Region: Bavaria
Health

Für GESUNDE Ausbildung im Gesundheitswesen

Petition is addressed to
Bayerischer Landtag

1,153 signatures

The petition is denied.

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  1. Launched May 2023
  2. Collection finished
  3. Submitted on 02 Feb 2024
  4. Dialogue
  5. Finished

05/05/2023, 11:42

Im Text wurden die Quellenangaben hinzugefügt und ergänzt.


Neuer Petitionstext:

Fehlzeitenregelung in den Ausbildungsgesetzen im Gesundheitsbereich abschaffen + freie Urlaubsplanung im Betrieb!

Die Personalnot im Gesundheitswesen ist dramatisch. Umso bedenklicher ist es, dass bereits die Ausbildungsbedingungen abschrecken. Die bayerische Staatsregierung, insbesondere das Gesundheitsministerium, muss das Möglichste tun, diese Berufe und die zugehörigen Ausbildungen aufzuwerten. In Momenten, in denen Auszubildende selbstbewusst für ihre tariflichen Interessen und Ausbildungsbedingungen eintreten, wird ihnen genau das in Bayern besonders erschwert. Denn in- Bayern,so anderszahlreiche alsErfahrungsberichte von Azubis, gewerkschaftlich Aktiven und ver.di Gewerkschaftssekretär:innen in anderenBayern Bundesländern,- wird, die Beteiligung an Streiks wird von vielen Einrichtungen denbayerischen Ausbildungseinrichtungen den Fehlzeiten angerechnet. Zentrale Bestandteile guter Arbeitsbedingungen, wie eine freie Urlaubsplanung, werden vielfach ignoriert.ignoriert (Ausbildungsreport Pflege, S. 27). Von einer proaktiven Unterstützung unserer Anliegen durch die Staatsregierung ist nicht viel zu spüren. 

Wir - die ver.di Jugend Bayern im Fachbereich Gesundheit, soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft- fordern deshalb:

1.    Positionieren Sie sich gegenüber Pflegeschulen und Ausbildungszentren im Gesundheitsbereich, sowie Ausbildungsträgern im Gesundheitsbereich klar und schriftlich gegen die Anrechnung von Streiktagen als Fehlzeiten.

Wir brauchen selbstbewusste Beschäftigte im Gesundheitswesen, die für ihre persönlichen und gesellschaftspolitische Interessen und Bedarfe eintreten.

2.    Setzen Sie sich für die Abschaffung der Fehlzeitenregelung in den Ausbildungsgesetzen in den Gesundheitsberufen ein. Die Staatsregierung kann hier Initiativ werden, um die Ungleichbehandlung gegenüber den Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) entgegenzutreten.

3.    Positionieren Sie sich gegenüber Pflegeschulen und Ausbildungszentren im Gesundheitsbereich, sowie Ausbildungsträgern im Gesundheitsbereich klar für die freie und selbstbestimmte Urlaubsplanung der Auszubildenden!

In vielen bayerischen Einrichtungen wird den Auszubildenden, die gerade in der Pflege verschiedensten Alterskohorten angehören, eine selbst- oder mitbestimmte Urlaubsplanung verwehrt.

Zeit die Versprechungen auf attraktivere Rahmenbedingungen, die immer wieder verkündet werden, wahr zu machen und einen Teil dazu beizutragen, unsere Berufe tatsächlich wertzuschätzen und nicht nur von den Balkonen zu klatschen.

Wir als gewerkschaftlich organisierte Auszubildende im bayerischen Gesundheitssystem fordern die bayerische Staatsregierung – insbesondere das Gesundheitsministerium – auf, sich für die Abschaffung oder eine sinnvolle Neufassung der Fehlzeitenregelungen in den Ausbildungsgesetzen der Gesundheitsfachberufe einzusetzen. Mindestens aber sicherzustellen, dass die bayerischen Regierungspräsidien sich klar gegen die Anrechnung von Streikzeiten als Fehlzeit gegenüber den Pflegeschulen und Ausbildungszentren positionieren. Außerdem erwarten wir, die Auszubildenden im bayerischen Gesundheitssystem, die längst überfällige Wertschätzung für unsere Arbeit und nachhaltige Verbesserungen der Ausbildungsbedingungen!

