2015. 07. 30. 11:30
30.07.2015 (2): Abbildungsnachweis korrigiert
Neue Begründung: Ein Personenstandsarchiv, in dem alle Zweischriften der Personenstandsregister aus Baden-Württemberg (die Erstschriften werden von den Standesämtern bei ihrer Arbeit noch benötigt) zentralisiert wären, brächte viele Vorteile.