04/10/2025, 15:57
Hab mich im BGB belesen. Und meine Situation als Grundlage genommen. Hab Wünsche geäußert und keine Feststellungen getroffen.
Neuer Petitionstext:
DieAn Mietenmeiner steigeneigenen Mietsituation habe ich folgendes feststellen müssen.Die Miete steigt und steigen.steigt. Sie werden in großen Städten dem Mietspiegel angepasst.Dieserangepasst. MietspiegelSo erhöhthat sichmeine immerVermietergesellschaft weiter,die daMieterhöhung.begründet. immerDies mehrist Luxuswohnungenzum gebautjetzigen werden.EsZeitpunkt rechtens und gesetzlich verankert. 558 Abs 3 BGB.Es kann nicht sein, dass an den alten HäusernHäusern, sprich in den Wohnungen nichts gemacht wird, aber die Mieten steigen durch die Mietpreisanpassungen an den Mietspiegel.DieMietspiegel.Meine großenVermietergesellschaft Wohnungsgesellschaftenhat holenschon sichseit soJahren dasnichts mehr in der Wohnung erneuert oder saniert. Weder seit dem ich dort wohne, noch bei meinem Vormieter. Die Wohnung wurde mir unsaniert und nicht renoviert übergeben.Meine Vermietungsgesellschaft verdient als Geld für die Luxuswohnungen von den Mietern, an denen sie jedes Jahr mehr Gewinn machen - ohne Geld ausgebenwas zu müssen.tun Denwas Mietern,eine dieMieterhöhung inaus Wohnungenmeiner wohnenSicht inwirklich die seit Jahrzehnten nicht investiert wurde.Auchbegründet.
Auch diese führt besonder im Alter dazu, dass es schwer wird sich eine Wohnung leisten zu können.Man steht dann vor der Frage: Essen oder Miete bezahlen?Sollte es nicht so sein, dass wenn an Wohnungen durch den Vermieter nichts gemacht wird, die MietenMiete sinken solltensollte je länger ein Mieter dort wohnt und für den Erhalt der Wohnung selber zahlt. Was in denmeinem meisten FällenFall ja auch so ist.Möchte der Vermieter mehr Geld für die Wohnung kann er ja in der Wohnung, mit Einverständnis des Mieters Sanierungsmaßnahmen vornehmen. (Beispiel eine Badsanierung, Verlegen eineeines neuen Fußbodens). Möchte der Mieter dies nicht, dann kann er nicht gezwungen werden.Bei Neuvermietung einer Wohnung dürfen Vermieter die Miete erhöhen, obwohl nicht saniert wurde. Auch dass kann doch wohl so nicht sein.sein, ist aber gesetzlich zulässig. 556 BGB. Ich würde mir folgendes wünschen. Möchte er die Miete bei Neuvermietung erhöhen, dann sollte er detailiert nachweisen müssen, dass die Wohnung vorher durch ihn und in welchem Umfang saniert wurde und nicht durch den Vormieter (wie in den meisten Fällen üblich).Der Mietendeckel sollte für alle Häuser gelten die älter als 10 Jahre sind.Wird ein Haus neu gebaut, dann wird dafür die Miete des Mietspiegel gezahlt. Ist dieses Haus dann 10 Jahre alt, verringert sich die Miete jedes Jahr um Beispielsweise 2 Prozent. Möchter der Vermieter mehr Geld, dann bitte Sanierungsmaßnahmen in den Wohnungen anbieten.Auf Grund von Sanierungsmaßnahmen dürfen Mieter nicht gekündigt werden.Mieter haben Anspruch auf Sanierungsmaßnahmen - dafür zahlen sie dann auch mehr Miete.Diese Mieterhöhung gilt dann für die nächsten 10 Jahre. Der Vermieter muss nachweisen, dass die Mieterhöhung angemessen der Sanierung ist. Der Mieter kann dagegen klagen ohne das dies ein Kündigungsgrund wegen eines gestörten Mietverhältnisses ist.So könnten aus meiner Sicht dann auch Spekulanten vom Wohnungsmarkt teilweise ferngehlten werden, welche die Mieterhöhungen und die Mietspiegel zusätzlich befeuern.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (7 in Deutschland)