14.11.2025, 16:40
Sehr geehrte Unterstützer, liebe Mitstreiter,
auf der Aufstellungsveranstaltung der Lamerdinger Wählergemeinschaft am 12.11.2025 im Schützenheim, sprach zuerst Herr Florian Sirch (GR aus Dillishausen) zu den Anwesenden. Er forderte von der Wählergruppe "Vier Orte, eine Gemeinde!", diese solle "aufhören mit Dreck zu werfen". Er selbst habe Frau Bianca Jaser direkt nach dem Musikfest (28.05.-01.06.2025) angesprochen und sie gefragt ob sie in Lamerdingen Bürgermeisterin werden wolle.
Daraus lässt sich keine "fragwürdige" Nominierung der Kandidatin ableiten. Überdies lag die Anfrage zeitlich noch vor dem Gemeinderatsbeschluss zur Änderung der Rechtsstellung des zukünftigen Bürgermeisteramts.
Nach direkter Klärung dieses Vorwurfs, durch Martin Ripel und Florian Sirch, noch während der Veranstaltung, errging heute eine Korrekturanfrage an die Administratoren der Petitions-Web-Site.
Offensichtlich wird in diesem Wahlkampf diese Petition mit der sich neu gegründeten Wählergruppe "Vier Orte, eine Gemeinde!" gleichgesetzt.
Dieser Gleichstellung möchte ich als Initiator der Petition entschieden entgegentreten.
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Bitte informieren Sie sich zu ALLEN Themen immer über mehrere Quellen! Auch die Inhalte von Zeitungsartikeln geben die Sachverhalte nicht immer korrekt wieder!
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Weitere Informationen zur Sachlage:
Da Herr Kastl (2. Bgm.) in den Tagen davor mehrfach im Bezug auf diesen Sachverhalt kontaktiert wurde und sich von der Wählergruppe "Vier Orte, eine Gemeinde!" bislang niemand zu einer Bewerbung von Frau Jaser geäußert hat, blieb uns nur die Vermutung, dass hier eine Verwechslung mit unserer Petition: "Für mehr Transparenz im Entscheidungsprozess pro/contra Hauptamt des Bürgermeisters!" und derem letzten Neuigkeiten-Up-date vorliegen muss.
Auf Nachfrage des Initiators Martin Ripel konnte Hr. Sirch dies bestätigen und präzisierte seine Beschwerde auf das Wort "fragwürdig" im Bezug auf die, von ihm vorgeschlagene Bewerberin.
Mit seinem Einvernehmen wurde die Korrektur der entsprechende Passage beauftragt.
Aus diesem Anlass möchten wir klar herausstellen, dass die Petition eine rein private Initiative ist und damit kein Ableger oder gar eine Schwesterorganisation der Wählergemeinschaft.
Dies gilt umgekehrt ebenso.
In Folge des öffentlich gezeigten Dessinteresses durch die neun Antragssteller im Gemeinderat auf der beschlussfassenden Versammlung vom 28. Juli 2025 an der Petition, haben sich einige Unterzeichner zusammengefunden und die Wählergruppe gegründet.
Dass Inhalte dieser Petition jetzt - im Wahlkampf - interessieren überrascht.
Alle auf der Petitionsseite veröffentlichten Neuigkeiten betreffen allein die Petition oder damit in direktem Zusammenhang stehende Sachverhalte. Wie z.B. Zeitungsartikel oder die Rede des Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl. Sein Erscheinen auf der Aufstellungsversammlung der neuen Wählergruppe war auch für die Initiatoren der Petition eine völlige Überraschung. Wir fühlen uns dadurch geehrt und in unserer Situation wahrgenommen.
Dies mag für manchen unbequem und unangenehm sein. Geäußert hat Herr Pohl jedoch exakt die Meinung, die er auch in seinem Brief - verlesen auf den Bürgerversammlungen im Juni - zum Ausdruck brachte.
Die Tatsache, dass uns Bürgern die neue Bürgermeisterkandidatin nicht vorgestellt, sondern in einem Zeitungsartikel als Kandidatin vorgesetzt wurde - noch bevor man sie auf auch nur einer einzigen Aufstellungsveranstaltung vorschlug, wirkt auf uns nicht vertrauensbildend.
Den, von Seiten anderer Wählergemeinschaften, vorgebrachten Vorwurf einer Instrumentalisierung der Petition, dürfen wir entschieden ablehnen. Einen Aufruf zur Unterstützung der neuen Wählergruppe hat und wird es über die Petitionsseiten nicht geben.
Genauso wenig einen Aufruf zum Boykott anderer Wählergruppen oder der Störung von Aufstellungsversammlungen.
Wir als Initiatoren und Betreuer der Petition stehen für Information und Demokratie, wir möchten Vielfalt und Teilhabe aller in der Gemeinde. Wir wünschen uns transparente Vorgänge und ehrliche Antworten von denen, die über unser Schicksal entscheiden dürfen.
