28.08.2015, 19:35
Nachstehend zitieren wir folgende Einladung zu Ihrer Kenntnisnahme:
Entwicklung der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Kell am See
- Elternversammlung am 21.09.2015 -
Die mit dem demografischen Wandel einhergehenden deutlich zurückgehenden Schülerzahlen und die gleichzeitig anstehenden Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten an den Grundschulgebäuden haben die politisch Verantwortlichen veranlasst, ein Konzept für weitere Entwicklung der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Kell am See zu entwickeln.
In den Diskussionsprozess wird auch die Elternschaft eingebunden. Aus diesem Grunde werden die Eltern aller Grundschulkinder aus der Verbandsgemeinde Kell am See, sowie die Eltern aller Kinder die zur Zeit hier eine Kita besuchen, zu einer Versammlung eingeladen.
In dieser Versammlung wird über die derzeitige Situation der Grundschulen sowie die sich abzeichnende Entwicklung in den kommenden Jahren berichtet. Die Eltern erhalten Gelegenheit ihre Vorstellungen zu diesem Entwicklungsprozess darzulegen.
Die Versammlung findet statt am
Montag, 21. September 2015, um 20.00 Uhr
in der Siebenbornhalle in Mandern.
Alle Betroffenen werden bereits heute gebeten, den Termin vorzumerken. Zu Beginn des neuen Schuljahres wird hierzu eine besondere Einladung erfolgen.
Kell am See, 24. August 2015
Martin Alten, Bürgermeister
28.08.2015, 19:12
Sehr geehrte Damen und Herren, 28.08.2015
die Rückmeldung des Schulträgers vom 26.08.2015 (Posteingang: 28.08.2015) zum Widerspruchsantrag der Elternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden, vom 21.08.2015, zur Organisationsverfügung der ADD, vom 22.07.2015, ist eingegangen..
Darin teilt der Schulträger, die Verbandsgemeinde Verwaltung Kell Am See, vertreten durch Bürgermeister Martin Alten, folgendes mit:
„..sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen und die Angelegenheiten mit den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kell am See besprochen.
Die Organisationsverfügung der ADD Trier zur Grundschule Hentern-Lampaden vom 22.07.2015 entspricht dem Ergebnis der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 21.05.2015 und unserem Antrag vom 17.06.2015. Aus diesem Grunde werden wir gegen die Organisationsverfügung keinen Widerspruch einlegen…“
„Schulträger missachtet Votum von Eltern, Schülern und Lehrern“
Hierzu wird wie folgt Stellung bezogen:
Der Schulträger, als Verfahrensteilnehmer und Antragsteller, hat abermals die Anliegen der er Ihr angehörigen Schulgemeinschaft der Grundschule Hentern-Lampaden missachtet. Der Schulträger ignoriert auch hier den eingereichten Widerspruchsantrag der Elternvertretung sowie vermeintliche Fristverletzungen zum Beteiligungsverfahren der ADD. Der Schulträger verwehrt damit der Schulgemeinschaft Hentern-Lampaden die rechtliche Klärung von widersprüchlichen Sachverhalten zum Beteiligungsverfahren der ADD. Der Schulträger, als Antragsteller und Oberhaupt der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Kell am See, hat in dieser Angelegenheit die Befugnis der Widerspruchsstellung an die ADD. Da eine Feststellung der mutmaßlichen Fehlbarkeiten zum Beteiligungsverfahren der ADD die Organisationsverfügung zur Rücknahme führen könnte, zieht es der Schulträger offensichtlich vor, diesem Risiko zu entgehen. Durch diese Vorgehensweise verliert der Schulträger aus unserer Sicht, in Vertretung durch Bürgermeister Martin Alten, weiter an Vertrauen gegenüber der ihr angehörigen Schulgemeinschaft. An wenn soll sich die Schulgemeinschaft denn sonst wenden? Wir sind weit entfernt von einer „ergebnisoffenen“ Grundschulreform innerhalb der Verbandsgemeinde Kell am See. Hier wird bereits vor der VG-Elternversammlung, am 21.09.2015, zur Grundschulreform deutlich, dass der Schulträger sich eigentlich nicht für die Belange der Eltern interessiert.
