Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
zunächst ein herzliches Dankeschön an jeden Einzelnen von euch! Mit 817 Stimmen haben wir ein starkes Zeichen für den Erhalt unseres Wäldchens und den Schutz unseres Wohnumfeldes in Budberg gesetzt.
Der Petitionsausschuss des Landtags NRW hat nun über unser Anliegen beraten. Leider wurde der Petition insgesamt nicht entsprochen.
Die wesentlichen Gründe der Ablehnung in Kürze:
Rechtliche Bindung: Das Bauvorhaben basiert auf einem Planfeststellungsbeschluss von 2022, der rechtlich bindend („bestandskräftig“) ist. Eine Änderung der Maststandorte oder des Trassenverlaufs ist laut Ministerium daher rechtlich nicht mehr möglich.
Geprüfte Alternativen: Laut Stellungnahme wurden Varianten (auch eine Umgehung des Waldes oder Teilverkabelung) geprüft, jedoch aufgrund technischer, wirtschaftlicher oder ökologischer Nachteile verworfen.
Erhalt des Wäldchens: Das Ministerium betont, dass nur die für Bau und Schutzstreifen notwendigen Flächen gerodet werden. Nach der Bauphase ist eine Rekultivierung und Neupflanzung vorgesehen, sodass eine Nutzung wie zuvor möglich sein soll.
Bürgerbeteiligung: Die Behörden sehen die gesetzlichen Anforderungen an die Information der Öffentlichkeit als erfüllt an.
Wie geht es weiter?
Auch wenn dem Begehren nicht entsprochen wurde, sichert der Ausschuss zu, dass Aspekte wie Kindersicherheit, Umweltschutz und Abstände zur Wohnbebauung im weiteren Vollzug des Vorhabens streng beachtet werden.
Wer die Details nachlesen möchte, findet die vollständige Antwort des Landtags sowie die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums im Anhang dieser Mitteilung.
Nochmals danke für euren großartigen Einsatz!
Herzliche Grüße,
Klaus Rudloff & das Team der Bürgerinitiative
sarkastisch - ich weiß. Aber so sieht es nun mal jetzt aus. Zu sehen ist übrigens noch die jetzige Stromtrasse. Die neue wird 2x so hoch sein und 3x so breit. Baubeginn: 2. Quartal 2026. youtube.com/shorts/iVYmeLbZQEU?feature=share
sarkastisch - ich weiß. Aber so sieht es nun mal jetzt aus. Zu sehen ist übrigens noch die jetzige Stromtrasse. Die neue wird 2x so hoch sein und 3x so breit. Baubeginn: 2. Quartal 2026.
In Budberg stoßen wir immer wieder auf dasselbe Problem: Spaziergänger möchten an unsere schönen Seen, doch vielerorts heißt es „Betreten verboten“. Die Gründe sind nachvollziehbar – viele Flächen gehören Privatleuten, manche sind an Angelvereine verpachtet, und Eigentümer fürchten Haftungsfragen. Trotzdem bleibt die Frage: Wie viel Privatheit darf es in einer Landschaft geben, in der Naturraum ohnehin knapp ist?
Ein Blick ins Grundgesetz hilft: Artikel 14 sagt, Eigentum ist geschützt – aber es verpflichtet auch. Es soll „dem Wohl der Allgemeinheit dienen“. Das bedeutet: Wer Grund besitzt, darf ihn nutzen, trägt aber zugleich Verantwortung für das Gemeinwohl. Diese Balance ist kein Widerspruch, sondern ein Versprechen – dass privater Besitz und öffentliches Interesse sich nicht ausschließen müssen.
Gerade bei uns in Budberg ist das wichtig: Die Gemeinde hat eine der niedrigsten Waldquoten in NRW, rund 16 Prozent der Fläche sind durch Kiesabbau beeinträchtigt. Freie Natur ist selten geworden. Umso wertvoller sind die verbliebenen Wälder und Seen – nicht nur als Eigentum, sondern als Lebensraum und Ort der Erholung. Niemand verlangt, dass private Seen unkontrolliert geöffnet werden. Aber man kann Wege schaffen, Uferstreifen zugänglich machen oder in Absprache mit der Stadt kleine öffentliche Zonen einrichten, ohne Sicherheit oder Naturschutz zu gefährden.
