Für den Erhalt des ländlichen Wohnumfeldes - Gegen die Änderung des B-Plans "Seeligstädter Straße"

Petition richtet sich an
Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf

142 Unterschriften

Sammlung beendet

142 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Oktober 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

24.03.2026, 11:54

Am 31.03.2026, 19:00 Uhr tagt der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf und soll über den vorliegenden B-Plan-Entwurf entscheiden. Wir hatten einen umfangreichen Fragenkatalog an die Stadtverwaltung gesendet. Hierzu liegt leider bis heute keine vollumfängliche Stellungnahme der Stadtverwaltung vor.

Anbei ein Auszug aus der Anfrage:

1. Welche maximale Gebäudehöhen (Abstand Geländeoberkante-Firsthöhe) betrachtet die Stadt im Rahmen der Änderung des B-Planes als zulässig? Die Vorgabe einer absoluten Höhe erscheint aufgrund des wechselnden Geländeniveaus ungünstig.
2. Welcher Bezugspunkt wird als Geländehöhe definiert (z.B. Fahrbahnrand der Erschließungsstraße in der jeweiligen Gebäudemitte)?
3. Welche Grundrissabmessungen betrachtet die Stadt als zulässig? (Länge und Breite oder Grundfläche)
4. Wie hoch ist die maximal zulässige Anzahl an Wohneinheiten je Gebäude im ländlich geprägten B-Plangebiet?
5. Wie hoch ist die maximal zulässige Gesamtanzahl an Wohneinheiten für das ländlich geprägte B-Plangebiet?
6. Wie hoch ist die maximal zulässige GRZ (und GFZ)? (GRZ = Grundflächenzahl, gibt die zulässige versiegelte Fläche an)
7. Wie hoch ist die maximal zulässige Geschossanzahl für das ländlich geprägte B-Plangebiet?
8. Welche Anforderungen werden an den Spielplatz nach §8 SächsBO gestellt?
9. Welche Vorgaben bestehen zur optischen Gestaltung der Gebäude (Dachform, Fassadenstruktur, Farbgebung, Material, etc.)?
10. Welche Maßgaben sind für die Erschließungsstraße zu beachten? Bleibt diese privat oder erfolgt eine spätere Widmung? Wenn eine spätere Widmung erfolgt, bestehen Vorgaben zum Straßenaufbau, Beleuchtung, etc.?
11. Welche Vorgaben bestehen zur Gestaltung des Straßenbereiches zwischen B-Plan Gebiet und Bischofswerdaer Straße? Wird eine verkehrsplanerische Untersuchung gefordert?
12. Wieviel Stellplätze je Wohneinheit werden gefordert?
13. Wie ist der Nachweis der Regenentwässerung zu führen? Entwässerung durch Anschluss an Vorflut über Rückhaltebecken oder über RW-Leitung bis zur Großen Röder?
14. Welche bauliche Prägung sieht die Stadt in diesem Bereich als zulässig an? Wir möchten hier nochmals auf das INSEK 2022 hinweisen. Ebenso wäre es interessant zu wissen, welche beabsichtigte Entwicklung in den Bereichen
- Ringstraße
- Bandweberstraße 100
- Ungerstraße 4
- Bischofswerdaer Straße 16
angedacht ist.
15. Wie soll die verkehrstechnische Erschließung im Bereich Seeligstädter Straße gestaltet werden? Welche verkehrsplanerischen Betrachtungen werden gefordert oder werden von der Stadt selbst durchgeführt? Auch hier müssen wir zusätzlich auf die geplante Änderung im Bereich Ringstraße hinweisen. Mit der vorgesehenen Wohnbebauung erhöht sich die Verkehrsbelastung dann nochmals wesentlich. Wie bereits in der TA-Sitzung vom 4.11.2025 dargestellt und vor Ort ersichtlich, ist das vorhandene Straßennetz für diese Belastung bereits jetzt überfordert. Eine Änderung der baulichen Situation ist dringend erforderlich um die geplante Erschließungsfunktion erfüllen zu können.

Bei Frage Nr. 14 muss hier ebenfalls erwähnt werden, dass die Stadt im Bereich Bandweberstraße 100 (ehemalige Breitbandweberei Wiegand Gebler, Abriss 2009) bereits einen langjährigen Rechtsstreite führt, um eine geplante Bebauung mit Mehrfamilienhäusern zu verhindern. Die offizielle Aussage des Bürgermeister dazu war im Technischen Ausschuss vom 4.11.2025, die Stadt möchte Mitspracherecht bei der Gestaltung erhalten und dafür benötige es eines B-Planes. Auf Nachfrage konnte die Stadt allerdings keine Wünsche zur Gestaltung äußern.

Im Gegenzug soll aber der bestehende B-Plan auf der Seeligstädter Straße völlig willkürlich geändert werden. Eine Diskussion zum Einfügegebot sehen wir nicht im Ansatz. Welche konkreten Versagensgründe hinsichtlich der Einfügung bestehen aus Sicht der Stadt in Bezug auf das Bauvorhaben an der Bandweberstraße 100, die an der Seeligstädter Straße nicht zur Geltung kommen? Welche Gründe soll es hingegen an der Seeligstädter Straße geben, die für eine Einfügung herangezogen werden? keine der Fragen wurde durch die Stadt bisher beantwortet.

Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit des Vorhabens.

Der Bürgermeister forderte uns im Technischen Ausschuss vom 04.11.2025 auf, die nachbarschaftlichen Belange weitestgehend mit abzuklären. Ohne Stellungnahme der Stadt zur beabsichtigten Entwicklung wird dies jedoch nicht möglich.

Insofern laden wir hiermit jeden Interessenten ein, sich an der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 31.03.2026, 19:00 Uhr zu beteiligen und seine Sichtweise zum Thema einzubringen.

Dirk Lieback


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