„..Hierzu zitieren wir die Verfassungsrechtlichen Grundlagen für Schule, Bildung und Kulturpflege:
Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht
die staatliche Gemeinschaft.
•
Artikel 25 Landesverfassung
Die Eltern haben das natürliche Recht und die oberste Pflicht, ihre Kinder
zur leiblichen, sittlichen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit zu erziehen.
Staat und Gemeinden haben das Recht und die Pflicht, die Erziehungsarbeit
der Eltern zu überwachen und zu unterstützen.
•
Artikel 27 Landesverfassung
(1) Das natürliche Recht der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder zu
bestimmen, bildet die Grundlage für die Gestaltung des Schulwesens.
(2) Staat und Gemeinde haben das Recht und die Pflicht, unter
Berücksichtigung des Elternwillens die öffentlichen Voraussetzungen und
Einrichtungen zu schaffen, die eine geordnete Erziehung der Kinder sichern…“
Dadurch, dass der Schulträger seiner Verantwortung gegenüber der Schulgemeinschaft in dieser Angelegenheit nicht gerecht wird und er seine eigenen Interessen, denen der Schulgemeinschaft und im Besonderen der Eltern voranstellt, werden auch folglich die Interessen der vielen Petitionsteilnehmer zum Erhalt der Grundschule Hentern-Lampaden und vor allem gegen die Aufstellung von Containern, derzeit nicht berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden
27.08.2015, 17:15
Hierzu nehmen wir ebenso Bezug zur Stellungnahme der ADD im TV-Zeitungsartikel, vom 12.08.2015, wie folgt.
"Dazu, warum der Bezirkspersonalrat (BPR) keine Stellungnahme abgegeben hat und ob diese nicht verpflichtend für das Beteiligungsverfahren gewesen wäre, teilt die ADD mit: "Wenn der BPR die Frist verstreichen lässt, will er keine Aussage machen. Dann ist das zu akzeptieren." Und außerdem: "Die Argumente der Gremien wurden erörtert und mit in die Entscheidung einbezogen. Die Onlinepetition wurde zur Kenntnis genommen und mit in die Überlegungen eingebunden." Alle Fristen für das Beteiligungsverfahren seien eingehalten worden. "
Aufgrund des zuvor dargelegten Sachverhaltes bzgl. des Landespersonalvertretungsgesetzes wäre die Aussage der ADD nicht korrekt dargestellt. Es lägen somit vermutlich Fristverletzungen zum Beteiligungsverfahren vor.
Man fragt sich demnach, warum hört und beteiligt die ADD eigentlich Lehrer, Eltern und übergeordnete Verbände an einer zu treffenden Entscheidung zu einem Grundschulstandort und respektiert im Ergebnis dennoch nicht deren einheitliches Votum? Man ignoriert regelrecht die Argumente der Beteiligten.
Zeitliche Aspekte zum Vollzug der Organisationsverfügung sind nachrangig zu betrachten, da zum einen die Einhaltungen der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten sind und zudem die Antrag Stellung des Schulträgers aus unserer Sicht und aus Sicht des Schulträgerausschusses, noch vor dem Schuljahr 2015/2016 Veränderungen zum Schulstandort Hentern-Lampaden vorzunehmen, zu kurzfristig ist und war. Dies hat der Schulträgerausschuss bereits im Vorfeld zur VG-Rats Entscheidung , vom 21.05.2015, auch ganz klar deutlich gemacht, indem er sinnvollerweise die weitere Organisationsfrage Grundschulkonzept der VG-Kell am See um ein Jahr vor den Schuljahresbeginn 2016/2017 datiert hatte. Auch dieses Ziel ist sportlich zu sehen.
Laut Organisationsverfügung, vom 22.07.2015, wurde folgendes Verfahren zur Widerspruchsführung angegeben:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kurfürstliches Palais, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/Elektronische-Kommunikation/ .
