Region: Radebeul
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Kultur

Erhalt der denkmalgeschützten Einfriedung der Gärtnerei Hohenhaus in Radebeul, Mittlere Bergstr. 22

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Oberbürgermeister Bert Wendsche
632 Støttende 275 i Radebeul

Petitionen har bidraget til succes

632 Støttende 275 i Radebeul

Petitionen har bidraget til succes

  1. Startede 2019
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Succes

Petitionen var vellykket!

31.12.2019 13.36

Vis dokumentet

Sehr geehrte Unterstützer,

in der Stadtratssitzung am 18.12.2019 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 69 "Wohnbebauung ehem. Gärtnerei Hohenhaus" aufgehoben und das Planverfahren beendet. Der Aufhebung waren - lt. OB Wendsche - die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) Sachsen bzw. der Unteren Denkmalschutzbehörde und der daraus folgende Rückzug des Investors aus dem Projekt vorausgegangen.
Mündlich wurde in der Stadtratssitzung dargestellt, dass sich die Denkmalschutzbehörden in ihrer Stellungnahme sowohl für den Erhalt der Einfriedung als auch gegen jegliche Bebauung auf dem Gärtnereigelände ausgesprochen hatten. Ich persönlich habe keine Möglichkeit die Stellungnahmen einzusehen und inhaltlich wiederzugeben.

In der Stadtratssitzung wurde bzgl. der Petition folgendes beschlossen:
"Die Petition soll bei einer künftigen Beschlussfassung Berücksichtigung finden. Eine vorweggenommene inhaltliche Entscheidung ist damit nicht verbunden."
Aus meiner Sicht wurde die Forderung der Petition nach "erneuter Prüfung der Belange des Denkmalschutzes" grundsätzlich erfüllt. Nichts desto trotz ist festzuhalten, dass der Stadtrat keine eigene Entscheidung zum Petitionsziel "Erhalt und Sanierung der Einfriedung" beschlossen hat, was bedauerlich ist. Grundsätzlich ist Zeit gewonnen, notwendige Pflege- und Reparaturmaßnahmen an der Einfriedung aber leider nicht in Sicht.

Ich bedanke mich bei allen Unterzeichnern auch für die vielen Kommentare und wünsche ein friedvolles 2020! Katja Leiteritz

Anlagen:
1) DNN-Artikel (Inhaltlich ist zum Artikel anzumerken, dass die 2,5m zusätzliche Straßebreite im Privateigentum der Oberlieger verbleiben sollten und damit nicht öffentlicher Fußweg!)
2) Schreiben der Stadtverwaltung (oben bereits zitiert)
(Die SZ hat bisher nicht berichtet.)


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