Bildung

Erhalt der Grundschulstandorte Hentern - Lampaden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Martin Alten
500 Unterstützende 313 in Kell am See

Der Petition wurde nicht entsprochen

500 Unterstützende 313 in Kell am See

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

01.10.2015, 16:56

6.) Wir halten ebenso fest, dass von Seiten des Schulträgers auf eine geforderte Überprüfung einer möglichen Elektromagnetischen Belastung innerhalb der Klassencontaineranlage verzichtet wird und deren mögliche Auswirkungen ungeprüft und unkompensiert in Kauf genommen werden. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

7.) Laut Schulträger, wurde die Erstellung der Einzelfundamentierung der Klassencontainer mit Gehwegplatten, nach baufachlicher Prüfung, am 07. September 2015, durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreis Trier-Saarburg mangelfrei abgenommen. Hierzu verweisen wir nochmal auf die angefügten Fotos aus unserem Schreiben vom 05.09.2015. Beispielhaft haben wir nochmal zur Verdeutlichung des angeblichen mangelfreien Sachverhaltes zu Ihrer Kenntnisnahme ein Foto angefügt (weitere können nachgereicht werden). Viele Eltern bezweifeln weiterhin, dass die Containeranlage nach den geltenden Bestimmungen aufgestellt wurde und diese Variante in den Bauantragsplänen enthalten war. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

8.) Es wird ebenso bezweifelt, dass die geschilderte Treppenanlage den geltenden Bestimmungen entspricht sowie in den Bauantragsplänen so enthalten war. Die Treppe stellt in ihrer Beschaffenheit und Form, unabhängig der Nutzungsart und Nutzungsgewohnheit sowie der unbestimmten Aufstellungszeit der Klassencontainer, ein Provisorium dar.. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

9.) Zu dem fehlenden Wasseranschluss sowie der Einsetzung eines mobilen Waschbeckens wurde die Elternvertretung ebenso nicht informiert sowie nicht ins Benehmen gesetzt. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

10.) Zum Thema Bauantragsunterlagen, teilt der Schulträger mit, dass laut ADD, es nicht im Aufgabenbereich der Schulelternvertretung liegen würde, den eingereichten und von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg genehmigten Bauantrag einzusehen und zu prüfen. Dem wird eindeutig von Seiten der Schulelternvertretung widersprochen. Im Schulgesetz §40 Absatz (5) steht ".. Des Benehmens mit dem Schulelternbeirat bedürfen:1. die Maßnahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung, 2. die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,.." Von Beginn an wurde die Schulelternvertretung nicht in die Belange zur Containeranlage mit einbezogen. Ebenso wurden ihr nicht die Pläne hierzu unterbreitet. Dies entspricht nicht dem vorzitierten Auszug des Schulgesetzes. Zudem wird vom Schulträger sowie der ADD kein schriftlicher Nachweis aus den geltenden Verordnungen zitiert, aus dem das zuvor zitierte Prozedere der ADD im Bezug zur Schulelternvertretung hervorgeht. Demnach wurde die Klassencontaineranlage ohne das erforderliche Benehmen der Schulelternvertretung vorgenommen. Die restriktive Haltung der ADD lässt erkennen, dass wohlmöglich der Schulelternvertretung etwas vorenthalten werden soll. Zudem mehrt dieses Verhalten der ADD den Eindruck, dass die ganze Angelegenheit nicht korrekt verlaufen ist. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

11.) Auch alternative Aufstellungsorte wurden nicht im Benehmen mit der Schulelternvertretung besprochen. Zudem wird von der Schulelternvertretung in Frage gestellt, dass der benannte alternative Standort neben dem Schulgebäude nicht im Einklang mit der Landesbauordnung steht, da der entsprechende Nachweis fehlt. Die Ortsgemeinde Hentern hatte einen alternativen Standort für die Klassencontainer gefordert. Der Standort neben dem Schulgebäude hätte den Vorteil, dass der Zugang zum Schulgebäude über eine Tür direkt geschaffen werden könnte ohne dass die Schüler das Gebäude verlassen müssten. Dies hätte bei aller Distanz zur Aufstellung einer Containeranlage am Schulstandort Hentern evtl. Sinn gemacht. Auch zitierte Statements zum Schulhof in Hentern von Schulleitung sowie dem jetzigen Lehrpersonal zur Grundschule Hentern-Lampaden, als Landesbedienstete, sind ebenfalls darauf zurückzuführen, dass hierzu aufgrund nicht gewährter Alternative, man sich derzeit arrangieren muss. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

Es wird unsererseits festgestellt, dass mit Beginn des strittigen Beschlusses des VG-Rates, vom 21.05.2015 an, folglich dann über das nicht korrekt verlaufene Beteiligungsverfahren der ADD, die widersprüchliche Organisationsverfügung der ADD bis hin zur nicht gewollten Containerstellung auf dem Schulhof in Hentern, die Belange der Elternvertretung zur Grundschule Hentern-Lampaden von Seiten des Schulträgers und der Schulaufsicht ADD bislang völlig ignoriert wurden.
Derlei Vorgänge haben zwangsläufig zu Unmut und erheblichem Vertrauensverlust gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht ADD geführt. Wir bitten Sie die Angelegenheiten zu überprüfen und ggf. die erforderlichen Schritte vorzunehmen.
Für weitere Fragen sowie ein klärendes Gespräch in Begleitung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Über eine weitere Rückmeldung Ihrerseits würden wir uns sehr freuen.

mit vorzüglicher Hochachtung
Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampa


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