Dies dürfte ja dem Schulträger bekannt sein, da ja die Antragstellung zum Beteiligungsverfahren ebenso, am 17.06.2015, erfolgte.
Da Sie nun in Kenntnis der v.g. Sachverhalte sind, bitten wir Sie, auch im Interesse der vielen Petitionsteilnehmer zum Erhalt der Grundschule Hentern-Lampaden und vor allem gegen die Aufstellung von Containern, fristgerecht Widerspruch bei der Schulaufsichtsbehörde einzulegen. Wir bitten um Klärung der widersprüchlichen Sachverhalte.
Mit freundlichen Grüßen
Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden
27.08.2015, 17:13
Auszug aus dem Landespersonalvertretgungsgesetzt RLP (LPersVG) wie folgt:
(2) Die Dienststellenleitung (ADD) unterrichtet den Personalrat schriftlich von der beabsichtigten Maßnahme und beantragt mit Begründung seine Zustimmung. Die beabsichtigte Maßnahme ist im Rahmen der Sitzungsvorbereitung rechtzeitig und eingehend zu erörtern. Auf die Erörterung kann im beiderseitigen Einvernehmen verzichtet werden. Der Beschluss des Personalrats über die beantragte Zustimmung ist der Dienststellenleitung innerhalb von 18 Werktagen nach Zugang des Antrags mitzuteilen.
§ 53 LPersVG RLP
(7) Ist nach Absatz 1 eine Stufenvertretung (BPR)zuständig, hat sie vor einem Beschluss in Angelegenheiten, die einzelne Beschäftigte oder Dienststellen betreffen (Organisationsverfügung), dem Personalrat (ÖPR) oder den Personalräten (ÖPR) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall verdoppeln sich die Fristen des § 74 Abs. 2 Satz 4 und 5 und des § 82 Abs. 2 Satz 1.
Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) in der Fassung vom 24. November 2000*
§ 74 Verfahren
(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. Ist das Mitbestimmungsverfahren nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden und stimmt der Personalrat bei nachgeholter Befassung nicht zu, ist die Maßnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen , rückgängig zu machen.
Die betroffenen Lehrkräfte bzw. deren örtlicher Pesonalrat muss vor der Entscheidung des BPRs nach § 53 Absatz 7 ist um eine Stellungnahme zu bitten und dadurch verdoppelt sich die Frist.
Dies ist unserer Meinung nach nicht eingehalten worden. Aus dem uns vorliegenden Benehmensantrag/Beteiligungsverfahren, geht aus unserer Sicht nur eine 18 Tagsfrist vor, was auch klar an Hand der Zeitangabe nachzuvollziehen ist. Demnach war die Frist zum Beteiligungsverfahren zu verdoppeln. Dies wären dann 36 Tage, statt der angesetzten 18 Tage gewesen. Die vergangene Organisationsverfügung der ADD wurde bereits vor Ablauf der verdoppelten Frist erlassen. Dementsprechend liegt ein Verfahrensfehler vor. Nach unserer Einschätzung ist demzufolge das Mitbestimmungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden und somit nach § 74 (LPersVG) Absatz 1 die Organisationsverfügung rückgängig zu machen.
