30.09.2026, 15:33
Mit Schreiben vom 25.09,2026 an den Kita-Träger informiert der Bürgermeister, dass aufgrund des fehlenden Stadtratbeschlusses "(...) sowohl die rückwirkende als auch die vorgesehene ersatzweise form- und fristgemäße Kündigung des vorgenannten Betreibervertrages nicht ausgesprochen werden (kann)" und er "gegenwärtig die Kündigung vom 26.05.2026 als gegenstandslos an(sieht).