Für Anstand, Respekt und Vertrauen - Rücktritt der derzeitigen Ortsvorsteherin von Bötzow

Petition is addressed to
Ortsbeirat und aktuelle Ortsvorsteherin

132 Signatures

88 %
150 for collection target

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88 %
150 for collection target
  1. Launched October 2025
  2. Time remaining > 3 months
  3. Submission
  4. Dialog with recipient
  5. Decision
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News

03/22/2026, 12:56

Die Petition wurde verlängert, damit sich mehr Menschen beteiligen können.


Neues Zeichnungsende: 31.08.2026
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 131


11/14/2025, 06:10

Änderung der Forderung in "Abwahl der Ortsvorsteherin durch den Ortsbeirat".

Grund für die Änderung ist, dass es kommunalrechtlich für die Bürgerinnen und Bürger nicht möglich ist eine Ortsvorsteherin abzuwählen bzw. neu zu wählen, sondern die Entscheidungsmacht der Abwahl beim Ortsbeirat liegt.


Neuer Petitionstext:

Unsere Forderungen im Überblick:

  1. Freiwilliger Rücktritt der derzeitigen Ortsvorsteherin von Bötzow
  2. Neuwahl unter WahrungAbwahl der Transparenz,Ortsvorsteherin Bürgerbeteiligungdurch undden FairnessOrtsbeirat
  3. Stärkung der kommunalen Werte von Respekt, Gleichberechtigung und Vorbildfunktion

Diese Petition richtet sich nicht gegen eine einzelne Person, sondern steht für Grundwerte, die das Gemeinwohl betreffen: Respekt, Anstand, Integrität, und Verantwortungsbewusstsein.

Ein Amtsträger muss Vertrauen genießen - nicht nur rechtlich gewählt, sondern auch moralisch akzeptiert sein. wenn dieses Vertrauen erkennbar verloren gegangen oder nicht vorhanden ist, sollte ein freiwilliger Rücktritt als Zeichen von Größe und Verantwortungsbewusstsein verstanden werden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 128


11/14/2025, 05:52

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Petitionen, bei denen der Empfänger der Petition nicht ermächtigt ist in der Sache des Petitionsanliegens zu entscheiden, werden nicht öffentlich gelistet und die Unterstützer werden darauf hingewiesen.

Der Ortsbeirat kann lediglich eine Abwahl eines Ortbeirates oder einer Ortbeirätin vornehmen, eine Abstimmung über einen Rücktritt ist kommunalrechtlich unzulässig.


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