27.08.2015, 17:09
Die Gebäude in Hentern und Lampaden sind schon immer für die jeweilige Unterrichtung von 2 Klassen ausgelegt. Dies hat sich bewährt in Lampaden 1. und 2. Schuljahr und in Hentern 3. und 4. Schuljahr ohne zusätzliche Container zu unterhalten. Auch jetzt wäre die Nutzung beider Gebäude sinnvoll, da ausreichend Raumangebote zur Verfügung stehen würden ohne zusätzliche konstruierte Raumangebote von Containern bzw. Umnutzungen von bereits vergebenen Räumlichkeiten in Hentern entbehrlich wären. Für sportliche Aktivitäten ist das Außen Gelände in Lampaden prädestiniert. Beide Gebäude haben kleine Turnräume. Der Turnraum in Hentern wird auch in der Woche durch örtliche Turngruppen in Hentern stark frequentiert und fällt somit für weitere schulische Nutzung als Klassenraum aus, da ansonsten die seit Jahrzehnten bestehende Kooperation der allgemeinen Nutzung von Bürgerinnen und Bürgern in Hentern zur Grundschule maßgeblich gestört werden würde. Die ausreichende sportliche Betätigung sowie Bewegung war schon immer gegeben und wurde auch noch nie bemängelt. Da Herr Marx und Herr Sauer, auch gelernte Sportlehrer sind, kam zusätzlich die Idee mit den Schülerinnen und Schüler die Schulsporthalle in Zerf einmal in der Woche (meist donnerstags) aufzusuchen, um dort auch u.a. Geräteturnen durchzuführen. Das dafür ein Bus eingesetzt werden muss ist selbstverständlich. Die 5-8 min Busfahrt zwischen Lampaden und Hentern sind diesbezüglich unerheblich, da der Bus in der Regel eh aus Richtung Lampaden kommt. Der Sportunterricht in Zerf ist auf eine gut gemeinte Initiative der Grundschule Hentern-Lampaden zurückzuführen. Natürlich hätte die Organisation zum Sportunterricht in Zerf noch optimiert werden können, indem man die letzten Schulstunden für den Sportuntericht in Zerf so eingeteilt hätte, das danach die einen Schulkinder der 1. und 2. Klasse nach Hause gefahren werden und die 3 und 4 Klasse ihre letzten Stunden in Hentern abhalten würde. Dies steht doch außer Frage, da ohnehin 2 unterschiedliche Schlusszeiten an Grundschulen vorgesehen sind. Dies geht aber nicht zu Lasten der Schule sondern ist allgemeine Regelung an allen Grundschulen. Es war aus unserer Sicht nicht fair, dieses durchaus schulorganisatorische Defizit als Hauptbegründung für die Teilaufhebung der Dislozierung heranzuziehen. Dies wäre zu klären gewesen. Zudem ist in Planung der Grundschule Hentern-Lampaden vorgesehen, ein Mittagstisch Angebot anzubieten. Hierfür fehlen auch Räumlichkeiten. Unter dem jetzigen Gesichtspunkt der Organisationsverfügung, wird dies eher nicht möglich sein.
Aus unserer Sicht kommt die gute pädagogische Arbeit der Grundschule Hentern-Lampaden zu kurz, welche auch auf die Dislozierung zurückzuführen ist. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Hentern-Lampaden sind bei Abgang für den weiteren Schulweg sehr gut vorbereitet. Bei dem letzten AQS - Verfahren hatte die Grundschule Hentern-Lampaden im Vergleich mit anderen Grundschulen die beste Bewertung erhalten. Ist all dies nicht Grund genug für kleine Schulen zu werben und daran festzuhalten?
Das Gebäude in Lampaden kann weiter für den Schulbetrieb genutzt werden, heißt es. Demnach wäre es auch nach wie vor dort möglich, den Schulbetrieb fortzuführen. Dies manifestiere ich erneut abschließend und lasse weiteren Einschätzungen und Interpretationen freien Raum. Es würde nun Geld in Container gesteckt werden, welches wissentlich in Grundschulgebäude sinnvoller investiert werden könnte. Zudem ist die angedachte Containereinheit nicht klimatisiert, was nochmal zusätzliche Kosten erforderlich machen würde.
