Erfolg

Einkommensteuer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2005
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Detlef Böse

Einkommensteuer Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2009 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird die geplante teilweise Abschaffung der Entfernungspauschale
beanstandet.

Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine Vielzahl von Eingaben mit
gleich gerichteter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhanges einer ge-
meinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Darüber hinaus hat der
Finanzausschuss über einen Dachverband von Lohnsteuerhilfevereinen 100.000
Protestschreiben erhalten, in denen die Kürzungen bei der Entfernungspauschale
wie auch generell Einschränkungen beim Abzug von Werbungskosten bei Arbeitneh-
mern durch den Entwurf zum Steueränderungsgesetz 2007 kritisiert wurden.

Eine der vorliegenden Petitionen war zusätzlich auch als öffentliche Petition im Inter-
net eingestellt (172 Mitzeichner und 12 Diskussionsbeiträge).

Über die Petition soll erreicht werden, dass die Pendlerpauschale bis zum 20. Entfer-
nungskilometer nicht gestrichen wird. Der Petent äußert die Auffassung, die Entfer-
nungspauschale sei keine Steuervergünstigung, die beliebig beschnitten werden
könne. Vielmehr handele es sich bei den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte um Werbungskosten, die aus verfassungsrechtlichen Gründen in sach-
gerechter Höhe berücksichtigt werden müssten. Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den Akteninhalt Bezug ge-
nommen.

Der Petitionsausschuss hat gemäß § 109 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages den Finanzausschuss um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Das
Anliegen der Entfernungspauschale betrifft den Gesetzentwurf der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD "Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007" (Bundestags-
Drucksache 16/1545).

Der federführende Finanzausschuss hat die Petition in seine Beratungen über die
Vorlagen zum Steueränderungsgesetz 2007 einbezogen, in deren Verlauf die Koali-
tionsfraktionen unter Bezugnahme auf die Eingabe insbesondere darauf hingewiesen
haben, dass mit der Begrenzung der Pendlerpauschale eine steuerliche Subven-
tionierung abgebaut werde. Änderungen im Sinne des Petenten hat der Ausschuss
nicht empfohlen. Auf die einschlägigen Erörterungen im Bericht des Finanzaus-
schusses (Bundestags-Drucksache 16/2028) wird Bezug genommen.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass in der Vergangenheit sowohl das Finanzge-
richt Niedersachsen am 27. Februar 2007 (Az.: 8 K 549/06) wie auch das Finanzge-
richt des Saarlandes am 22. März 2007 die Neuregelung zur Entfernungspauschale
als unvereinbar mit dem Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6 Grundgesetz - GG)
und dem Gleichheitsgebot (Artikel 3 GG) und damit als verfassungswidrig erklärt ha-
ben. Die Fälle sind daraufhin dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung
vorgelegt worden. Andere Finanzgerichte hatten vor dem Hintergrund des Vorlage-
beschlusses des Finanzgerichts Niedersachsen das Verfahren bis zu einer ab-
schließenden Entscheidung des BVerfG über die streitige Regelung ausgesetzt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Beschluss vom 23. August 2007 (Az.: VI B
42/07) Folgendes festgestellt: "Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das ab 2007 geltende
Abzugsverbot des § 9 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) betreffend Aufwen-
dungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist." Als
Reaktion auf diesen Beschluss des BFH vom 23. August 2007 hat das Bundesminis- terium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 4. Oktober 2007 verfügt, dass Anträ-
gen auf Aussetzung der Vollziehung, mit denen in Rechtsbehelfsverfahren gegen die
Ablehnung der Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für die Wege
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begehrt wird, stattzugeben ist.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der 2. Senat des BVerfG am 9. Dezember
2008 entschieden hat, dass die seit 2007 geltende Kürzung der Entfernungspau-
schale um die ersten 20 Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeits-
stätte mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung mit den Anforderungen
des allgemeinen Gleichheitssatzes des Artikel 3 GG an eine folgerichtige Ausgestal-
tung einkommensteuerrechtlicher Belastungsentscheidungen nicht vereinbar und
verfassungswidrig sind. Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, rückwirkend auf den
1. Januar 2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der Rechtslage zu
beseitigen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund des Dargelegten, das Peti-
tionsverfahren abzuschließen, weil dem vorgetragenen Anliegen entsprochen worden
ist.


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