Région: Allemagne
Droits civils

Einstufung von Fahrschulen nach dem Paragraphen 31 des Infektionsschutzgesetzes

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bundesregierung, Bundestag Petitionsausschuss
3 520 Soutien 3 510 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

3 520 Soutien 3 510 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

29/03/2020 à 17:13

Die Beschreibung wurde aufgrund von Rechtschreibfehlern überarbeitet. Diese Fehler ergaben sich durch die automatische Rechtschreibprüfung

Vielen Dank

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Neuer Petitionstext: In der derzeitigen Krise wurden die Fahrschulen in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz behördlich geschlossen. Diese Schließung erfolgte nach dem Paragraphen 28 des Infektionsschutzgesetzes. Dieser Paragraph verhindert jedoch Ausgleichszahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz. Wir Fahrschulen in Deutschland fordern eine Änderung der behördlichen Schließung mit dem Vermerk dass die Fahrschulen nach dem Paragraph 31 eingestuft werden, da wir Ausschalter Ausscheider beziehungsweise Infektionsgefährder sind!


Neue Begründung: Es ist wichtig, dass die Fahrschulen in dieser Situation Geschlossenheit zeigen und die Kosten nicht auf dich sich abwälzen lassen. Für diesen Fall gibt es ja schließlich das Infektionsschutzgesetz!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 79 (79 in Deutschland)


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