Kurze Erläuterung und Einschätzung unsererseits zur bisher fehlenden Zustimmung des BPR (Bezirkspersonalrat). Der Bezirkspersonalrat ist die Interessenvertretung der hiesigen Lehrkräfte. Also hätte der BPR auch die Interessen der Lehrerschaft zur Grundschule Hentern-Lampaden zu vertreten. Nach Auskunft des stellv. Schulleiters der Grundschule Hentern-Lampaden, hatte die Lehrervertretung der Grundschule Hentern-Lampaden, ebenso wie die Regionalelternvertretung, die Elternvertretung und der Schulausschuss dem Beteiligungsverfahren der ADD zur Containerstellung kein Benehmen erteilt. Da laut dem schriftlichen Beteiligungsverfahren der ADD, aber die Zustimmung des BPR (gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 12 LPersVg) zwingend erforderlich ist, liegt in unserer Wahrnehmung ein Verfahrensfehler vor. Der BPR hat in der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme abgegeben. Definitiv wurde durch die vorübergehende Entscheidung, die Dislozierung der Grundschulstandorte Hentern-Lampaden aufzuheben, das Stundenkontigent der Lehrerschaft zur Grundschule Hentern-Lampaden schlechter gestellt. Dies wäre mitunter ein wichtiges Kriterium für den BPR gewesen, hierzu Stellung zu beziehen. Durch die bisweilen fehlende Stellungnahme des BPR wurde auch das Votum der Lehrerschaft der Grundschule Hentern-Lampaden konterkariert.
Auszug aus dem Landespersonalvertretgungsgesetzt RLP (LPersVG) wie folgt:
(2) Die Die
27.08.2015, 17:02
Container für Schulen und Kindergärten stellen in vielen Fällen eine nahezu alternativlose Übergangslösung dar (Neubau/ Umbau/ Renovierung; kurzfristige Unterbringung von Flüchtlingen) – sollten aus Sicht der „Wohngesundheit“ und „Innenraumhygiene“ aber tatsächlich nicht als Dauerlösung angeboten werden.
Zu vielfältig sind die Vorbehalte.
Allgemeine Empfehlung für Eltern und Behörden, Firmen
Allgemeine Empfehlung:
Eltern:
Vor einer Entscheidung für eine Anmeldung in einen Kinderhort oder eine Schule mit Dauer-Containerbetrieb empfehlen wir ausdrücklich, vom Betreiber einen Nachweis der Raumluftqualität vorlegen zu lassen.
Diese Raumprüfung sollte nach aktuellem Standard (VDI) durchgeführt worden sein, aber neben VOCS und Formaldehyd (Raumluftprüfung) natürlich auch eine Prüfung auf Weichmacher, SVOCs insgesamt und Flammschutzmittel = ein sehr aktuelles allgemeines Problem in Kindergärten) www.bund.net/themen_und_projekte/chemie_alt/zukunft_ohne_gift/hintergrund/ etc. (aus einer Staubprobe) beinhalten.
Ebenso sollten die elektromagnetischen Belastungen im Container gemessen werden.
Bei Mietcontainern "älteren Baujahres" sollte auch ein Bericht einer Schimmeluntersuchung vorliegen!
Schulträger, Kommunen und Firmen sollten vor der Anmietung oder Anschaffung von Containern ebenfalls solche - umfassende - Nachweise fordern und sich nicht mit diversen allgemeinen Prüfzeugnissen (nur Formaldehyd, VOCs) oder diversen Gütezeichen zufriedengeben!
Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
www.eggbi.eu/fileadmin/sentinel-haus-stiftung/PDF_Dateien/Container_fuer_Kindergaerten_und_Schulen.pdf
Quelle: Informationen der Europäischen Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene –
European Society for healthy building and indoor air quality e.V. EGGBI
27.08.2015, 16:50
Anfrage an Schulträger bzgl. der angedachten Containerabnlage zur Grundschule Hentern-Lampaden
21.08.2015
Sehr geehrter Herr Alten,
wir bitten um umgehende Mitteilung, ob die Beantragung (Bauanträge etc.) zu der angedachten Containeranlage zur Grundschule Hentern-Lampaden einvernehmlich abgeschlossen ist?
Ich bitte Sie ebenso umgehend folgende Prüfungen zur angedachten Containeranlage noch vor möglicher Containerstellung vornehmen zu lassen:
1.) Ist ein Blitzschutz vorgesehen?
2.) Ist eine Klimatisierung der Container vorgesehen? Wenn ja welche zusätzlichen Kosten sind zu erwarten?
3.) Wie ist es mit dem Raumklima sowie der elektromagnetischen Belastung iin der angedachten Containeranlage bestellt. Liegen Ihnen hierzu die erforderlichen Gutachten vor?
