Reģions: Hessen
Vadība

Familie Ben Attia/Mayel soll gehen

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Hessischer Landtag
215 Atbalstošs

Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

215 Atbalstošs

Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

07.01.2014 19:38

Zusätzliche Informationen eingefügt bzgl. der Entscheidung der Ausländerbehörde Darmstadt-Dieburg.
Neue Begründung: Im April 2003 sind Frau Scheima Ben Attia und Herr Zied Mayel zum Studieren nach Bremen gekommen. Die Aufenthaltserlaubnis galt nur für das Studium, danach sollten beide wieder in ihr Haimatland Tunesien zurück.
Beide haben das Studium nach 10 Jahren immer noch nicht beendet und haben entgegen den Auflagen der deutschen Behörden ihren Wohnsitz gewechselt. Sie leben nun von staatlicher Unterstützung. Das Studium war möglicherweise nur ein vorgeschobenes Argument, um in Deutschland einreisen zu können.

Die Ausländerbehörde Darmstadt-Dieburg hat festgestellt, dass Zied Mayel mit seiner Familie bis 3. Januar freiwillig das Land verlassen soll. Eine Petition von Freunden der Familie mit Unterstützung des Darmstädter Echo will nun die Durchsetzung des deutschen Rechts verhindern, sowie die Ausländerbehörde damit zwingen, Ihre Entscheidung zurückzunehmen.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. In diesem gelten Gesetze immer und für jeden ausnahmslos.
Es ist nicht hinnehmbar, dass hier Recht umgedeutet oder gar gebrochen wird.
Egal wie der Einzelfall im Detail gelagert ist, muss das Recht müssen die Gesetze angewendet u n d durchgesetzt werden. Das unterscheidet Deutschland von einer "Bananenrepublik".

Im vorliegenden Fall droht keinem der Familienmitglieder irgend ein Nachteil in Tunesien. Auch findet in Tunesien kein Krieg statt, so dass hier besondere Umstände in Betracht gezogen werden müssten.


02.01.2014 16:50

Ergänzung der Begründung.
Neue Begründung: Im April 2003 sind Frau Scheima Ben Attia und Herr Zied Mayel zum Studieren nach Bremen gekommen. Die Aufenthaltserlaubnis galt nur für das Studium, danach sollten beide wieder in ihr Haimatland Tunesien zurück.
Beide haben das Studium nicht beendet und haben entgegen den Auflagen der deutschen Behörden ihren Wohnsitz gewechselt. Sie leben nun von staatlicher Unterstützung. Das Studium war möglicherweise nur ein vorgeschobenes Argument, um in Deutschland einreisen zu können.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. In diesem gelten Gesetze immer und für jeden ausnahmslos.
Es ist nicht hinnehmbar, dass hier Recht umgedeutet oder gar gebrochen wird.
Egal wie der Einzelfall im Detail gelagert ist, muss das Recht angewendet u n d durchgesetzt werden. Das unterscheidet Deutschland von einer "Bananenrepublik".

Im vorliegenden Fall droht keinem der Familienmitglieder irgend ein Nachteil in Tunesien. Auch findet in Tunesien kein Krieg statt, so dass hier besondere Umstände in Betracht gezogen werden müssten.


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