Wenn wir das schon nicht im kleinen kommunalen Rahmen erreichen - wie sollte es dann im Großen klappen?
In diesem Sinne: "Allen Wahlvorschlagsträgern die besten Wünsche für einen bunten Wahlkampf, ganz ohne Dreck!"
Juliane und Martin Ripel
07.11.2025, 18:59
Liebe Unterstützer,
unter den Gästen der Aufstellungsveranstaltung der neuen Wählergruppe "Vier Orte, eine Gemeinde!" war am 04.11.2025 überraschend auch der Landtagsabgeordnete Herr Bernhard Pohl.
Wie die Buchloer Zeitung bereits berichtet hat, sprach er nach den Abstimmungen zu den Anwesenden und plädierte klar für das Hauptamt von Bürgermeistern.
Dort unerwähnt blieb allerdings seine deutliche Entschuldigung an die Lamerdinger Bürgerinnen und Bürger denen, durch sein Mitwirken bei den Änderungen an der Gemeindeordnung 2024 - auch beim Art. 18a (3) GO ( betrifft den Ausschluss von Bürgerentscheiden zur Rechtsstellung künftiger Bürgermeister) - ein Rechtsmittel gegen den Gemeinderatsbeschluss verwehrt wurde.
Er hieß es außerdem einen mittleren Skandal, wenn sich das Gerücht als wahr erweisen würde und sich tatsächlich Frau Bianca Jaser - die Stieftochter der Gemeinderätin Jutta Jaser - als Bgm.-Kandidatin aufstellen lässt.
Nur Stunden später erschien in der Buchloer Zeitung der Artikel "Wir wollen Brücken bauen" in dem genau diese Bewerberin als Kandidatin aller vier Ortsteil-Listen von zwei der damaligen Antragssteller benannt wurde.
Heute Nacht erschien zudem online ein Artikel, in dem Bianca Jaser selbst ihre Kandidatur bekannt gibt.
Die Termine für die Aufstellungsveranstaltungen der Ortsteil-Listen finden Sie im Gemeindeblatt.
Wenn Sie nicht an der Veranstaltung der Wählergruppe "Vier Orte, eine Gemeinde!" teilgenommen haben dürfen Sie in einer der anderen Veranstaltungen auch wählen. Das Recht, Bewerber vorzuschlagen, haben Sie hingegen in jedem Fall - auf allen Veranstaltungen.
So die jüngste Aussage der Rechtsaufsicht dazu.
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr!
Nur so können Sie etwas verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Juliane Ripel
23.09.2025, 04:24
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Mitstreiter,
der Versuch, durch unsere Petition und damit Ihre Unterschriften pro Hauptamt, Gemeinderatsmitglieder zum Überdenken ihrer vorgefertigten Meinung zu bewegen, schlug bekanntlich fehl.
Ihre Unterschrift soll dennoch nicht ohne Sinn und Zweck bleiben. Immerhin haben Sie mit ihr Ihrem Wunsch nach einem Hauptamt des Lamerdinger Bürgermeisters Ausdruck verliehen.
Uns, als Petitionsführer, hat sie gezeigt, dass wir mit unserer Haltung nicht alleine sind -
trotz einer angeblichen, sogenannten "Schweigenden Mehrheit" der Bürgerschaft.
Inzwischen wollen wir den Gemeinderat nicht mehr überzeugen - es wurde beschlossen.
Allerdings zeigt die Zahl der bis zum 15.09.2025 erhaltenen Unterschriften aus Lamerdingen (423) deutlich, dass es für dieses Thema ausreichende Unterstützung in der Bevölkerung gibt um jenen Bürgerentscheid durchzuführen, den uns der Bayerische Landtag - mit der Änderung des Art. 18b (Satz 3) der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) seit Januar 2024 - vorenthält.
Es darf nicht sein, dass nur alle sechs Jahre eine Auswahl in der Gemeinde getroffen wird und diese Gruppe dann entscheiden darf - ohne die Möglichkeit für Wähler oder inzwischen zugezogene Bürger, eine sie direkt betreffende und von ihnen mehrheitlich nicht gewünschte Entscheidung dieses Gremiums infrage zu stellen und zu revidieren.
Die acht Entscheidungsträger des derzeitigen Rats werden - selbst beim deutlichem Misserfolg ihres Beschlusses - nicht zur Rechenschaft gezogen werden (da sie rechtlich als Laien gelten).
Ein finanzieller Schaden beträfe alle Bürger, unabhängig ihrer Meinung zum Thema.
Wir durften für oder gegen Hundekotbehälter abstimmen. Aber nicht für Haupt- oder Ehrenamt unseres ersten Vertreters auf kommunaler Ebene?