"Schule ist nicht nur eine Lehranstalt, sondern auch ein Lebensraum für junge Menschen."
Durch die angedachte bauliche Veränderung auf dem Schulhof in Hentern wird der Bewegungsdrang der Kinder stark eingeschränkt.
Der Schulhof heißt nicht umsonst Schulhof und wurde nicht umsonst in dieser Größenordnung angelegt. Eine Anordnung der Container dort wird unweigerlich die Schulhof Situation negativ tangieren. Baulich stellt sich weiter die Frage, ob die Container dort auch bzgl. exponierter Lage gegen Blitzschlag, also mit einem Blitzschutz versehen sind? Sollte dies nicht der Fall sein, sind vermutlich unweigerlich im Fall eines Gewitters alle Kinder gefährdet. Nicht nur im Container sondern auch im Umfeld des Schulhofes. Es fehlt eine kontrollierte Potentialsteuerung.
Desweiteren stellt sich die Frage, aufgrund der bisweilen unbestimmten Zeit der Containerstellung, wie sich dass Raumklima der Container auf die Schülerinnen und Schüler auswirken könnte.
Hiermit fordern wir Sie auf, noch vor Containerstellung einen gutachterlichen Nachweis zur erwartenden Raumluftqualität sowie der elektromagnetischen Belastungen im Container zu erbringen.
Hierzu habe ich Ihnen nun im Anhang wichtiges, entsprechendes Material zur Nachlese angefügt.Es handelt sich um eine allgemeine Empfehlung des EGGBI ( European Society for healthy building and indoor air quality e.V. Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene – )
Ich bitte Sie ebenso diese Anfrage an die Fraktionsvorsitzenden des VG-Rates weiterzuleiten!
Mit freundlichem Gruß
Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden
27.08.2015, 16:47
Antrag an den Schulträger - Widerspruch gegen die Organisationsverfügung der Schulaufsichtsbehörde (ADD), vom 22.07.2015, zur Grundschule Hentern-Lampaden einzulegen.
21.08.2015
Sehr geehrter Herr Alten,
nach langwieriger Erkundung ist aus unserer Sicht die Organisationsverfügung zur Grundschule Hentern-Lampaden, vom 22.07.2015, u.a. aufgrund des nicht korrekt verlaufenen Beteiligungsverfahrens/ Zustimmung des BPR/ÖPR der ADD widersprüchlich.
Wir bitten Sie deshalb hiermit fristgerecht Widerspruch gegen die v.g. Organisationsverfügung bei der Schulaufsichtsbehörde (ADD) einzulegen.
Begründung:
Nach intensiver Recherche sind wir zu folgender Erkenntnis gelangt.
Mit Schreiben vom 17.06.2015, hatte die Schulaufsichtsbehörde (ADD), auf Antragsschreiben des Schulträgers (VG) ebenfalls vom 17.06.2015, in einem Beteiligungsverfahren zur Grundschule Hentern-Lampaden, den Bezirkspersonalrat (BPR), den Regionalelternbeirat, die Grundschule Hentern – Lampaden (Schulausschuss, Lehrervertreter und Elternvertreter) um eine Entscheidung zum v.g. Antrag bis zum 06.07.2015 gebeten. Bis zur Frist hatten alle Beteiligten außer der BPR ihre Stellungnahmen eingereicht.
Hierzu erinnere wir zuerst u.a. an die folgende Information aus der Erweiterten Elternbeiratssitzung der Grundschule Hentern-Lampaden, vom 20.04.2015, wie folgt: "..Zum kommenden Schuljahr 2015/2016 soll die 1. und 2. Klasse in Lampaden und die 3. und 4. Klasse in Hentern unterrichtet werden. Die Busverbindungen werden wieder wie gewohnt getaktet. Bei der ADD fand kürzlich eine Unterredung mit Vertretern des Schulträgers sowie der stellv. Schulleitung der Grundschule Hentern - Lampaden zur Situation unserer Schule statt. Die ADD sieht die Entwicklung durchweg positiv und garantiert der Grundschule Hentern – Lampaden fortbestand an beiden Standorten. Von Seiten der ADD wird auch die Betreuungssituation an der Grundschule Hentern – Lampaden für gut befunden und weiterhin mitgetragen. Auch hierzu sieht die ADD als Schulaufsichtsbehörde keine Bedenken. Von Seiten der ADD wird es aufgrund der vorliegenden Fakten keine Schulschließung geben. Von Seiten der ADD wurde nun wieder eine Schulleiterstelle zur Grundschule Hentern – Lampaden ausgeschrieben...". Die jetzt gerademal 3 Monate später vorliegende Organisationsverfügung weicht aber nun erheblich von der zuvor geschilderten Haltung von ADD und Schulträger ab.
