Περιοχή: Σάαρλαντ
Μεταφορές

Gefahrenbeseitigung auf dem Wendelinus Rad- und Wanderweg im Gedenken an Emely

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Landtag des Saarlandes
6.502 Υποστηρικτικό 5.956 σε Σάαρλαντ

Ο παραλήπτης του αιτήματος δεν αντέδρασε...

6.502 Υποστηρικτικό 5.956 σε Σάαρλαντ

Ο παραλήπτης του αιτήματος δεν αντέδρασε...

  1. Ξεκίνησε 2019
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβλήθηκε την 21.10.2019
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

11/03/2019, 12:28 π.μ.

Korrektur Begründung


Neue Begründung: Warum soll man diese Petition unterstützen? Reicht die Aussage, dass die Stelle bislang drei Menschen das Leben gekostet hat? Jüngst meine 17 Jahre alte Schwester welche mit ihrem besten Freund lediglich spazieren gehen wollte?!
Es kann nicht sein, dass Städte und Institutionen mit Rad- und Wanderwegen werben, welche die Überquerung einer Landstraße ohne Tempolimit beinhalten und ohne eindringlich auf diese Wege aufmerksam zu machen.
Der Abstand zwischen den Straßenpfosten beträgt 25 Meter. Die Sichtweite am Übergang beträgt knapp 80 Meter. Bei 100 km/h Stunde beträgt der normale Bremsweg 100 Meter, bei einer Gefahrenbremsung 50 Meter, der Reaktionsweg beträgt 30 Meter. Folglich beträgt der Anhalteweg bei Gefahr 80 Meter. Im Idealfall käme das Fahrzeug am Punkt des Übergangs zum Stehen. Aber wann tritt der Idealfall ein? Jeder ist mal beim Fahren abgelenkt, zudem kommt noch die Tatsache, dass es keinerlei eindringliche Hinweise auf diesen Übergang gibt, sodass der Idealfall an dieser Stelle wohl nie eintreten wird.
Hinzu kommt auch, dass in den nächsten Jahren ein Neubaugebiet entlang der Landstraße an der Ortsgrenze in Richtung des gefährlichen Übergangs erschlossen wird. Es ist naheliegend, dass hier die Geschwindigkeit des Verkehrs gedrosselt und mehr Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer geschafft werden muss.
Ja, wahrscheinlich hätte ein Schild diesen tragischen Unfall nicht verhindert. Deshalb fordern wir, als Familie und Freunde eine BESEITIGUNG dieser Gefahrenstelle.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1868 (1477 in Landkreis St. Wendel)


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