Bei Streiks im Rahmen von Tarifverhandlungen, wie derzeit in der TRöD oder auch immer wieder in den Auseinandersetzungen im Tarifgebiet der Länder, wird Auszubildenden,- so die Erfahrungsberichte vieler Auszubildenden - , die sich im Schulblock befinden, häufig die grundgesetzlich gesicherte Streikteilnahme verwehrt oder erschwert. ObDie durchAuszubildenden und JAV berichten mancherorts von „Hinweisschreiben“ einzelner Schulen oder gar persönlichesdem Einschüchtern der Auszubildenden durch Lehrpersonal.Lehrpersonal Dieauf einer zwischenmenschlichen Ebene. Diese Androhung und Andeutung von FehlzeitenFehlzeitennotizen und dadurch indirekt mit Nichtzulassung zur Prüfung, schlechten Noten oder gar Verweisen ist laut den JAV und Azubis keine Seltenheit.Einmaligkeit und schüchtert Auszubildende ein.

Die Fehlzeitenregelung schwebt grundsätzlich wie ein Damoklesschwert über uns als Azubis. Bloß nicht krank werden, sonst muss man die Fehlzeit im entsprechenden Bereich nachholen. Seit dem neuen Pflegeberufegesetz wurde diese Regelung noch weiter verschärft und erstreckt sich nun über jeden einzelnen praktischen Ausbildungseinsatz. Auch in anderen Ausbildungen im Gesundheitsbereich, wie beispielsweise der Physiotherapie oder MTA Ausbildung, uvm. gelten solche Fehlzeitenregelungen. Es gilt also: Lieber krank reinschleppen, bevor es die Prüfung gefährdet. Gerade in unserer Branche, mit vielen sensiblen Bereichen, d.h. mit vielen Kontakten zu Infektionsherden, ist dieser Druck hochdramatisch. Wir fordern deshalb die Abschaffung der Fehlzeitenregelung. In den Berufen, die nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgebildet werden, gelten solche Fehlzeitenregelungen nicht. Dort gilt: Zur Ausbildung zugelassen sind diejenigen, die die Ausbildungszeit durchlaufen, an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen sowie den schriftlichen Ausbildungsnachweis geführt haben (§ 43 BBiG). Das Ausbildungsziel wird nicht durch Anwesenheit erreicht und nicht durch ein Überschreiten der willkürlichen 10% Grenze an Fehltagen verfehlt. Wäre das Erreichen des Ausbildungsziels tatsächlich der Fokus, sollten wir vielmehr auf die qualitativen Ausbildungsbedingungen bei den Azubis im Gesundheitsbereich schauen.



Neue Begründung:

Gerade in unserer Branche, mit vielen sensiblen Bereichen, d.h. mit vielen Kontakten zu Infektionsherden, ist dieser Druck hochdramatisch. Wir fordern deshalb die Abschaffung der Fehlzeitenregelung. In den Berufen, die nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgebildet werden, gelten solche Fehlzeitenregelungen nicht. Dort gilt: Zur Ausbildung zugelassen sind diejenigen, die die Ausbildungszeit durchlaufen, an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen sowie den schriftlichen Ausbildungsnachweis geführt haben (§ 43 BBiG). Das Ausbildungsziel wird nicht durch Anwesenheit erreicht und nicht durch ein Überschreiten der willkürlichen 10% Grenze an Fehltagen verfehlt. Wäre das Erreichen des Ausbildungsziels tatsächlich der Fokus, sollten wir vielmehr auf die qualitativen Ausbildungsbedingungen bei den Azubis im Gesundheitsbereich schauen.

