Für Anstand, Respekt und Vertrauen - Rücktritt der derzeitigen Ortsvorsteherin von Bötzow

Petition richtet sich an
Ortsbeirat und aktuelle Ortsvorsteherin

132 Unterschriften

88 %
150 für Sammelziel

132 Unterschriften

88 %
150 für Sammelziel
  1. Gestartet Oktober 2025
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

22.03.2026, 12:56

Die Petition wurde verlängert, damit sich mehr Menschen beteiligen können.


Neues Zeichnungsende: 31.08.2026
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 131


14.11.2025, 06:10

Änderung der Forderung in "Abwahl der Ortsvorsteherin durch den Ortsbeirat".

Grund für die Änderung ist, dass es kommunalrechtlich für die Bürgerinnen und Bürger nicht möglich ist eine Ortsvorsteherin abzuwählen bzw. neu zu wählen, sondern die Entscheidungsmacht der Abwahl beim Ortsbeirat liegt.


Neuer Petitionstext:

Unsere Forderungen im Überblick:

  1. Freiwilliger Rücktritt der derzeitigen Ortsvorsteherin von Bötzow
  2. Neuwahl unter WahrungAbwahl der Transparenz,Ortsvorsteherin Bürgerbeteiligungdurch undden FairnessOrtsbeirat
  3. Stärkung der kommunalen Werte von Respekt, Gleichberechtigung und Vorbildfunktion

Diese Petition richtet sich nicht gegen eine einzelne Person, sondern steht für Grundwerte, die das Gemeinwohl betreffen: Respekt, Anstand, Integrität, und Verantwortungsbewusstsein.

Ein Amtsträger muss Vertrauen genießen - nicht nur rechtlich gewählt, sondern auch moralisch akzeptiert sein. wenn dieses Vertrauen erkennbar verloren gegangen oder nicht vorhanden ist, sollte ein freiwilliger Rücktritt als Zeichen von Größe und Verantwortungsbewusstsein verstanden werden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 128


14.11.2025, 05:52

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Petitionen, bei denen der Empfänger der Petition nicht ermächtigt ist in der Sache des Petitionsanliegens zu entscheiden, werden nicht öffentlich gelistet und die Unterstützer werden darauf hingewiesen.

Der Ortsbeirat kann lediglich eine Abwahl eines Ortbeirates oder einer Ortbeirätin vornehmen, eine Abstimmung über einen Rücktritt ist kommunalrechtlich unzulässig.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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