Region: Esslingen

Ein sicherer Hafen für Familie Omari im Landkreis Esslingen!

Petition is addressed to
Bundesministerium des Inneren, Alexander Dobrindt

238 Signatures

5 %
5,000 for collection target

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  1. Launched 04/04/2026
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News

04/10/2026, 15:28

- Positives Urteil für Familie Omari! Es gibt eine wichtige Neuigkeit im Fall der Familie, für die wir uns einsetzen. Mit Beschluss vom 20.2.26 (19 CS 26.24) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gegen das positive Urteil des VG Ansbach vom 16.12.25 (Eilrechtsklage gegen Widerrufsbescheid durch Anwalt der Familie) abgewiesen. Bei Rechtskraft bedeutet das aus unserer Sicht: Der Widerruf der Aufnahmezusage war rechtswidrig. Weiter offen bleibt damit aber, ob das BAMF der Familie das Visum erteilen muss oder wird - dies ist noch als Verfahren am OVG Berlin anhängig. Aus unserer Sicht unangenehm UND kritikwürdig: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Anschuldigungen des BAMF, dass die Familie im Verfahren Falschangaben gemacht habe.

- 74 Rücknahmeverfahren! Laut der Antwort der Bundesregierung vom 25.2.26 auf eine Frage der Abg. Clara Bünger (Linke) wurden am VG Ansbach ingesamt 74 Eilrechtsklagen gegen Rücknahmebescheide eingelegt. 30 dieser Fälle sind in die Berufung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegangen, darunter der Fall von Familie Omari. Wie viele Rücknahmebescheide es durch das Dobrindt-BMI insgesamt gab und um wie viele Menschen sich dies insgesamt handelt, ist nicht bekannt. Diese Menschen sind jedenfalls alle mindestens von der Obdachlosigkeit bedroht und im Ernstfall von der Abschiebung nach Afghanistan. 
...

- Mit Moos mehr los! Als gemeinnütziger Verein in der Flüchtlingshilfe und Menschenrechtsarbeit sind wir auf Spenden angewiesen. Für unsere Afghanistan-Aktivitäten unterstützen wir Menschen in Not und Gefahr mit monatlich derzeit rund 4.000 €. Hier gibt es Informationen in unserem Aktueller Spendenflyer "welcome solidarity" (PDF zum Download). Und dies ist unser Spendenkonto: menschen.rechte Tübingen e.V., Volksbank in der Region, IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02, BIC: GENODES1VBH, ggf. Verwendungszweck: Afghanistanhilfe (oder SOF). Spenden steuerlich abzugsfähig.


04/10/2026, 15:21

- Die Familie befindet sich weiterhin in Pakistan und die Situation wird immer schlimmer. Weiter besteht die Gefahr der Abschiebung nach Afghanistan und der Auslieferung an das Taliban-Regime. Die ganze Familie befindet sich weiter in einer schlimmen Streßsituation, der Gesundheitszustand des 86-jährigen Vaters hat sich gravierend verschlechtert.

- Die rechtliche Situation ist weiterhin in der Schwebe. Nachdem der bayerische Verwaltungsgerichtshof am 20.2.26 entschied, dass der vom BAMF verfügte Widerruf der Aufnahmezusage nicht rechtmäßig ist, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg immer noch nicht über die Klage auf Erteilung des Visums entschieden. Das Auswärtige Amt hat sich zwischenzeitlich in einem umfangreichen Schreiben an dieses Gericht gewandt, in dem es der Familie weiterhin die angebliche Fälschung eines Drohbriefs und widersprüchliche Aussagen während der Sicherheitsinterviews vorwirft und sogar ein "Ausweisungsinteresse" konstruiert. Dagegen hat die Familie inzwischen wiederum eine Zeugenaussage aus dem Kreis der Schule beigebracht, die die Echtheit des Drohbriefs und die Abgabe des Drohbriefs an der Schule bestätigt. Diese Beweismittel wurden über den im Fall tätigen Anwalt beim Gericht eingebracht, aber offen bleibt, ob und was dies helfen kann. Ganz offensichtlich versuchen die Behörden, die Einreise dieser Familie mit harten Bandagen zu verhindern. Für uns als "Meldestelle" besteht an der Glaubwürdigkeit und an der Gefährdung dieser Familie weiterhin kein Zweifel. Außerdem ist der zusätzlich immer geforderte "Bezug zu Deutschland" mehr als eindeutig vorhanden.

- Die rechtlichen Besonderheiten des Falls wurden sogar in einem Artikel des Newsletters "hrrf" über höchstrichterliche Rechtsprechung besprochen:
hrrf.de, 11.3.2026: "Trotz mutmaßlicher Dokumentenfälschung kein Widerruf der Aufnahmezusage"

- Heute erschien zum Fall ein Artikel in der Kontext-Wochenzeitung: 01.04.2026: "Zerrieben von der Politik" (von Silvana El Sayegh). Wir hoffen, dass dieser Artikel etwas hilft

- die Zahl der Unterschriften unter unseren Aufruf, hält sich weiterhin im bescheidenen Rahmen. Es ist uns klar, dass dies ein komplexer und schwieriger Fall ist, bei dem man mit einer Unterschriftenliste allein wenig erreichen kann. Uns geht es aber um die symbolische Wirkung. Deswegen wollen wir auf ausdrücklichen Wunsch auch der Familie in Kürze die Unterschriftenaktion auf eine Online-Plattform übertragen, mit der die Unterschriftensammlung eine größere Reichweite bekommen kann. ...

- und diese aktuelle Info noch: zum 7. April will die Bundesregierung bzw. das Dobrindt-Ministerium (als besonders christliches Ostergeschenk?) endgültig 250 Personen aus der sog. Menschenrechtsliste und dem "Überbrückungsprogramm", die sich noch in Pakistan aufhalten und die bisherigen Geld für Aufnahmeverzicht-Angebote nicht angenommen hatten, endgültig die Unterstützung durch Unterkunft und sonstige Versorgung entziehen - und sie damit der Obdachlosigkeit und den Taliban ausliefern. Dazu zum Nachlesen eine Presseerklärung der grünen MdB Shahina Gambir und Marcel Emmerich vom heutigen Tag: 01.04.2026: "Bundesregierung überlässt gefährdete Afghaninnen und Afghanen den Taliban" 
In ähnlicher Weise droht der Familie Omari und anderen Fällen im BAP, die von Widerrufsverfahren betroffen sind, zu einem späteren Zeitpunkt dasselbe. 

Wir wollen uns weiterhin mit allen unseren Möglichkeiten dafür einsetzen, dass niemand an das Taliban-Regime ausgeliefert wird.


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