89 Unterschriften
Petition richtet sich an: Landtag von Sachsen-Anhalt Petitionsausschuss
Was wir fordern:
Wir fordern den Landtag von Sachsen-Anhalt auf, die erweiterte Geschwisterkindermäßigung nach § 13 Abs. 4 Satz 2 des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG LSA) über den 31. Dezember 2026 hinaus dauerhaft gesetzlich zu sichern.
Die erforderlichen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen müssen noch im Jahr 2026 geschaffen werden, damit Familien ab dem 1. Januar 2027 nicht durch zusätzliche Betreuungskosten belastet werden.
Familien brauchen Verlässlichkeit und Planungssicherheit – keine neuen finanziellen Belastungen zum Jahreswechsel!
Worum geht es?
In Sachsen-Anhalt gilt derzeit eine erweiterte Geschwisterkindermäßigung für Familien, deren Kinder gleichzeitig in Krippe, Kindergarten und Hort betreut werden.
Sind beispielsweise ein Schulkind im Hort und ein jüngeres Geschwisterkind im Kindergarten, müssen die Eltern grundsätzlich nur den Kostenbeitrag für das ältere, im Hort betreute Kind zahlen.
Diese Regelung entlastet Familien mit mehreren Kindern und berücksichtigt, dass Kinderbetreuung nicht mit der Einschulung endet.
Doch genau diese erweiterte Regelung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Ohne eine rechtzeitige gesetzliche Anschlussregelung drohen vielen Familien ab Januar 2027 zusätzliche Kostenbeiträge. Die reguläre Geschwisterkindermäßigung für gleichzeitig betreute, noch nicht schulpflichtige Kinder bleibt zwar bestehen, berücksichtigt aber die Kombination von Schulkindern im Hort und jüngeren Geschwistern nicht in gleicher Weise.
Damit könnten gerade Familien, die auf die Betreuung ihrer Kinder in unterschiedlichen Einrichtungen angewiesen sind, spürbar stärker belastet werden.
Begründung
1. Familien dürfen nicht plötzlich mehr bezahlen müssen.
Eltern müssen ihre monatlichen Ausgaben verlässlich planen können. Steigende Lebenshaltungskosten, Wohnkosten und weitere finanzielle Verpflichtungen belasten viele Familien bereits erheblich. Zusätzliche Kita-Beiträge können die Haushaltsplanung weiter erschweren.
2. Kinderbetreuung muss als Ganzes betrachtet werden.
Krippe, Kindergarten, Schule und Hort sind für Familien keine voneinander unabhängigen Lebensbereiche. Die Betreuung begleitet Kinder über viele Jahre und ermöglicht Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Deshalb darf die finanzielle Entlastung von Geschwistern nicht mit der Einschulung eines Kindes enden.
3. Familien brauchen langfristige Lösungen statt ständig neuer Befristungen.
Eine familienfreundliche Regelung sollte nicht regelmäßig zur politischen Verhandlungsmasse werden. Eltern benötigen Beständigkeit, um ihre Lebens- und Berufsplanung darauf ausrichten zu können.
4. Das Land muss für eine verlässliche Finanzierung sorgen.
Die finanzielle Entlastung der Eltern darf nicht zulasten der Kommunen, der Kindertageseinrichtungen oder der Betreuungsqualität gehen. Eine dauerhafte Regelung benötigt daher eine gesicherte und nachvollziehbare Finanzierung.
Was wir konkret vom Landtag erwarten
Wir bitten den Landtag von Sachsen-Anhalt,
1. die erweiterte Geschwisterkindermäßigung nach § 13 Abs. 4 Satz 2 KiFöG LSA dauerhaft fortzuführen beziehungsweise eine mindestens gleichwertige gesetzliche Regelung zu schaffen;
2. sicherzustellen, dass Hortkinder bei der Geschwisterkindermäßigung weiterhin berücksichtigt werden und jüngere Geschwister nicht zusätzlich kostenpflichtig werden;
3. die erforderliche Finanzierung durch das Land rechtzeitig und dauerhaft abzusichern;
4. eine Unterbrechung der bestehenden Entlastung ab dem 1. Januar 2027 zu verhindern;
5. Eltern, Einrichtungen und Kommunen frühzeitig und transparent über die gesetzlichen Entscheidungen zu informieren.
Unser Appell
Als Kreiselternvertretung für die Kindertagesförderung Mansfeld-Südharz vertreten wir die Interessen der Eltern und ihrer Kinder. Wir erleben, wie wichtig verlässliche Betreuungsangebote und bezahlbare Elternbeiträge für Familien sind.
Die erweiterte Geschwisterkindermäßigung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Entlastung.
Es geht dabei nicht um eine neue Vergünstigung, sondern um den dauerhaften Erhalt einer bereits bestehenden familienpolitischen Unterstützung.
Langfristig wünschen wir uns eine Entwicklung hin zu beitragsfreien Kita-Plätzen in Sachsen-Anhalt. Dieses Ziel muss mit einer hohen pädagogischen Qualität und einer ausreichenden Finanzierung der Kindertagesbetreuung verbunden werden.
Unser unmittelbares Anliegen ist jedoch klar: Die erweiterte Geschwisterkindermäßigung muss zum 1. Januar 2027 nahtlos weitergelten und dauerhaft gesichert werden.
Wir bitten alle Eltern, Großeltern und Unterstützer, diese Petition mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Gemeinsam möchten wir erreichen, dass die Interessen der Familien in Sachsen-Anhalt bei den anstehenden Entscheidungen berücksichtigt werden.
Familien entlasten. Hortkinder mitdenken. Geschwisterkindermäßigung dauerhaft sichern!
Für die Kreiselternvertretung Kita Mansfeld-Südharz
Frau Mittag-Lieshi
Verfasserin und Ansprechpartnerin der Petition im Namen der KEV Mansfeld-Südharz
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Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.10.2026
Sammlung endet:
30.11.2026
Region:
Sachsen-Anhalt
Kategorie:
Familie
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