20.07.2025 13:55
Den Zeitraum der Petiton verlängert und zwei Textstellen aus aktuellen Gründen korrigiert
Neuer Petitionstext:
Ausgangssituation in MünchenDer Koalitionsvertrag der rot-grünen Stadtregierung, Ende April 2020 beschlossen, sieht unter anderem eine stringente Verkehrswende vor. So sollen beispielsweise jedes Jahr 500 Parkplätze wegfallen und die Altstadt soll bis zum Jahr 2025 autofrei werden.
Wir stehen für eine Mäßigung der radikalen VerkehrswendeIn München, und das steht nur als ein Beispiel für viele Großstädte, wird derzeit verkehrspolitisch eine schnelle und umfassende Transformation vorgenommen. Gewachsene und funktionierende Strukturen zwischen Handel, Gewerbe und Bewohnern werden durch Schnellschüsse, z. Bsp. die Umwandlung von Straßen in Fußgängerzonen, elementar geschädigt, Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Fußgänger, Fahrradfahrer) gegeneinander aufgebracht und sozialer Unfriede erzeugt. Jedoch ist eine Gesellschaft ein heterogenes Kollektiv. Wandel kann unseres Erachtens nur in kleinen Schritten und ausgewogen geschehen, er funktioniert nur mit der Gesellschaft, niemals gegen sie. Hierfür bedarf es eines ausgewogenen tragfähigen und nachhaltigen Konzeptes, das die Gesellschaft nicht spaltet und niemanden ausgrenzt. Im Mittelpunkt steht die Versöhnung eines Wohn-, Handels-, Arbeits- und Lebensraumes für alle Menschen.
Das Beispiel der Fußgängerzone Weißenburger StraßeMit der Allgemeinverfügung vom 24.7.24 wurde aus der Weißenburger Straße in Haidhausen, einer seit Jahrzehnten gewachsenen und funktionierenden Einkaufs- und Lebensstraße, (die weit darüber hinaus genutzt wurde) eine Fußgängerzone gemacht, was zu einem massiven Eingriff in das soziale und wirtschaftliche Gefüge des Viertels geführt hat. Die Fußgängerzone wird zunächstwurde testweise bis 08/25Ende Juli 25 ausprobiert.
Historie:Der Beschluss des Stadtrats zu Gunsten einer Fußgängerzone wurde unter dem Aspekt gefasst, den Menschen im Stadtbezirk eine echte Mitwirkung zu ermöglichen. Daraufhin fand am 30.3.23 eine Bürgerversammlung statt, bei der die Mehrheit der Teilnehmer sich gegen die Fußgängerzone ausgesprochen hat. Trotz der Ablehnung wurde das Projekt weiter betrieben.
In einer extra angesetzten, nicht öffentlichen Veranstaltung am 12.10.23 nur für die Gewerbetreibenden und Praxisinhaber, sprachen sich alle Anwesenden einstimmig gegen die Fußgängerzone und für Alternativen zur Verkehrsberuhigung aus. Eine mögliche Alternative, wie eine Einbahnstraße, selbst vom Planungsreferat vorgeschlagen (geringster Eingriff im Sinne der Verhältnismäßigkeit), wurde nicht weiter verfolgt, weil politisch nicht gewollt. Es fand keine weitere Diskussion statt und die Öffentlichkeit wurde nicht über das Ergebnis informiert. Wie bei anderen, ähnlich gelagerten Verkehrsprojekten der Stadt, haben die Gewerbetreibenden ganz deutlich auf die möglichen negativen Konsequenzen des ausgesperrten motorisierten Verkehrs hingewiesen.Die Sorgen der Gewerbetreibenden sind: Abnahme der Kundenfrequenz, Wegfall von Patienten, die aufs Auto angewiesen sind, Anlieferung und Versorgung von älteren Menschen unter erschwerten Bedingungen, Gefahr steigender Mieten, (auch Parkplatzmieten), starker Umgehungsverkehr durchs ganze Viertel. u.a.m. Ein offener Brief von Anwohnern, Praxisbetreibern und Gewerbetreibenden vom 11.11.23 an den OB Reiter mit offenen Fragen und begründeten Sorgen, blieb unbeantwortet und wurde direkt dem Mobilitätsreferat zur Beantwortung weitergeleitet.
Trotz Fehlen einer Rechtsgrundlage und damit rechtswidrig, (wie die Stadt später auch eingeräumt hat) wurde die Fußgängerzone, am 29.7. eröffnet und für den Kraftverkehr gesperrt. Auf schriftliche Anfrage der CSU-FW Fraktion im Stadtrat (Anfrage Nr.20-26/F00978) gab das Mobilitätsreferat als Grund für den verfrühten Start an, „das ursprüngliche Ansinnen war, die umgestaltete Fußgängerzone direkt zu Beginn der Sommerferien anzubieten, um allen… die ferienbedingt mehr Zeit als üblich haben – einen sicheren und angenehmen Aufenthalt in der Weißenburger Straße zu ermöglichen. Versehentlich wurde bei der Terminierung der Eröffnung der Veröffentlichungstermin im Amtsblatt und das damit verbundene Inkrafttreten der Widmung außer Acht gelassen.“ Gegen den verfrühten Start der Testphase der FGZ wurde geklagt und die Straße, unter dem Eingeständnis der Rechtswidrigkeit der Sperrung, für den Verkehr wieder freigegeben. Am 10.8. wurde die Fußgängerzone erneut eingerichtet, wogegen derzeit eine Klage anhängig ist.
Neues Zeichnungsende: 14.10.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 901 (409 in München Au-Haidhausen)