Einstufung von Fahrschulen nach dem Paragraphen 31 des Infektionsschutzgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung, Bundestag Petitionsausschuss

3.520 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.520 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesregierung, Bundestag Petitionsausschuss

In der derzeitigen Krise wurden die Fahrschulen in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz behördlich geschlossen. Diese Schließung erfolgte nach dem Paragraphen 28 des Infektionsschutzgesetzes. Dieser Paragraph verhindert jedoch Ausgleichszahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz. Wir Fahrschulen in Deutschland fordern eine Änderung der behördlichen Schließung mit dem Vermerk dass die Fahrschulen nach dem Paragraph 31 eingestuft werden, da wir Ausscheider beziehungsweise Infektionsgefährder sind!

Begründung

Es ist wichtig, dass die Fahrschulen in dieser Situation Geschlossenheit zeigen und die Kosten nicht auf sich abwälzen lassen. Für diesen Fall gibt es ja schließlich das Infektionsschutzgesetz!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.03.2020
Sammlung endet: 28.06.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Wir brauchen als FahrlehrerInnen eine EINDEUTIGE Regelung, die unser Überleben sichert. Wer sich die Antragsformulare für die Soforthilfe angesehen hat, kann erahnen wie weit weg wir von einer BUNDESEINHEITLICHEN REGELUNG sind. Föderalismus kann vorteilhaft sein, aber nicht in dieser exitensbedrohenden Lage.

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