Region: Meschede
Dialog
Umwelt

Erhalt des Waldgebietes an der Sündelt

Petition richtet sich an
Bürgermeister Christoph Weber
1.160 Unterstützende 822 in Meschede

Sammlung beendet

1.160 Unterstützende 822 in Meschede

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 30.06.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

05.02.2023, 11:32

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Online-Petition zum Erhalt des Waldgebietes an der Sündelt,

es gibt noch einmal Neues zu berichten: Die Bauleitplanung Sündelt muss zurück ins Verfahren. Die Bezirksregierung hat aufgrund verschiedenster formeller Verfahrensfehler eine Genehmigung zunächst versagt (zu den genauen Gründen siehe Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Dezember 2022: www.meschede.sitzung-online.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=13707 ).

Dies bedeutet:
Die Verfahrensfehler sind zwar grundsätzlich "heilbar", aber es bedarf einer neuen Offenlegung der Planunterlagen (Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden) und danach auch eines erneuten Satzungsbeschlusses durch den Rat! Die zusätzliche Offenlegung findet derzeit statt.

Bis einschließlich kommenden Mittwoch, 08.02.2023, können erneut Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren bei der Stadt abgegeben werden. Die relevanten Links zu den offengelegten Unterlagen und zur Adressierung der Stellungnahmen finden Sie am Ende dieser Nachricht. Kurzfristig von der Gelegenheit Gebrauch zu machen, sich erneut zu Wort zu melden, darum möchten wir Sie bitten.

Warum wir dies tun:

Auch, wenn sich das Bauvorhaben mit seiner Beseitigung der jungen Waldbestände an der Sündelt aufgrund der Haltung der Mehrheitsfraktion wohl unverändert nicht verhindern lassen wird: Der Rat muss sich im Zuge des erneuten Satzungsbeschlusses noch einmal neu und explizit zum oder gegen das Vorhaben bekennen. Eine Bindung an bestimmte bisherige Beschlüsse gibt es laut Gesetz nicht. Daher erscheint es sinnvoll, dass möglichst viele Menschen noch einmal eine Stellungnahme grundlegender Art abgeben.

Denn zwischenzeitlich haben sich wesentliche Rahmenbedingungen verändert, gesamtgesellschaftlich genauso wie lokal:

Ein zentraler Punkt im Rahmen der Abwägung und politischen Diskussion war bisher, dass bei starker Nachfrage nach Bauland kurzfristig keine (verträglicheren) Alternativen zur Sündelt zur Verfügung stünden. Insbesondere galt als unvorhersehbar, wann die Eigentümer der großflächig geplanten Wohnbau-Entwicklungsflächen am Langeloh (ca. 25 ha, für langfristig ca. 400 Wohneinheiten) verkaufsbereit wären. Ein Teil dieser Flächen in Größenordnung von ca. 7,5 ha ist jedoch zwischenzeitlich an eine Tochtergesellschaft der Volksbank Sauerland verkauft worden! Gemäß einem Bericht in der WP vom 18.09.2022 soll diese Fläche nun in mehreren Bauabschnitten entwickelt werden. In einem ersten Schritt soll die Erschließung des Langelohwegs mit einer angrenzenden Bauzeile (ca. 25 Häuser, damit ähnliche Größenordnung wie die Sündelt) erfolgen. Laut WP sollen erste Erschließungsmaßnahmen bereits im Jahr 2023 erfolgen, eine Bebauung sei bei normalem Verlauf ab Mitte 2024 möglich. Der Rat hat dazu im Dezember 2022 den erneuten Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im sogenannten "beschleunigten Verfahren" gefasst, mit dem innerhalb von sehr kurzer Zeit (mit nur einstufiger Behörden- und Bürgerbeteiligung, ohne Umweltbericht und ohne Eingriffs-/Ausgleichsmaßnahmen) Baurecht geschaffen werden kann.

Angesichts dieses Sachverhaltes und vor dem Hintergrund der sich immer weiter verschärfenden gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen z.B.

- Inflation / gestiegene Baukosten / gestiegene Energiekosten / gestiegenes Zinsniveau (bei denen zu unterstellen ist, dass so manches private Wohnbauvorhaben zunächst zurück gestellt wird)

- der immer größeren Dringlichkeit, der Klimakrise zu begegnen, bei weiter anhaltendem Waldsterben im Sauerland (wodurch eine großflächige Beseitigung intakter, klimawirksamer, Laubgehölze immer weiter an Unverantwortlichkeit zunimmt)

erscheint es geboten, noch einmal dringlich an die Politik zu appellieren, sich zum Satzungsbeschluss ernsthaft auf ihre Verantwortlichkeit in Bezug auf eine nachhaltige und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zu besinnen und die Sinnhaftigkeit eines Baugebietes an der Sündelt in Frage zu stellen bzw. zu verneinen.

Jede jetzt erneut abgegebene Stellungnahme im Bauleitplanverfahren wird, wie bisher, Gegenstand der Abwägung. Sie muss (anonymisiert) im öffentlich einsehbaren Abwägungsdokument wörtlich aufgeführt werden und sorgt auf diesem Wege für politischen Druck.

Über Ihre erneute Unterstützung würden wir uns sehr freuen.

Beste Grüße

die Initiatorinnen und Initiatoren der Petition

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Die offenliegenden Unterlagen sind unter nachfolgendem Link einsehbar: www.meschede.de/rathaus-service/stadtplanung-bauordnung/bauleitplanung/laufende-verfahren/b-plan-178/
Inhaltliche Änderungen gegenüber der bekannten damaligen Satzungsfassung dürften sich nicht mehr ergeben haben.

Stellungnahmen sind formlos per Mail an planung@meschede.de bis einschließlich Mittwoch, 08.02.2023, möglich (z.B. mit Betreff "Stellungnahme im Rahmen der erneuten Offenlegung der Bauleitplanung Sündelt / Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 178")


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