Soziales

Fixierungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung reduzieren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Gabriele Lösekrug-Möller, Staatsekretärin im Bundessozialministerium
156 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

156 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

14.04.2014, 22:07

Guten Tag,
in einer kurzen Nachricht hat das für Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten zuständige Referat (LK2) vom Leitungs- und Kommunikationsstab der Bundesministerin für Arbeit und Soziales mitgeteilt: „nach Prüfung Ihrer Eingabe hat sich ergeben, dass für Ihr Anliegen innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zuständig ist.“ Daher werde man die Petition an das Bundesjustizministerium weiter leiten.

Zentraler Inhalt der Petition ist jedoch, dass Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung vor Ort beraten werden, um Fixierungen und andere freiheitsentziehende Maßnahmen zu reduzieren. Hat der Leitungs- und Kommunikationsstab der Sozialministerin im eigenen Haus niemanden gefunden, der für die Thematik zuständig ist oder sich zuständig fühlt?

Die jetzige Antwort verdeutlicht, wie wichtig die Petition ist, da selbst der Leitungsstab der Bundessozialministerin mit seinen umfangreichen Möglichkeiten nach mehrtägiger Bearbeitung trotz ausführlichen Erläuterungen im Petitionstext nicht erkennt, das das Sozialministerium selbst für die Information, Beratung und Hilfen für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zuständig ist. Das spricht für sich und bedarf keines weiteren Kommentars.

Wenn somit der Leitungsstab der Bundessozialministerin behauptet, das Justizministerium sei innerhalb der Bundesregierung für die Beratung von Eltern behinderter Kinder zuständig, wenn es um die Vermeidung von Fixierungen geht, so steht dies im völligen Widerspruch zur derzeitigen Rechtslage und Rechtspraxis; der Petitionstext verwies sogar ausdrücklich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Verwundert könnte man fragen, ob die Bundesregierung möchte, dass zukünftig alle Fixierungen oder die Beratung von Eltern behinderter Kinder zum Fall für die Justiz werden sollen? Wohl kaum. So ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar, wieso das Justizministerium zuständig sein soll.

Im Gegenteil: Frau Gabriele Lösekrug-Möller ist als parlamentarische Staatssekretärin im Bundessozialministerium zuständig für die Abteilung V. Diese Abteilung V ist zuständig für die „Belange behinderter Menschen“, Prävention und Rehabilitation, Soziale Entschädigung und Sozialhilfe einschließlich der „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“. Beratung und Information sind grundlegende sozialhilferechtliche Leistungen für Menschen mit Behinderung, für die selbstverständlich die Abteilung V des Bundessozialministeriums mit deren Staatssekretärin zuständig ist. Daher ist die parlamentarische Staatssekretärin Frau Gabriele Lösekrug-Möller in der Tat die richtige Adressatin der Petition. Es wäre schwer nachvollziehbar, wenn ausgerechnet jene Staatssekretärin, die für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zuständig ist, sich mit den Problemen der in ihrer Freiheit eingeschränkten Kinder und Jugendlicher mit Behinderung nicht befassen wollte, für die sich die Petition einsetzt.

Der Initiator der Petition hat das Bundesministerium angeschrieben, weil sich die Petition an die parlamentarische Staatssekretärin Frau Gabriele Lösekrug-Möller richtet, diese jedoch augenscheinlich die Petition bisher noch gar nicht in Empfang nehmen konnte und auf die geltenden Rechtsgrundlage der Petition hingewiesen. Gegen das Verhalten und die Entscheidung des Referats LK2 im Umgang mit der Petition wurde Widerspruch und Beschwerde eingelegt. Zugleich wurde auch das Bundestagsabgeordnetenbüro von Frau Gabriele Lösekrug-Möller über den Vorgang informiert.

Ich werde Sie weiter darüber informieren, wie die Verantwortlichen reagieren und wie Frau Gabriele Lösekrug-Möller die Petition beantwortet.
Mit freundlichen Grüße
Ralf Janotta


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