Hier einige Beispiele, die die AusbildungsQUALITÄT und die Rahmenbedingungen erschweren und in den Ausbildungen im Gesundheitsbereich an der Tagesordnung stehen:

·      Personalmangel: Durch den anhaltenden Personalmangel ist leider jetzt schon viel zu wenig Zeit, um Patienten angemessen versorgen zu können. Und trotzdem gibt es junge Menschen wie uns, die sich für eine Ausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich entscheiden. Dabei werden die beispielsweise im PflBG gesetzlich vorgeschriebenen 10% der praktischen Anleitungszeit selten erreicht.erreicht (Ausbildungsreport Pflege, S. 29). Teils verursacht durch den anhaltenden Personalmangel bzw. Praxisanleiter*innen, die sich gerne Zeit nehmen würden, aber oft nicht können. Dann heißt es schon mal, „dann lauf halt heut mal wo anders mit, ich habe keine Zeit“. Doch gerade eine gute Anleitung und Reflexion sind es, die später gute Fachkräfte ausmachen. Dafür werden Praxisanleiter*innen speziell geschult, selten aber für die Zusatzqualifikation entlohnt. Kein Wunder also, dass auch hier Nachwuchs schwierig zu bekommen ist.

·      „Stationshopping“ / Einsatz in ausbildungsplanfremden Bereichen und Einspringen: Oft sind Einsatzbereiche – obwohl wir als Auszubildende formal doch nur on top zur Personalausstattung da sind - so sehr auf uns angewiesen, dass wir angerufen werden, um unseren Dienst oder gar den Einsatzbereich getauscht zu bekommen. Danach hat man sich dann zu richten. Egal was in irgendwelchen Ausbildungs- und Einsatzplänen steht. Passiert das häufiger, sprechen wir im Klinikbereich vom „Stationshopping“ - gute Ausbildung oder Freizeitplanung ist so nicht möglich. Auch im Rettungsdienst, in den Laboren oder Praxen - in sämtlichen praktischen Ausbildungsbereichen steht das personalmangelbedingte Versetzen von Azubis am Tagesplan. Azubis sind keine Leihware!

·      Urlaubsplanung: Für die eigene Erholung trägt maßgeblich der eigene Urlaubswunsch bei. Doch im Gesundheitsbereich wird Urlaub häufig komplett vorgegeben.vorgegeben (Ausbildungsreport Plfege, S.27). Dadurch ist Urlaub mit der Partner*in oder mit Freunden während der Ausbildung oft unmöglich. Je nach Einrichtung wird die Urlaubsgewährung unterschiedlich gehandhabt, ob überhaupt Urlaubstage „frei geplant“ werden können oder alles vorgegeben wird muss als willkürlich gewertet werden. Doch das Bundesurlaubsgesetz gilt auch für uns – wir möchten unseren Urlaub als Arbeitnehmer*innen frei wählen und brauchen keine Urlaubsorganisation durch die Schulen & Akademien. Auch wir sind mündige Arbeitnehmer*innen und sowohl willens als auch fähig, unseren Urlaub im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst zu beantragen- so wie er für unsere Erholung nötig ist. Freie Urlaubsplanung- JETZT!

·      Coronabonus auch für Azubis: Viele Azubis im Gesundheitsbereich haben keinen Coronabonus in Form einer Einmalzahlung erhalten. Während Azubis der Altenpflege den Bonus zu Recht erhalten haben, haben andere Azubis im Gesundheitsbereich keinen Cent gesehen. Doch auch wir, z.B. in der Pflege, haben uns in der Pandemiezeit besonders engagiert und eingesetzt, um die Patient*innenversorgung in den Krankenhäusern mit den Kolleginnen aufrechtzuerhalten. Es gab sogar Listen, in die sich Pflegeauszubildende eintragen konnten, um die Coronastationen nach Kräften zu unterstützen. Wir sind genauso vollwertige Mitglieder des Krankenhauses wie jede Pflegekraft auch, ob Intensivpflege oder Normalstation. Ohne uns läuft nichts im Krankenhaus!

Die Ausbildungsbedingungen in diesen und anderen Bereichen zu verbessern, ist aus unserer Sicht ein weitaus zielführender Schritt in Richtung des Erreichens des Ausbildungsziels, als die schier willkürliche Festlegung von Anwesenheits- und nicht zu überschreitenden Fehlzeiten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, ver.di Fachbereichsjugend Bayern

Quelle: Ver.di Jugend (2022). Ausbildungsreport Pflegeberufe 2021. (2.Auflage) Online unter gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/++file++63492153d04b586de48bfd09/download/V-FB3_010_Ausbildungsreport_2022_RZ_Impressum_korr_sis.pdf (zuletzt aufgerufen am 3.5.2023).


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 54 (54 in Bayern)


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