Რეგიონი: Rheinberg

Erhalt eines wichtigen Naherholungs- und Lernraums für Kinder am Niederrhein

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Landtag Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Düsseldorf

814 ხელმოწერები

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500 კოლექციის სამიზნისთვის

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07.11.2025, 11:39

In Budberg stoßen wir immer wieder auf dasselbe Problem: Spaziergänger möchten an unsere schönen Seen, doch vielerorts heißt es „Betreten verboten“. Die Gründe sind nachvollziehbar – viele Flächen gehören Privatleuten, manche sind an Angelvereine verpachtet, und Eigentümer fürchten Haftungsfragen. Trotzdem bleibt die Frage: Wie viel Privatheit darf es in einer Landschaft geben, in der Naturraum ohnehin knapp ist?

Ein Blick ins Grundgesetz hilft: Artikel 14 sagt, Eigentum ist geschützt – aber es verpflichtet auch. Es soll „dem Wohl der Allgemeinheit dienen“. Das bedeutet: Wer Grund besitzt, darf ihn nutzen, trägt aber zugleich Verantwortung für das Gemeinwohl. Diese Balance ist kein Widerspruch, sondern ein Versprechen – dass privater Besitz und öffentliches Interesse sich nicht ausschließen müssen.

Gerade bei uns in Budberg ist das wichtig: Die Gemeinde hat eine der niedrigsten Waldquoten in NRW, rund 16 Prozent der Fläche sind durch Kiesabbau beeinträchtigt. Freie Natur ist selten geworden. Umso wertvoller sind die verbliebenen Wälder und Seen – nicht nur als Eigentum, sondern als Lebensraum und Ort der Erholung. Niemand verlangt, dass private Seen unkontrolliert geöffnet werden. Aber man kann Wege schaffen, Uferstreifen zugänglich machen oder in Absprache mit der Stadt kleine öffentliche Zonen einrichten, ohne Sicherheit oder Naturschutz zu gefährden.

In anderen Regionen klappt das längst: In Bayern wurden private Forstwege mit klaren Regeln für Wanderer geöffnet, in Brandenburg musste ein Waldbesitzer gesperrte Wege wieder freigeben. Auch hier könnte man mit Kompromissen viel erreichen – durch Dialog statt durch Verbote.

Mein persönliches Fazit: Artikel 14 des Grundgesetzes ist kein toter Buchstabe. Er erinnert uns daran, dass Eigentum immer auch Teil unserer gemeinsamen Verantwortung ist. Wenn Eigentümer, Anglervereine und Kommune in Budberg an einem Strang ziehen, können wir Natur schützen und zugleich zugänglich halten. Eigentum bleibt Eigentum – aber es gewinnt an Wert, wenn es auch anderen etwas gibt. Das wäre gelebtes Grundgesetz – mitten in Budberg.


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