Familie

Für Schutz und Erhalt der Bindungen unseres Pflegekindes L. an uns, seine soziale Familie!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
934 Unterstützende

Dialog abgeschlossen

934 Unterstützende

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet


08.04.2013, 13:41

Liebe Mitzeichner,
noch immer läuft unsere Petition und kann weiterhin unterzeichnet werden.
Weitersagen nützt!
Einen Erfolg, der die sehr hohen Gerichtskosten betrifft, die uns mit dem Beschluss des OLG Zweibrücken vom 31.7.2012 auferlegt worden waren, gibt es: Der Senat hat auf die Gegenvorstellung unseres Anwalts hin seinen Beschluss geändert!
Näheres können Sie in unserem Blog nachlesen:
herzbaum.blogspot.de/2013/04/etappe.html

Mit herzlichem Dank für Ihr Dabeisein
grüßt Sie
Stefanie Rabenschlag


28.02.2013, 12:59

Liebe Mitzeichner,

Nachdem wir am 10.01.2013 zu unserer eingereichten Petition nach Aufforderung durch den Bürgerbeauftragten schriftlich Stellung bezogen, erreichte uns nun vorgestern, am 26.02.2013, die Stellungnahme der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises
bzw. des Ludwigshafener Zentrums für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE).

Wer dieses Antwortschreiben gerne lesen möchte,
kann sich per Mail an mich wenden:

stefanie.rabenschlag@gmail.com


Wir können uns auch diesmal wieder zum Ergebnis der Ermittlungen äußern.

Mit herzlichen Grüßen

Stefanie Rabenschlag

www.herzbaum.blogspot.de

HerzBaum ist auch auf Facebook:
www.facebook.com/pages/HerzBaum/551838894842063


17.02.2013, 11:56

Liebe Mitzeichner unserer Petition,

Menschen, die ich persönlich treffe, fragen immer wieder, ob es denn etwas Neues gebe. Wie Sie alle erwarten wir immer noch die Ergebnisse der Ermittlungen, die der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Herr Dieter Burgard, anstellt. Wir haben am 10.01.2013 unsere ergänzende Stellungnahme an ihn gerichtet. Nun ist die Seite der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises daran, dazu Stellung zu nehmen.
Auf unserem Blog www.herzbaum.blogspot.de können Sie mitlesen und die Adresse gerne an Interessierte weiter geben. Wer bei Facebook ist, kann dort unter dieser Adresse mitlesen: www.facebook.com/pages/HerzBaum/551838894842063
Diese Petition kann immer noch unterzeichnet werden. Wie freuen uns, wenn Sie unser Anliegen als eine Form der Öffentlichkeitsarbeit an Freunde und Bekannte weitergeben.

Mit herzlichen Grüßen

Stefanie Rabenschlag


28.01.2013, 21:02

Liebe Freunde, liebe Mitzeichner,

auf unserem Blog

www.herzbaum.blogspot.de

gibt es immer wieder neue Nachrichten und Fakten.

Heute berichten wir davon, dass zu all den Unerklärlichkeiten in der Angelegenheiten unseres Pflegekindes uns in der vergangenen Woche zwei Rechnungen ins Haus flatterten.

Am 11.03.2011 beschloss das Amtsgericht Speyer die Erstellung eines psychologischen Gutachtens über die Möglichkeit der Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie.
Wir als Pflegefamilie waren zu jenem Zeitpunkt noch keine Verfahrensbeteiligte.
Die Angelegenheit war eine Sache zwischen dem Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis und den leiblichen Eltern.

Dennoch wurden die Gerichtskosten für das Gutachten mit Beschluss des OLG Zweibrücken vom 31.07.2012 uns Pflegemüttern zu je einem Viertel angelastet.

Beide Rechnungen belaufen sich auf je € 2001,43.

Näheres auf www.herzbaum.blogspot.de




Herzliche Grüße

Stefanie Rabenschlag


28.01.2013, 17:36

Liebe Freunde, liebe Mitzeichner,

auf unserem Blog

www.herzbaum.blogspot.de

gibt es immer wieder neue Nachrichten und Fakten.

Heute berichten wir davon, dass zu all den Unerklärlichkeiten in der Angelegenheiten unseres Pflegekindes uns in der vergangenen Woche zwei Rechnungen ins Haus flatterten.

Die Gerichtskosten für das Gutachten wurden mit Beschluss des OLG Zweibrücken uns Pflegemüttern zu je einem Viertel angelastet.
Als das Gutachten durch das AG Speyer am 11.03.2011 beschlossen wurde, waren wir noch nicht Verfahrensbeteiligte.

Die Angelegenheit war eine Sache zwischen dem Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis und den leiblichen Eltern.

Beide Rechnungen belaufen sich auf je € 2001,43.

