02.09.2026, 09:05
Änderungen und Begründung:
Ich habe am Ende des Petitionstextes einen Abschnitt „Quellenangaben / Rechtliche Grundlagen“ eingefügt.
Begründung der Änderungen:
Quelle zu § 31 FeV: Ergänzt, um die rechtliche Grundlage für die Prüfungspflicht bei der Umschreibung von Führerscheinen aus Drittstaaten (wie der Russischen Föderation und Kasachstan) belegen zu können.
Quelle zur EU-Verordnung 2022/1280: Ergänzt, um den rechtlichen Nachweis für die Sonderregelungen und Erleichterungen bezüglich ukrainischer Fahrerlaubnisse transparent darzulegen.
Die Belege wurden hinzugefügt, damit alle Unterstützenden die rechtliche Lage direkt nachvollziehen können.
Neue Begründung:
Tausende Spätaussiedler aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion sind nach ihrer Übersiedlung nach Deutschland mit einem erheblichen bürokratischen und finanziellen Problem konfrontiert: Ihre im Herkunftsland erworbenen Fahrerlaubnisse können nach Ablauf der geltenden Frist nicht einfach weiter genutzt werden. Für die Umschreibung gelten grundsätzlich die Anforderungen des deutschen Fahrerlaubnisrechts, die je nach Herkunftsland insbesondere theoretische und praktische Prüfungen vorsehen können.
Für viele Betroffene bedeutet dies erhebliche Kosten, lange Wartezeiten und einen großen organisatorischen Aufwand. Die Kosten können sich durch Fahrschulstunden, Prüfungsgebühren und weitere notwendige Leistungen auf mehrere tausend Euro belaufen. Besonders problematisch ist die Situation für Menschen, die für ihre berufliche Tätigkeit auf einen Führerschein angewiesen sind. Ohne eine gültige Fahrerlaubnis können Arbeitsplätze beispielsweise im Handwerk, in der Pflege, im Transport oder in der Logistik häufig nicht angetreten oder ausgeübt werden. Dadurch wird die berufliche Integration erschwert, obwohl es sich bei Spätaussiedlern um deutsche Staatsangehörige handelt, die dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten.
Gleichzeitig bestehen für ukrainische Geflüchtete aufgrund der besonderen europäischen Regelungen andere Bedingungen für die Nutzung und Anerkennung ihrer ukrainischen Fahrerlaubnisse. Wir erkennen die humanitären Gründe für diese Regelungen ausdrücklich an. Dennoch führt die unterschiedliche Behandlung zu einer Situation, die aus Sicht vieler Spätaussiedler schwer nachvollziehbar ist.
Wir möchten deshalb eine faire und praktikable Lösung erreichen:
- Die Umschreibung der Fahrerlaubnisse von Spätaussiedlern aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR soll erleichtert und – soweit rechtlich möglich – ohne erneute theoretische und praktische Fahrprüfung ermöglicht werden.
- Eine solche Regelung würde nicht nur die Betroffenen finanziell und organisatorisch entlasten, sondern auch ihre berufliche Integration fördern und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Quellenangaben / Rechtliche Grundlagen:
- Rechtsgrundlage für die Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten (§ 31 FeV):
- www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__31.html
- Verordnung (EU) 2022/1280 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich ukrainischer Fahrerlaubnisse:
- eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R1280
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 79 (75 in Deutschland)