Noch 14 Tage

Für mehr Transparenz im Entscheidungsprozess pro/contra Hauptamt des Bürgermeisters!

Petition richtet sich an
Lamerdingener Gemeinderat sowie Bayerischer Landtag

472 Unterschriften

100 %
434 von 120 für Quorum in Lamerdingen Lamerdingen

472 Unterschriften

100 %
434 von 120 für Quorum in Lamerdingen Lamerdingen
  1. Gestartet Juli 2025
  2. Sammlung noch 14 Tage
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
Persönliche Daten
 

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Neuigkeiten

23.09.2025, 04:24

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Mitstreiter,

der Versuch, durch unsere Petition und damit Ihre Unterschriften pro Hauptamt, Gemeinderatsmitglieder zum Überdenken ihrer vorgefertigten Meinung zu bewegen, schlug bekanntlich fehl.

Ihre Unterschrift soll dennoch nicht ohne Sinn und Zweck bleiben. Immerhin haben Sie mit ihr Ihrem Wunsch nach einem Hauptamt des Lamerdinger Bürgermeisters Ausdruck verliehen.
Uns, als Petitionsführer, hat sie gezeigt, dass wir mit unserer Haltung nicht alleine sind -
trotz einer angeblichen, sogenannten "Schweigenden Mehrheit" der Bürgerschaft.

Inzwischen wollen wir den Gemeinderat nicht mehr überzeugen - es wurde beschlossen.
Allerdings zeigt die Zahl der bis zum 15.09.2025 erhaltenen Unterschriften aus Lamerdingen (423) deutlich, dass es für dieses Thema ausreichende Unterstützung in der Bevölkerung gibt um jenen Bürgerentscheid durchzuführen, den uns der Bayerische Landtag - mit der Änderung des Art. 18b (Satz 3) der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) seit Januar 2024 - vorenthält.

Es darf nicht sein, dass nur alle sechs Jahre eine Auswahl in der Gemeinde getroffen wird und diese Gruppe dann entscheiden darf - ohne die Möglichkeit für Wähler oder inzwischen zugezogene Bürger, eine sie direkt betreffende und von ihnen mehrheitlich nicht gewünschte Entscheidung dieses Gremiums infrage zu stellen und zu revidieren.
Die acht Entscheidungsträger des derzeitigen Rats werden - selbst beim deutlichem Misserfolg ihres Beschlusses - nicht zur Rechenschaft gezogen werden (da sie rechtlich als Laien gelten).
Ein finanzieller Schaden beträfe alle Bürger, unabhängig ihrer Meinung zum Thema.

Wir durften für oder gegen Hundekotbehälter abstimmen. Aber nicht für Haupt- oder Ehrenamt unseres ersten Vertreters auf kommunaler Ebene?

In vielen Bundesländern kann der erste Bürgermeister gegen einen Beschluss seines Gemeinderats Widerspruch einlegen, wenn er glaubhaft darlegen kann, dass er durch diesen "das Wohl der Gemeinde gefährdet sieht."
In Bayern nicht!
Hier prüft die Rechtsaufsichtsbehörde (eine Abteilung des Landratsamts) - nur - ob Beschlüsse gegen geltende Verordnungen oder Gesetze verstoßen, um dann entsprechend einzuschreiten.

Vielleicht sollte man dort den Art. 30 der Bay GO mal näher betrachten. Demnach ist der Gemeinderat die „Vertretung der Gemeindebürger“.
Dies bedeutet, dass Gemeinderäte die Belange aller Bürger vertreten und nicht nur ihre eigenen oder die ihrer Wähler. Dies impliziert, dass ihre Entscheidungen stets im Interesse des Gemeinwohls und dazu mit Anerkennung der mehrheitlichen Bürgermeinung getroffen werden sollten.
Eine Maßnahme, die unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit unvernünftig ist, kann nicht als "zum Wohl der Allgemeinheit" bezeichnet werden.
Dem erfahrenen Leiter eines Unternehmens mit Missgunst, kleinreden seiner Leistungen und letztlich Herabsetzung auf eine Stellung mit einer Aufwandsentschädigung statt angemessener Entlohnung zu begegnen, ist dreist. Diese Stelle mutmaßlich nur noch durch Bewerber im Status von Praktikanten oder Lehrlingen besetzen zu können, ist unwirtschaftlich und riskant. Das würde nicht mal einem allzu eifrigen Kostenrechner einfallen.

„Wir sind keine Erwählten, wir sind Gewählte. Deshalb suchen wir das Gespräch mit allen, die sich um Demokratie bemühen.“ (Willy Brandt ehem. Deutscher Bundeskanzler)
Die Meinung ihrer Mitbürger bilden sich neun unserer Gemeinderäte aber lieber selbst, statt als Zugeständnis den Vorschlag einer Bürgerumfrage aufzugreifen.

Wir haben uns aufgrund des desinteressierten Verhaltens der Mehrheit im Gemeinderat entschieden, dieses Gremium nicht als Empfänger der Petition beizubehalten.
Wir werden an den Bayerischen Landtag appellieren, den Artikel 18a (Satz 3) der GO umgehend nachzubessern um den Bürgern ihre demokratischen Mittel (den Bürgerentscheid) zurückzugeben.
Außerdem wurde die Sammlung bis zum Ende des Jahres verlängert um - in der Gemeinde, aber auch in ganz Bayern - weiteren Bürgern die Möglichkeit zu geben, mitzumachen.

Neues Zeichnungsende: 31.12.2025

Allerdings werden wir diesen Tag nicht abwarten, sondern informieren bereits in den kommenden Wochen einzelne Landtagsabgeordnete, um sie mit der Situation vertraut zu machen und versuchen sie für unsere Sache zu gewinnen.

Die Frage, ob eine Änderung des Artikels 18b noch rechtzeitig durchgesetzt werden kann um - noch 90 Tage vor der Wahl 2026 - einen Bürgerentscheid für Lamerdingen zu erwirken, darf unser Bestreben nicht beeinflussen. Demokratische Mittel gehören in Bürger Hände!
Autokratische Entscheidungen eines - nicht abwählbaren - Gemeinderats sind nicht hinnehmbar.

Bitte sprechen Sie Ihr Umfeld an und werben Sie gern weiter für unsere Petition.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin und Juliane Ripel


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern