In der derzeitigen Krise wurden die Fahrschulen in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz behördlich geschlossen. Diese Schließung erfolgte nach dem Paragraphen 28 des Infektionsschutzgesetzes. Dieser Paragraph verhindert jedoch Ausgleichszahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz. Wir Fahrschulen in Deutschland fordern eine Änderung der behördlichen Schließung mit dem Vermerk dass die Fahrschulen nach dem Paragraph 31 eingestuft werden, da wir Ausscheider beziehungsweise Infektionsgefährder sind!
Reason
Es ist wichtig, dass die Fahrschulen in dieser Situation Geschlossenheit zeigen und die Kosten nicht auf sich abwälzen lassen. Für diesen Fall gibt es ja schließlich das Infektionsschutzgesetz!
News
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Änderungen an der Petition
on 29 Mar 2020
Debate
Wir brauchen als FahrlehrerInnen eine EINDEUTIGE Regelung, die unser Überleben sichert. Wer sich die Antragsformulare für die Soforthilfe angesehen hat, kann erahnen wie weit weg wir von einer BUNDESEINHEITLICHEN REGELUNG sind. Föderalismus kann vorteilhaft sein, aber nicht in dieser exitensbedrohenden Lage.
No CONTRA argument yet.
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