14.07.2021 klo 12.02
Weitere Informationen eingefügt, die ich kürzlich vom Kultusministerium erhielt.
Neue Begründung:
Bereits am 29. Juni gab das Kultusministerium aus Baden-Württemberg ein Rundschreiben heraus, in welchem aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte das förmliche Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen den Personen in den Schulmensen als ausgesetzt erklärt wird.wird und sogar noch früher, schon seit dem 4. Juni ist die Öffnung der Schulmensen laut Kultusministerium zulässig.
Angesichts dessen ist es unverständlich, dass den Hortkindern weiterhin das Hort-Mittagessen verweigert wird.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (24 in Baden-Württemberg)