Näheres auf www.herzbaum.blogspot.de




Herzliche Grüße

Stefanie Rabenschlag


25.01.2013, 21:31

Liebe Freunde, liebe Mitzeichner,

da wir zum ersten Mal dieses Instrument der "openpetition" benutzen, haben wir nach der ersten Rückmeldung des Bürgerbeauftragten die Petition mit dem Status "nicht stattgegeben" bezeichnet.

Das war nicht korrekt.

Die Petition ist nicht abgeschlossen.

Wir haben nach Aufforderung erneut ausführlich Stellung bezogen an die Adresse des Bürgerbeauftragten.
Ebenso schrieben zwei Menschen ihre eigenen ergänzenden Darstellungen.
Davon hat uns der Bürgerbeauftragte in Kenntnis gesetzt.
Er schreibt, er werde all diese Informationen in seine Ermittlungen einbeziehen.

Die Petition kann immer noch unterzeichnet werden.
Geben Sie gerne unser Anliegen weiter!

Wir werden Sie auf diesem Weg über den weiteren Verlauf informieren.

Mit herzlichen Grüßen

Stefanie Rabenschlag


15.01.2013, 19:02

Liebe Freunde, liebe Mitzeichner,

der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Herr Dieter Burgard, an den unsere Petition gerichtet ist, hat uns aufgefordert, uns zum Ergebnis seiner Ermittlungen zu äußern.
Wir haben ihm daher weitere Informationen zur Verfügung gestellt und ihn gebeten, in diesen Sachverhalten weiter zu ermitteln.

Sollten Sie Fragen an uns haben, können Sie diese gerne per Mail an uns richten: stefanie.rabenschlag@gmail.com

Wir freuen uns, wenn Sie unser Anliegen auch weiterhin positiv begleiten.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie informieren.

Herzliche Grüße

Stefanie Rabenschlag


08.01.2013, 16:59

Liebe Freunde, liebe Mitzeichner,
bereits heute erhielten wir die Antwort des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz. Ich habe sie im Wortlaut hier aufgeschrieben.

Der Bürgerbeauftragte schreibt am 7.1.2013:

Sehr geehrte Frau Rabenschlag,
in vorbezeichneter Angelegenheit liegt mir nunmehr die Stellungnahme der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises vor.
Nach deren Feststellungen sind Sie als sonderpädagogische Pflegestelle anerkannt und wurden insoweit auch im Rahmen der Bereitschaftspflege in Anspruch genommen. Im vorliegenden Fall hat die Herkunftsfamilie des Pflegekindes die Rückführung in den elterlichen Haushalt beim Familiengericht beantragt.
Die Amtsgerichte Speyer und Neustadt an der Weinstraße sowie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken haben sich mit dieser Angelegenheit hinreichend befasst und die Rückführung in die Herkunftsfamilie beschlossen.
Dies wurde ferner auch in einem ausführlichen psychologischen Gutachten empfohlen. Um eine sanfte Rückführung zu erreichen, hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken Sie ferner verpflichtet, die Rückführung des Kindes aktiv zu fördern und zu begleiten.
Da Sie jedoch anstreben und auch gegenüber dem Gericht mitteilten, das das Kind bei Ihnen in der Pflegefamilie verbleiben müsse, da Ihrer Auffassung nach eine Rückführung in die Herkunftsfamilie keinesfalls in Betracht komme, wurde das Kind in einer anderen Bereitschaftspflegefamilie untergebracht. Dies war zum Wohl des Kindes erforderlich, um die durch die Gerichte beschlossene Rückführung zu gewährleisten. Aktuell wurde durch Sie beim Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße abermals ein Verfahren zur Rückführung des Kindes in die Pflegefamilie eingeleitet.
Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat in der am 18.12.2012 stattgefundenen mündlichen Verhandlung Ihren Antrag auf Rückführung in die Pflegestelle abgelehnt und nach Anregung des Jugendamtes die Rückführung in die Herkunftsfamilie bereits zum 21.12.2012 im Hinblick auf das Wohl des Kindes befürwortet. Die Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße wird in den nächsten Tagen den Beteiligten schriftlich zugestellt werden.
Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu können.
Nach den mir vorliegenden Informationen kann das Vorbringen der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises derzeit nicht beanstandet werden.
Dennoch möchte ich Ihnen Gelegenheit geben, sich zum Ergebnis der Ermittlungen zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen in Vertretung

Peter Schöpflin stellv. Bürgerbeauftragter

* * * *


Wir werden selbstverständlich dazu schriftlich Stellung nehmen.

Auf unserem Blog herzbaum.blogspot.de/ stellen wir weiterhin Informationen ein.
Sie können gern mit uns zum Austausch in Kontakt treten über diese Emailadresse: stefanie.rabenschlag@gmail.com

Wir werden auch die Presse informieren über den derzeitigen Ausgang der Petition.

Herzlich danken wir für Ihre unterstützende Begleitung und freuen uns, wenn Sie Ihre Stimmen auch im Weiteren für unser Anliegen sprechen lassen.

Stefanie Rabenschlag
Edeltraud Trautnitz


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern