Region: Münster
Verkehr

FAIR PARKEN im Kreuzviertel Münster

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtrat Münster
555 Unterstützende 521 in Münster

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

555 Unterstützende 521 in Münster

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

16.03.2021, 15:28

Rechtschreibkorrekturen und Einsatz eines fehlenden Wortes "werden" im Schlusssatz.


Neuer Petitionstext:

Das Kreuzviertel ist ein Quartier mit hohem Parkdruck. Derzeit wird das Problem vor allem zu Gunsten der parkenden Autos und zu Lasten der Gehenden gelöst. Das gemäß Straßenverkehrsordnung ordnungswidrige Parken auf dem Gehweg wird leider vom Ordnungsamt Münster geduldet, wenn mindestens 1 Meter Platz zwischen Pkw und Hauswand begehbar bleibt. Allerdings wird dieser,dieser viel zu enge,enge verbleibende Restmeter dann in der Realität auch noch durch abgestellte Mülleimer, Fahrräder, E-Scooter, Laternen, Schildermasten etc. eingeschränkt.

Wir wollenwollen, dasdass die Gehwege im Kreuzviertel wieder komfortabel und sicher benutzt werden können.



Neue Begründung:

Fair Parken versucht einen Kompromiss zu finden zwischen der derzeitigen gesetzeswidrigen Situation, die die Nutzung der Gehwege stark einschränkteinschränkt, und der kompromisslosen Durchsetzung des Parkverbotes auf Gehwegen (mit der damit verbundenen starken Reduzierung der Parkplätze). Parkplätze werden unter bestimmten Bedingungen zugelassen, auch wenn dabei auf den Gehwegen geparkt wird. Und genau diese Parkplätze werden mit einfachen Markierungen klar gekennzeichnet.

Unter welchen Bedingungen ist Fair Parken möglich? Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

·       Die frei begehbare Gehwegbreite muss mindestens 2,00 Meter betragen.

·       Die Restfahrgasse soll mindestens 3,10 Meter betragen. 

·       Für ein parkendes Fahrzeug sind mindestens 2 Meter Breite anzusetzen.

·       Dauerhaft abgestellte Müllbehälter müssen konsequent von den Gehwegen entfernt werden.

·       Falls nicht genügend Platz für Fahrradabstellungen vorhanden ist, müssen Fahrradabstellplätze auf der Fahrbahn eingerichtet werden.

·       Vor Praxen und Läden sollen Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden, um hier Besucher*innen eine Parkplatzchance zu geben.

Daneben sind die weiteren Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung selbstverständlich einzuhalten. Es ist beispielsweise streng verboten, vor Bordsteinabsenkungen oder in Kreuzungsbereichen zu parken.

Wenn dann klar ist, wo fair geparkt werden darf, ist es für alle einfacher. Klare Regelungen helfen allen – Regelübertretungen müssen dann konsequent geahndet.geahndet werden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 428 (396 in Münster)


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