30.07.2015, 17:27
30.07.2015: Abbildung ergänzt.
Neue Begründung: Ein Personenstandsarchiv, in dem alle Zweischriften der Personenstandsregister aus Baden-Württemberg (die Erstschriften werden von den Standesämtern bei ihrer Arbeit noch benötigt) zentralisiert wären, brächte viele Vorteile.