Region: Besigheim
Erfolg
Verkehr

Faire Parkplatzregelung für die Anwohner der Besigheimer Altstadt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister & Gemeinderat
257 Unterstützende 205 in Besigheim

Petition hat zum Erfolg beigetragen

257 Unterstützende 205 in Besigheim

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

27.07.2021, 13:47

Dokument anzeigen

Hallo zusammen,

wie versprochen werde ich euch bei wichtigen Neuigkeiten informieren.
Am Dienstag den 18.05.2021 um 18Uhr fand die Gemeinderatssitzung in der Alten Kelter statt. Ein Tagesordungspunkt war unser "Parkplatz Thema".

Die Änderungen vom Parkierungskonzept wurden einstimmig beschlossen und sind hier unter dem Punkt Ö6 im Ordner 079/2021 mit diesem Link zu lesen:
sessionnet.besigheim.de/bi/si0057.php?__ksinr=3341.
Wenn der Link nicht funktionieren sollte, einfach diesen kopieren und in den Browser einsetzen. Es sind die Präsentation, der Beschluss sowie der neue Parkierungsgebührensatz hinterlegt und kann auch heruntergeladen werden. Im Anhang habe ich die Präsentation angehängt.

Da ich danach noch fragen hatte wurden diese von Hr. Woll im Nachgang per E-Mal beantwortet:

Sehr geehrter Herr Bellantoni,

ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:

1. Frage: Ich hatte verstanden, wenn ein Bewohner einen Stellplatz oder Garage hat, er jetzt die Möglichkeit bekommt noch einen Bewohnerparkausweis zu erwerben? Ab dem 01.07. besteht nun auch die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu bekommen, wenn der Haushalt als Bsp. einen eigenen Stellplatz hat, aber mehr Fahrzeuge als eines.

Antwort: Bei mehreren Fahrzeugen in der Familie Bsp. Kinder, können zusätzlich ein Halbjahres - oder Ganzjahresticket erworben werden?
Die Halbjahres- und Ganzjahrestickets können ab dem 01.07. über die App „Parkster“ erworben werden. Dies ist für jeden möglich. Die Tickets gelten für die Parkplätze „kl. Neckerle und Bauhof“ (Parkzone A1 in der app)

2. Frage: Was heißt dann „Max. 1 Ausweis pro HH bleibt“
Mehr als 1 Bewohnerparkausweis pro Haushalt ist nicht möglich. Das andere sind Tickets für jeden käuflich.

Antwort: Wenn ich keinen Stellplatz oder Garage habe, gilt die Bewohnerparkausweisregelung nicht?
Sie müssen für das Fahrzeug, für welches ein Bewohnerparkausweis beantragt werden soll nachweisen, dass Sie für dieses keinen eigenen Stellplatz haben.

3. Frage: Kann derjenige wenn er möchte einen Halbjahres - oder Ganzjahresticket trotzdem erwerben?

Antwort: Diese Tickets kann jeder erwerben

4. Frage: Wie ist es mit den Mitarbeiter von Gewerbetreibende, kann die Firma bzw. der Ladenbesitzer einen Parkausweis für seine Mitarbeiter beziehen?

Antwort: Für Mitarbeitende der Firmen etc. gibt es auch die Möglichkeit des Kaufs der Ganz- oder Halbjahrestickets. Eine eigene Regelung wurde abgelehnt. Gewerbetreibende, welche das Fahrzeug zur Ableistung der Arbeit benötigen können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für das „Kl. Neckerle oder Bauhof“ bekommen. Diese kostet dann 100 € im Jahr.

Liebe Unterstützer, ich möchte mich herzlichst bei euch für eure Unterstützung bedanken. Ich weiß das wir keine 100%ige Lösung finden können aber wir haben zusammen erreicht das es angepasst wurde und somit werde ich diese Petition schließen. Bei Fragen könnt ihr mich gerne kontaktieren oder im Rathaus anfragen.

Danke nochmals und liebe Grüße
Rocco Bellantoni


Mehr zum Thema Verkehr

43.662 Unterschriften
42 Tage verbleibend
5.078 Unterschriften
52 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern