Für den Erhalt des ländlichen Wohnumfeldes - Gegen die Änderung des B-Plans "Seeligstädter Straße"

Petition richtet sich an
Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf

142 Unterschriften

Sammlung beendet

142 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Oktober 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf

Wir fordern:

  • die Beibehaltung des rechtswirksamen Bebauungsplans "Seeligstädter Straße" in seinem dem Umfeld angepassten, ländlichen Charakter
  • die Einhaltung der Zielsetzungen des INSEK in seiner Fassung von 2022
  • eine dem Verkehrsaufkommen angepasste Planung unter Berücksichtigung der Parkplatzsituation und der zu erwartenden Lärmimmissionen
  • die Gewährleistung eines sicheren Fußgänger- und Radverkehrs
  • eine nachhaltige Entwicklung und Stärkung des ländlichen Wohnumfeldes.
  • die Priorisierung von Gemeinwohl und Lebensqualität gegenüber wirtschaftlichen Investoreninteressen.

Begründung

Die Stadt Großröhrsdorf hat am 24.06.2025 im Interesse eines Investors einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "Seeligstädter Straße" beschlossen. Entsprechend dem vorliegenden Entwurf soll dabei von der offenen Bauweise mit maximal 2 Vollgeschossen sowie der Festlegung auf Ein- und Doppelhäuser abgewichen werden und eine Bauweise mit Gebäuden von bis zu 50 m Länge, ca. 11- 12 m Höhe und 3 Vollgeschossen ermöglicht werden. Mit der im Entwurf vorliegenden Änderung des Bauungsplanes könne Wohnblöcke in den o.g. Dimensionen errichtet werden, welche den Charakter der ländlichen Wohnentwicklung dauerhaft zerstören.

Quelle: Unterlagen zur geplanten Änderung sind einzusehen unter:
Vorlage - Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Großröhrsdorf
(11.Sitzung des Stadtrates, Top 11, Top-Mappe)

Weiterhin würde in unseren Augen durch die Änderung des Bebauungsplanes eine Überlastung des Straßenraumes erfolgen. Insbesondere in den Spitzenzeiten ist mit erheblichem Behinderungen und Gefährdungen der Fußgänger und Radfahrer zu rechnen. Durch die verdichtete Bauweise entstehen zudem Parkplatzprobleme, welche sich auf die umliegenden Straßenzüge auswirken und durch diese nicht aufgenommen werden können. Wildes Parken wäre die logische Folge. Weiterhin wird zudem besonders in den Hauptverkehrszeiten zusätzlicher Verkehrslärm erzeugt und die Nachbarbebauung wesentlich beeinträchtigt.

Wir fordern den Fortbestand des aktuellen Bebauungsplanes mit seinen ländlich geprägten Festlegungen.
Wir fordern die Umsetzung der Ziele des Innerstädtischen Entwicklungskonzeptes im Bezug zur ländlichen Struktur der Ortsteile.
Wir sprechen uns gegen diese Änderungen des Bebauungsplans aus, da hierzu kein Bedarf besteht, zusätzliche Konfliktpunkte geschaffen werden und unsere gemeinsame Identität zerstört wird. Bloßes Investoreninteresse aus wirtschaftlichen Gründen, darf auch weiterhin nicht höher stehen als eine nachhaltige Entwicklung des ländlich geprägten Wohnumfeldes und der Erhalt der Lebensqualität und Identität.

Die Stadtverwaltung sollte viel mehr bemüht sein, vorhandene Wohnbauflächen zu belegen, bestehende Industriebrachen wiederzubeleben und Baulücken innerhalb des Stadtgebietes zu schließen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Dirk Lieback, Großröhrsdorf
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.10.2025
Sammlung endet: 28.04.2026
Region: Großröhrsdorf
Kategorie: Wohnen

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    unser Anliegen wurde bereits im Tagesordnungspunkt 2 (Bürgeranfragen) und dann später unter Tagesordnungspunkt 13 im Stadtrat intensiv diskutiert. Wir werden hier und jetzt nicht weiter auf die einzelnen Argumente eingehen, behalten uns dies aber eventuell für später vor.

    Im Ergebnis ist festzustellen, dass mit 5 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen und mehreren Stimmenthaltungen die Entscheidung denkbar knapp ausgefallen ist. Da bei Stimmengleichheit ein Antrag allerdings als abgelehnt gilt, steht damit fest, dass die Stadt, sich vorerst nicht mehr mit der Änderung des B-Planes befassen wird. Ein Teilerfolg ist somit erzielt.

    Ob dieser Erfolg endgültig ist, wird sich zeigen. Dem Investor stehen noch verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um sein Ansinnen weiter zu verfolgen.

    Wir halten Euch auf aktuellem Stand.

    Dirk Lieback

  • Stadtrat 31.03.2026

    am 25.03.2026

    Anbei der Zugang zur Beschlussvorlage, wie sie im Stadtrat besprochen werden soll.

    Vorlage - Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Großröhrsdorf

    Dirk Lieback

  • Am 31.03.2026, 19:00 Uhr tagt der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf und soll über den vorliegenden B-Plan-Entwurf entscheiden. Wir hatten einen umfangreichen Fragenkatalog an die Stadtverwaltung gesendet. Hierzu liegt leider bis heute keine vollumfängliche Stellungnahme der Stadtverwaltung vor.

    Anbei ein Auszug aus der Anfrage:

    1. Welche maximale Gebäudehöhen (Abstand Geländeoberkante-Firsthöhe) betrachtet die Stadt im Rahmen der Änderung des B-Planes als zulässig? Die Vorgabe einer absoluten Höhe erscheint aufgrund des wechselnden Geländeniveaus ungünstig.
    2. Welcher Bezugspunkt wird als Geländehöhe definiert (z.B. Fahrbahnrand der Erschließungsstraße in der jeweiligen Gebäudemitte)?
    3. Welche Grundrissabmessungen betrachtet die Stadt als zulässig? (Länge und Breite oder Grundfläche)
    4. Wie hoch ist die maximal zulässige Anzahl an Wohneinheiten je Gebäude im ländlich geprägten B-Plangebiet?
    5. Wie hoch ist die maximal zulässige Gesamtanzahl an Wohneinheiten für das ländlich geprägte B-Plangebiet?
    6. Wie hoch ist die maximal zulässige GRZ (und GFZ)? (GRZ = Grundflächenzahl, gibt die zulässige versiegelte Fläche an)
    7. Wie hoch ist die maximal zulässige Geschossanzahl für das ländlich geprägte B-Plangebiet?
    8. Welche Anforderungen werden an den Spielplatz nach §8 SächsBO gestellt?
    9. Welche Vorgaben bestehen zur optischen Gestaltung der Gebäude (Dachform, Fassadenstruktur, Farbgebung, Material, etc.)?
    10. Welche Maßgaben sind für die Erschließungsstraße zu beachten? Bleibt diese privat oder erfolgt eine spätere Widmung? Wenn eine spätere Widmung erfolgt, bestehen Vorgaben zum Straßenaufbau, Beleuchtung, etc.?
    11. Welche Vorgaben bestehen zur Gestaltung des Straßenbereiches zwischen B-Plan Gebiet und Bischofswerdaer Straße? Wird eine verkehrsplanerische Untersuchung gefordert?
    12. Wieviel Stellplätze je Wohneinheit werden gefordert?
    13. Wie ist der Nachweis der Regenentwässerung zu führen? Entwässerung durch Anschluss an Vorflut über Rückhaltebecken oder über RW-Leitung bis zur Großen Röder?
    14. Welche bauliche Prägung sieht die Stadt in diesem Bereich als zulässig an? Wir möchten hier nochmals auf das INSEK 2022 hinweisen. Ebenso wäre es interessant zu wissen, welche beabsichtigte Entwicklung in den Bereichen
    - Ringstraße
    - Bandweberstraße 100
    - Ungerstraße 4
    - Bischofswerdaer Straße 16
    angedacht ist.
    15. Wie soll die verkehrstechnische Erschließung im Bereich Seeligstädter Straße gestaltet werden? Welche verkehrsplanerischen Betrachtungen werden gefordert oder werden von der Stadt selbst durchgeführt? Auch hier müssen wir zusätzlich auf die geplante Änderung im Bereich Ringstraße hinweisen. Mit der vorgesehenen Wohnbebauung erhöht sich die Verkehrsbelastung dann nochmals wesentlich. Wie bereits in der TA-Sitzung vom 4.11.2025 dargestellt und vor Ort ersichtlich, ist das vorhandene Straßennetz für diese Belastung bereits jetzt überfordert. Eine Änderung der baulichen Situation ist dringend erforderlich um die geplante Erschließungsfunktion erfüllen zu können.

    Bei Frage Nr. 14 muss hier ebenfalls erwähnt werden, dass die Stadt im Bereich Bandweberstraße 100 (ehemalige Breitbandweberei Wiegand Gebler, Abriss 2009) bereits einen langjährigen Rechtsstreite führt, um eine geplante Bebauung mit Mehrfamilienhäusern zu verhindern. Die offizielle Aussage des Bürgermeister dazu war im Technischen Ausschuss vom 4.11.2025, die Stadt möchte Mitspracherecht bei der Gestaltung erhalten und dafür benötige es eines B-Planes. Auf Nachfrage konnte die Stadt allerdings keine Wünsche zur Gestaltung äußern.

    Im Gegenzug soll aber der bestehende B-Plan auf der Seeligstädter Straße völlig willkürlich geändert werden. Eine Diskussion zum Einfügegebot sehen wir nicht im Ansatz. Welche konkreten Versagensgründe hinsichtlich der Einfügung bestehen aus Sicht der Stadt in Bezug auf das Bauvorhaben an der Bandweberstraße 100, die an der Seeligstädter Straße nicht zur Geltung kommen? Welche Gründe soll es hingegen an der Seeligstädter Straße geben, die für eine Einfügung herangezogen werden? keine der Fragen wurde durch die Stadt bisher beantwortet.

    Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit des Vorhabens.

    Der Bürgermeister forderte uns im Technischen Ausschuss vom 04.11.2025 auf, die nachbarschaftlichen Belange weitestgehend mit abzuklären. Ohne Stellungnahme der Stadt zur beabsichtigten Entwicklung wird dies jedoch nicht möglich.

    Insofern laden wir hiermit jeden Interessenten ein, sich an der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 31.03.2026, 19:00 Uhr zu beteiligen und seine Sichtweise zum Thema einzubringen.

    Dirk Lieback

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