In vielen Bundesländern kann der erste Bürgermeister gegen einen Beschluss seines Gemeinderats Widerspruch einlegen, wenn er glaubhaft darlegen kann, dass er durch diesen "das Wohl der Gemeinde gefährdet sieht."
In Bayern nicht!
Hier prüft die Rechtsaufsichtsbehörde (eine Abteilung des Landratsamts) - nur - ob Beschlüsse gegen geltende Verordnungen oder Gesetze verstoßen, um dann entsprechend einzuschreiten.
Vielleicht sollte man dort den Art. 30 der Bay GO mal näher betrachten. Demnach ist der Gemeinderat die „Vertretung der Gemeindebürger“.
Dies bedeutet, dass Gemeinderäte die Belange aller Bürger vertreten und nicht nur ihre eigenen oder die ihrer Wähler. Dies impliziert, dass ihre Entscheidungen stets im Interesse des Gemeinwohls und dazu mit Anerkennung der mehrheitlichen Bürgermeinung getroffen werden sollten.
Eine Maßnahme, die unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit unvernünftig ist, kann nicht als "zum Wohl der Allgemeinheit" bezeichnet werden.
Dem erfahrenen Leiter eines Unternehmens mit Missgunst, kleinreden seiner Leistungen und letztlich Herabsetzung auf eine Stellung mit einer Aufwandsentschädigung statt angemessener Entlohnung zu begegnen, ist dreist. Diese Stelle mutmaßlich nur noch durch Bewerber im Status von Praktikanten oder Lehrlingen besetzen zu können, ist unwirtschaftlich und riskant. Das würde nicht mal einem allzu eifrigen Kostenrechner einfallen.
„Wir sind keine Erwählten, wir sind Gewählte. Deshalb suchen wir das Gespräch mit allen, die sich um Demokratie bemühen.“ (Willy Brandt ehem. Deutscher Bundeskanzler)
Die Meinung ihrer Mitbürger bilden sich neun unserer Gemeinderäte aber lieber selbst, statt als Zugeständnis den Vorschlag einer Bürgerumfrage aufzugreifen.
Wir haben uns aufgrund des desinteressierten Verhaltens der Mehrheit im Gemeinderat entschieden, dieses Gremium nicht als Empfänger der Petition beizubehalten.
Wir werden an den Bayerischen Landtag appellieren, den Artikel 18a (Satz 3) der GO umgehend nachzubessern um den Bürgern ihre demokratischen Mittel (den Bürgerentscheid) zurückzugeben.
Außerdem wurde die Sammlung bis zum Ende des Jahres verlängert um - in der Gemeinde, aber auch in ganz Bayern - weiteren Bürgern die Möglichkeit zu geben, mitzumachen.
Neues Zeichnungsende: 31.12.2025
Allerdings werden wir diesen Tag nicht abwarten, sondern informieren bereits in den kommenden Wochen einzelne Landtagsabgeordnete, um sie mit der Situation vertraut zu machen und versuchen sie für unsere Sache zu gewinnen.
Die Frage, ob eine Änderung des Artikels 18b noch rechtzeitig durchgesetzt werden kann um - noch 90 Tage vor der Wahl 2026 - einen Bürgerentscheid für Lamerdingen zu erwirken, darf unser Bestreben nicht beeinflussen. Demokratische Mittel gehören in Bürger Hände!
Autokratische Entscheidungen eines - nicht abwählbaren - Gemeinderats sind nicht hinnehmbar.
Bitte sprechen Sie Ihr Umfeld an und werben Sie gern weiter für unsere Petition.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin und Juliane Ripel
15.09.2025, 05:34
- Die Sammlung wurde bis zum Ende des Jahres verlängert.
Es gibt aktuell immer noch Mitbürger, die durch die Unterzeichnung dieser Petition ihrer Meinung doch noch Ausdruck verleihen wollen.
Obwohl - oder gerade weil - sich neun Räte im Gemeinderat nicht für die gezeigte Meinung ihrer Mitbürger interessiert haben und uns Bürgern, durch eine Änderung in der Gemeindeordnung 2024, jeder weitere demokratische Weg von vornherein genommen wurde.
- Der Empfänger der Sammlung soll geändert werden.
Aufgrund des desinteressierten Verhaltens der Mehrheit im Gemeinderat erscheint es uns nicht sinnvoll, dieses Gremium als Empfänger der Petition beizubehalten. Vielmehr sollten wir an den Bayerischen Landtag appellieren, den Artikel 18a (Satz 3) der GO umgehend nachzubessern um den Bürgern ihre demokratischen Mittel (Bürgerentscheid) zurückzugeben..
Neues Zeichnungsende: 31.12.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 457 (423 in Lamerdingen)
08.08.2025, 05:58
Die Entscheidung ist getroffen und ein Video geht deutschlandweit viral!