Regione: Germania
Diritti civili

Einstufung von Fahrschulen nach dem Paragraphen 31 des Infektionsschutzgesetzes

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Bundesregierung, Bundestag Petitionsausschuss
3.520 Supporto 3.510 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

3.520 Supporto 3.510 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

29/03/2020, 17:13

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Vielen Dank

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Neuer Petitionstext: In der derzeitigen Krise wurden die Fahrschulen in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz behördlich geschlossen. Diese Schließung erfolgte nach dem Paragraphen 28 des Infektionsschutzgesetzes. Dieser Paragraph verhindert jedoch Ausgleichszahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz. Wir Fahrschulen in Deutschland fordern eine Änderung der behördlichen Schließung mit dem Vermerk dass die Fahrschulen nach dem Paragraph 31 eingestuft werden, da wir Ausschalter Ausscheider beziehungsweise Infektionsgefährder sind!


Neue Begründung: Es ist wichtig, dass die Fahrschulen in dieser Situation Geschlossenheit zeigen und die Kosten nicht auf dich sich abwälzen lassen. Für diesen Fall gibt es ja schließlich das Infektionsschutzgesetz!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 79 (79 in Deutschland)


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