bürgerbegehren aufnehmen und unverzüglich mit der Unterschriftensammlung beginnen: Kostendeckungsvorschlag: Die Gemeindeverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, den Initiatoren eines Bürgerbegehrens Auskünfte zu eventuellen Kosten sowie Deckungsmöglichkeiten zu geben. Dem ist die Gemeinde trotz Anfrage binnen angemessener Frist nicht nachgekommen. Wir gehen deshalb davon aus, dass durch das Anliegen des Bürgerbegehrens keine nennenswerten Kosten entstehen oder solche gegenwärtig nicht bezifferbar sind, weshalb kein Kostendeckungsvorschlag notwendig ist.

• Im weiteren Verlauf des Bürgerbegehrens sind wir an einer engen, konstruktiven und vertrauensvollen Kooperation mit der Gemeindeverwaltung interessiert. Sie können unsererseits fest damit rechnen und wir erwarten eine solche Haltung auch bei Ihn .Bitte lassen Sie uns die oben angefragten Informationen bis spätestens zum 20.11.2017schriftlich zukommen. Wir sagen Ihnen zu, vor diesem Termin nicht mit einer Unterschriftensammlung zu beginnen.
Ein noch längeres Zuwarten ist für uns nicht zumutbar aufgrund der bestehenden Einreichungsfrist für das Bürgerbegehren und der bis dahin noch notwendigen Unterschriftensammlung. Zudem bitten wir Sie, so rasch wie möglich, auch um einen persönlichen Gesprächstermin, um den weiteren Verfahrensablauf des Bürgerbegehrens mit Ihnen zu besprechen.
Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 21 GemO, die im Kommentar zur Gemeindeordnung von Kunze/Bronner/Katz abgedruckt ist, sollen während eines laufenden Bürgerbegehrens Gemeinderatsbeschlüsse, gegen die das Bürgerbegehren gerichtet ist, vorläufig nicht vollzogen werden. Das bedeutet, mit dem Vollzug soll abgewartet werden, bis die dreimonatige Einreichungsfrist für Bürgerbegehren na


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