In der Begründung der Organisationsverfügung werden überwiegend nur pädagogische Gründe herangezogen. Auf bauliche Erfordernisse wird weitestgehend gar nicht eingegangen. Ebenso stellen wir fest, dass in der Organisationsverfügung nicht korrekte statistische Angaben von Henterner und Lampadener Schülerrinnen und Schüler angeführt werden. Schülerinnen und Schüler aus Baldringen, Paschel und Schömerich werden gar nicht berücksichtigt. Ebenso sind die Äußerungen zur Betreuung der Kombiklasse in Hentern aus unserer Sicht konstruiert dargestellt. Am Schulstandort Hentern sind bekanntlich der Sekretariatssitz sowie die Nachmittagsbetreuung angesiedelt, demnach ist der Schulstandort auch nicht allein besetzt. Herr Bauer wird weiterhin, jedoch mit gekürztem Stundenpotential, auch der Kombi - Klasse zur Verfügung stehen, um die neue Schulleiterin zu unterstützen und ihr zur Einführung in die Grundschule Hentern-Lampaden behilflich zu sein. Durch die vorübergehende Aufhebung der Dislozierung würden zusätzliche Stundenkontingente verloren gehen, welche aber benötigt werden, um effektiven Förderunterricht auch für die Kombi Klasse weiter zu betreiben.
Das Schulgebäude in Lampaden soll ausschließlich für schulische Zwecke weiterhin vorgehalten werden. Die Containerstellung wird mit Kosten für ein Jahr aufgeführt. Man möchte die Schulentwicklung bis nächsten Vorsommer abwarten. Hier hat man aus unserer Sicht die Containerkosten für Folgejahre nicht im Blick. Die Containerstellung ist auf keinen Fall wirtschaftlicher zu sehen, da dass Gebäude in Lampaden ja offiziell für schulische Zwecke zur Verfügung steht. Diese Organisationsverfügung könnte den Elternwillen beeinflussen, indem vermeintlich im kommenden Schuljahr ggf. Eltern ihre Kinder an anderen Grundschulen anmelden werden. Aus unserer Sicht greift die Organisationsverfügung deutlich vorweg in das Grundschulkonzept der VG – Kell am See ein.
Natürlich hat es in den Jahren von 1973 bis heute immer schon einen Bustransfer der Schülerinnen und Schüler aus Baldringen, Hentern, Lampaden, Paschel und Schömerich gegeben und wird es auch weiterhin geben. Dies wird auch durch die vorübergehende Teilaufhebung der Dislozierung nicht aufgehoben. Die Entfernung der Schulstandorte von Lampaden und Hentern ist mit 5 km gering. Für Lampadener und Henterner Schüler galt und gelten auch heute noch kurze Wege kurze Beine. Lediglich die Schülerinnen und Schüler aus Baldringen, Paschel und Schömerich mussten schon seit 1973 ausschließlich mit dem Bus fahren. Die Gebäude in Hentern und Lampaden sind schon immer für die
12.08.2015, 13:51
zumtv.de/?4289382
12.08.2015, 13:10
Unter dem nachstehenden Link zumtv.de?4289382 kann man den, am 12.08.2015, erschienenen TV- Artikel zur Grundschule Hentern/Lampaden lesen.
Der Artikel geht auf die erlassene Organisationsverfügung der ADD ein.
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