In anderen Regionen klappt das längst: In Bayern wurden private Forstwege mit klaren Regeln für Wanderer geöffnet, in Brandenburg musste ein Waldbesitzer gesperrte Wege wieder freigeben. Auch hier könnte man mit Kompromissen viel erreichen – durch Dialog statt durch Verbote.
Mein persönliches Fazit: Artikel 14 des Grundgesetzes ist kein toter Buchstabe. Er erinnert uns daran, dass Eigentum immer auch Teil unserer gemeinsamen Verantwortung ist. Wenn Eigentümer, Anglervereine und Kommune in Budberg an einem Strang ziehen, können wir Natur schützen und zugleich zugänglich halten. Eigentum bleibt Eigentum – aber es gewinnt an Wert, wenn es auch anderen etwas gibt. Das wäre gelebtes Grundgesetz – mitten in Budberg.
In den letzten Tagen mussten wir leider mitansehen, wie sehr viele Bäume unseres Waldes gefällt wurden – ein bitterer Verlust und ein emotionaler Tiefschlag für unseren Ortsteil.
Umso mehr hat uns die großartige Geste eines entfernten Nachbarn aus Budberg berührt: Uns wurde ein handschriftliches Anschreiben mit einer selbst organisierten Unterschriftenliste von insgesamt 20 Unterstützern aus unserem Ortsteil in den Briefkasten gelegt.
Dies ist ein großartiges, persönliches Zeichen der Solidarität und zeigt, wie tief der Verlust und das Anliegen in unserer Gemeinschaft verwurzelt sind. Ich habe die gesammelten Stimmen zu dieser Petition hinzugefügt. Herzlichen Dank an die Initiatoren dieser Aktion und alle, die sich handschriftlich eingetragen haben.
Auch wenn die vielen Bäume nun fallen mussten, ist unser Kampf um Entschädigung und Lebensqualität noch lange nicht beendet. Wir haben uns nun die politische Unterstützung mindestens einer demokratischen Partei gesichert, um faire Kompensationen (neue Spazierwege, Spielplätze, Seezugänge) für Budberg zu fordern.
Wir bleiben dran – gerade wegen dieser tollen nachbarschaftlichen Unterstützung!
Über 1.400 m² Waldrodung stehen an (gestern Vorort bestätigt durch Amprion) - Wiederaufforstung leider NICHT in der waldärmsten Kommune NRW's (Rheinberg) sondern auf der anderen Rheinseite, in Dinslaken.
Gestern haben die ersten irreversiblen Arbeiten begonnen - siehe Fotos.
Die Information unten wird einigen von Euch vielleicht schon bekannt sein - umso trauriger, dass die Wiederaufforstung des Waldes, der hier in Budberg demnächst der neuen Amprion-Stromtrasse weichen muss, NICHT hier erfolgt sondern auf der anderen Seite des Rheins, in Dinslaken. Damit wird Rheinberg noch waldärmer als wir es ohnehin schon sind.
Zum Waldanteil der Stadt Rheinberg
Waldarmut: Mehrere Quellen, darunter auch die lokale Politik, bestätigen, dass Rheinberg einen sehr geringen Waldanteil aufweist. Die Stadt hält anscheinend sogar den "traurigen Rekord der waldärmsten Kommune in NRW".
Ein hoher Anteil an Gewässerflächen (z.B. durch den Rhein und Baggerseen), der in Rheinberg bei über 10 % der Gesamtfläche liegt (zum Vergleich: in ganz NRW bei ca. 1,8 %)
Folge: Im Vergleich zu den waldreichen Regionen in NRW (wie dem Sauerland oder der Eifel) ist der Anteil zusammenhängender, großer Waldgebiete in Rheinberg sehr gering.
➡️Der Fokus liegt daher stark auf dem Schutz des vorhandenen Baumbestandes (allein stehende Bäume, Alleen, kleine Waldstücke ) durch lokale Satzungen.
Der prozentuale Waldanteil in dieser Gegend ist, wie in der gesamten Stadt Rheinberg, deutlich unterdurchschnittlich im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands und auch unter dem Durchschnitt von ganz Nordrhein-Westfalen (dessen Waldanteil bei ca. 25 % liegt).
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