10.04.2026, 15:28
- Positives Urteil für Familie Omari! Es gibt eine wichtige Neuigkeit im Fall der Familie, für die wir uns einsetzen. Mit Beschluss vom 20.2.26 (19 CS 26.24) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gegen das positive Urteil des VG Ansbach vom 16.12.25 (Eilrechtsklage gegen Widerrufsbescheid durch Anwalt der Familie) abgewiesen. Bei Rechtskraft bedeutet das aus unserer Sicht: Der Widerruf der Aufnahmezusage war rechtswidrig. Weiter offen bleibt damit aber, ob das BAMF der Familie das Visum erteilen muss oder wird - dies ist noch als Verfahren am OVG Berlin anhängig. Aus unserer Sicht unangenehm UND kritikwürdig: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Anschuldigungen des BAMF, dass die Familie im Verfahren Falschangaben gemacht habe.
- 74 Rücknahmeverfahren! Laut der Antwort der Bundesregierung vom 25.2.26 auf eine Frage der Abg. Clara Bünger (Linke) wurden am VG Ansbach ingesamt 74 Eilrechtsklagen gegen Rücknahmebescheide eingelegt. 30 dieser Fälle sind in die Berufung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegangen, darunter der Fall von Familie Omari. Wie viele Rücknahmebescheide es durch das Dobrindt-BMI insgesamt gab und um wie viele Menschen sich dies insgesamt handelt, ist nicht bekannt. Diese Menschen sind jedenfalls alle mindestens von der Obdachlosigkeit bedroht und im Ernstfall von der Abschiebung nach Afghanistan.
...
- Mit Moos mehr los! Als gemeinnütziger Verein in der Flüchtlingshilfe und Menschenrechtsarbeit sind wir auf Spenden angewiesen. Für unsere Afghanistan-Aktivitäten unterstützen wir Menschen in Not und Gefahr mit monatlich derzeit rund 4.000 €. Hier gibt es Informationen in unserem Aktueller Spendenflyer "welcome solidarity" (PDF zum Download). Und dies ist unser Spendenkonto: menschen.rechte Tübingen e.V., Volksbank in der Region, IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02, BIC: GENODES1VBH, ggf. Verwendungszweck: Afghanistanhilfe (oder SOF). Spenden steuerlich abzugsfähig.