Region: Bayern
Bildung

Für Chancengleichheit - Kein verbindliches Übertrittszeugnis im Coronajahr 2021!

Petition richtet sich an
Kultusministerium, Petitionsausschuss des bayrischen Landtags
2.471 Unterstützende 2.370 in Bayern

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

2.471 Unterstützende 2.370 in Bayern

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 12.11.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

20.01.2021, 15:43

Schlagworteingabe und Einfügen von Absätzen


Neue Begründung:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder,

sehr geehrter Herr Kultusminister Prof. Dr. Piazolo,

wir bitten Sie, Corona-bedingt dieses Schuljahr die Verbindlichkeit des Übertrittszeugnisses aufzuheben und durch eine kompetente Beratung mit einer nicht bindenden Empfehlung der Grundschule zu ersetzen. 

Die Kinder wurden bereits temporär im Homeschooling unterrichtet. Die Qualität des Homeschooling variiert je nach Fähigkeiten der Lehrkraft und auch nach den Möglichkeiten der Schule und führt somit unwillkürlich zu Ungerechtigkeiten. Selbst die beste Form des Homeschoolings ersetzt zudem für Grundschüler in keinster Weise die Präsenz einer lehrenden Person.

Außerdem gibt es durch die unterschiedlichsten häuslichen Bedingungen für das „Lernen zuhause“ (Berufstätigkeit der Eltern, fehlende Deutschkenntnisse der Eltern, fehlende Endgeräte, fehlende räumliche Gegebenheiten etc.) aktuell eine sehr hohe Bildungsungerechtigkeit.

Die Reduktion der Anzahl der Proben von 22 auf 14 vermindert dabei die ohnehin fragwürdige Aussagekraft der Noten bezüglich der Schullaufbahnbefähigung noch mehr als bisher. Denn auch ein guter und befähigter Schüler kann mal eine schlechte Note schreiben, weil er z.B. schlecht geschlafen hat oder ein Krankheitsfall die Familie belastet und diese fällt dann noch mehr ins Gewicht. Die für die kurze Präsenz-Zeitspanne verhältnismäßig hohe und starre Anzahl der Proben setzt die Kinder und Familien in dieser schwierigen Situation unter noch mehr psychischen Druck. Wir finden: das muss nicht sein!

Zum Zeitpunkt des Starts der Petition (13.01.2021) wurden gerade drei weitere Wochen Distanzuntericht beschlossen und eine ansteckendere Variante des Corona-Virus aus England verheißt eine Verschlechterung der Pandemiesituation. Ein weiterer Lockdown -oder auch nur eine Quarantäne einer Klasse- würden erneut zum Nachjustieren der Übertrittsvorgaben führen müssen -oder aufgrund der variierenden Präsenz-Unterrichtswochen zu mehr Chancenungleichheit führen. Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Britta Ernst (SPD) sagte dem Spiegel am 8.1.2021: »In der Pandemie können wir leider überhaupt keine Planungssicherheit geben. […] Alle Versprechen in diese Richtung sind unseriös.« Wenn der Staat hier nachweislich nicht zuverlässig planen kann, ist unseren Kindern nicht abzuverlangen, nach den alten Regeln zu funktionieren. 

Wir fordern Sie auf, den Übertritt nach dem Notenschnitt schnellstmöglich auszusetzen und durch die kompetente Beratung der Lehrkraft mit einer nicht verbindlichen Empfehlung der Grundschule zu ersetzen. Nach vier Jahren in der Grundschule sind wir überzeugt, dass die Lehrer*innen und auch wir Eltern die Fähigkeiten des Kindes besser einschätzen können, als Noten unter Corona-Bedingungen. Die richtige Schulart ist jene, in denen das Kind den Leistungsanforderungen Stand halten kann. Das kann sowohl das Gymnasium, als auch Real- oder Mittelschule, eine pädagogisch adäquatere Schule sein - oder auch die Möglichkeit das Jahr in der Grundschule zu wiederholen. 

Das Kultusministerium und viele Schulen können unserer Kinder dieses Jahr wenig begleiten. Einen Großteil der Bildungsvermittlung müssen dieses Jahr unbestritten die Familien selbst für die Schulen bewältigen. Der Staat kann nachweislich dieses Jahr die Bildungsstandards und die gesetzlich verankerte Chancengleichheit nicht gewährleisten und darf somit auch am gängigen Übertrittsverfahren nicht festhalten. 

Dr. Ruth Zeifert, Ilona Zehetleitner, Prof. Dr.Michael Zehetleitner, Sonja Danner & andere

Anmerkung: Dürfen Nicht-Volljährige unterschreiben?

• Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.

• Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.

• Bis zu 5 Menschen aus einem Haushalt können mit einer Mailadresse unterzeichnen!

#Übertritt, #Übertrittszeugnis, #Bayern, #Piazolo, #Söder, #Bildung, #Grundschule, #Mittelschule, #Realschule, #Gymnasium, #Chancengleichheit


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 232 (220 in Bayern)


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