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Einführung der Sitzplatzpflicht in bayerischen Schulbussen

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29.12.2013 klo 15.34

Der Begriff Bus wurde deutlicher formuliert und herausgestellt, dass sowohl ÖPNV als auch die sog. "Schulbusse" gemeint sind.


Die Verantwortung wird zwischen Landesregierung, Kommunen, Landkreisen und Busunternehmen hin und her geschoben.
Deshalb schlage ich eine klare Regelung zur Finanzierung vor, der Freistaat macht das Gesetz, also zahlt er auch. Die Aufgabenträger vor Ort sind für die Umsetzung und Überwachung zuständig.
Neuer Petitionstext: Ich möchte, dass für Busse welche jeden Bus welcher zur Beförderung von Schülern eingesetzt werden, wird, die Nutzung von Stehplätzen untersagt wird. Dies soll sowohl für den ÖPNV als auch für den sog. freigestellten Schülerverkehr gelten. Die bayerische Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV (SchBefV) soll entsprechend dahin gehend geändert werden.

Gesetztes Text.
www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-Sch%C3%BClerBefVBY1994rahmen&doc.part=X


Zur Sicherstellung der benötigen Fahrzeugkapazitäten schlage ich vor, dass bestehende Finanzierungsmodell zur Schülerbeförderung ab zu ändern. Anstatt der bisherigen Aufteilung von ca. 60% durch den Freistaat Bayern sollen zukünftig 100% der Beförderungskosten über den kommunalen Finanzausgleich an die Kommunen und Landkreise zu geführt werden.


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