Soziales

Fixierungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung reduzieren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Gabriele Lösekrug-Möller, Staatsekretärin im Bundessozialministerium
156 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

156 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

25.11.2014, 21:55

Die Petition „Fixierungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung reduzieren“ wurde bis heute nicht beantwortet, obwohl Sie bereits acht Monate im Bundessozialministerium vorliegt. Auf eine freundliche Erinnerung des Initiators erfolgte keinerlei Antwort. Auch der Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde, die Petition an das Justizministerium weiterzuleiten wurde innerhalb der vergangenen sieben Monate nicht beantwortet. Stattdessen hat das Ministerium zumindest in Teilen personenbezogene Daten von Unterzeichnern ohne Einverständnis an zumindest eine andere Landesbehörde weiter gegeben. Diese hat per Briefpost einzelne Unterstützer angeschrieben und um konkrete Beispiele gebeten. Der Initiator der Petition sucht nun einen Rechtanwalt zur Durchsetzung des Petitionsrechts – leider offenbar gegenüber dem Bundessozialministerium nötig.
Ziel der Petition ist es, dass Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung die Möglichkeit einer unabhängigen qualifizierten Beratung erhalten, wenn sie über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden sollen. Zudem sollte den Profis in den Institutionen Informationen zur Verfügung gestellt werden, wie freiheitsentziehende Maßnahmen vermieden werden können. Die Petition richtete sich direkt an jene parlamentarische Staatssekretärin, die im Bundessozialministerium für die Belange von Menschen mit Behinderung und Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe im Sozialrechtlichen Sinne zuständig ist. Ausgerechnet jene Staatssekretärin, in deren Arbeitsbereich auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention liegt, zeigt bisher wenig Interesse an den vielfachen Grundrechtsfragen, die der Freiheitsentzug bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zum Beispiel durch Fixierungen von Händen und Beinen am Bett beinhaltet. Die Missachtung des Petitionsrechts ist da nur das i-Pünktchen.
Der Initiator der Petition hat ganz bewusst auf konkrete „Skandalgeschichten“ verzichtet, damit Eltern sowie Institutionen und ihre Mitarbeiter sich nicht öffentlich an den Pranger gestellt fühlen; vielmehr wurde konstruktiv eine Lösung angeregt, die schnell und ohne Gesetzesänderung umsetzbar wäre. Es ist nicht nachvollziehbar welche unüberwindbaren Schwierigkeiten man mit dem einfachen Vorschlag für qualifizierte Information und Beratung haben kann, dass man eine solche Petition nicht innerhalb acht Monaten beantworten könnte. Das bisherige Verhalten des Bundessozialministeriums und der zuständigen Staatssekretärin könnte auf wenig Interesse schließen lassen – vielleicht, weil es (bisher) keinen großen öffentlichen Skandal zum Beispiel um jahrelang täglich im Bett an Händen und Füßen fixierte Kinder gab. Dennoch möchte der Initiator der Petition weiterhin seinen konstruktiven, lösungsorientierten Weg beibehalten, hofft auf ein Einlenken der politisch Verantwortlichen - wird jedoch nötigenfalls auch mit Rechtsmitteln das Petitionsrecht durchsetzen.

P.S. Kontaktaufnahme mit dem Initiator der Petition ist im Internet möglich unter www.blog.kevin-im-rollstuhl.de/kontakt/


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