Bauen

Gegen den Bau des Büroriegels entlang des Südrings & für den Erhalt innerstädtischer Rückzugsräume

Petition richtet sich an
Stadtplanungsamt, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf
1.301 Unterstützende

Sammlung beendet

1.301 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.06.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

20.05.2020, 17:36

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Sehr geehrte Unterzeichner/innen

kommenden Dienstag, den 26.05.2020 ab 17 Uhr (dürfte sich noch konkretisieren) findet im Bürgersaal Bilk im Rahmen der Bezirksvertretung 3 eine "Anhörung" zum Thema "Südlich Auf´m Tetelberg - Ergebnis Wettbewerb Südlich Auf´´m Tetelberg, weiteres Vorgehen" statt (siehe PDF im Anhang).

Die Sitzung ist trotz Corona öffentlich (wenn auch durch Abstandsregeln und Raumgröße etwas beschränkt).

Sie sind herzlich eingeladen teilzunehmen.

Wenn viele Bürger/innen erscheinen, hinterlässt das Eindruck und wir können unsere Forderungen mit mehr Rückhalt vertreten.

Im Folgenden unsere mittlerweile recht umfangreichen Kritikpunkte.

Wir freuen uns jederzeit auf Kritik und Anregung Ihrerseits.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Ihre Bürgerinitiative Tetelberg
i. A. Klissenbauer
tetelberg.de/
www.facebook.com/tetelberg/

BÜRGERINITIATIVE TETELBERG
Kritikpunkte an den Städtebaulichen Planungen
Südlich Auf’m Tetelberg
Stand 11.Mai 2020
1. Städtebauliches Gesamtkonzept
Angekündigt und ausgeschrieben war der Wettbewerb als „Städtebaulicher Wettbewerb“. Durchgeführt wurde er jedoch durch die zahlreichen Vorgaben zur Verkehrserschließung und den konkret
vorgegebenen Gebäudeformationen auf den Baufeldern 2 und 3 in der Art eines baulichen Realisierungswettbewerbs, beschränkt auf das Baufeld 1 - Wohnen. Die in der Auslobung in den Feldern
2 und 3 bereits in ihrer baulichen Ausformung dargestellten Baukörper waren in die WB-Planung zu
übernehmen. Ein städtebaulicher Gesamtentwurf für das Plangebiet wurde so zunichte gemacht.
Wettbewerbsaufgabe gemäß Auslobung war ein „städtebaulich-landschaftsplanerisches Gesamtkonzept“. Dieses wurde jedoch nicht abgefragt und von der Jury auch nicht maßgeblich bei der Preisbewertung berücksichtigt. Die Integration in ein übergreifendes städtisches Grünkonzept wurde
nicht aufgezeigt und fehlt.
2. Integration der Fachplanungen
Eine städtebauliche Gesamtplanung basierend auf einer umfassenden städtebaulichen Analyse und
den Grundlagen und Planungen aller zu beteiligenden Fachämter hat - zumindest für uns Bürger
nicht erkennbar - in nachvollziehbarer, transparenter Form bislang nicht stattgefunden.
Auf dem Abschlusskolloquium wurde darüber informiert, dass auf Basis des Entwurfs des Preisträ-
gers erst die Ausarbeitung des städtebaulichen Konzeptes erfolgen wird. Es wurde zugesagt, die
eingegangenen Bedenken und Anregungen bei diesem Planungsschritt zu berücksichtigen. Eine
Information der Bürger über die Inhalte dieser Ausarbeitung ist bisher nicht erfolgt und steht noch
aus.
Das Preisgericht hat am 02.10.2019 ein unabhängiges Urteil gefällt.
In der Jury waren bei der Beurteilung lt. Protokoll weder die Beigeordneten der Dezernate 03 und 08
noch die Amtsleiter*innen und Amtsvertreter*innen für Umwelt und Klima als stimmberechtigte
Fachpreisrichter*innen anwesend. Wir meinen, dass die aus überwiegend externen Fachleuten
bestehende Jury bei ihrer Bewertung die notwendigen Abwägungen der Entwurfsplanungen mit den
Planungshinweisen und -empfehlungen der Fachabteilungen der Düsseldorfer Stadtverwaltung
und eine ausreichende Würdigung der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten nicht im gebührenden Umfang vorgenommen hat. Zudem bestehen Zweifel an der Unbefangenheit und Objektivität
von Fachpreisrichtern, die bereits in Planungen auf den Baufeldern 2 und 3 involviert waren.
Wir fordern die Verwaltung auf, die Vereinbarkeit der Quartiersplanung Tetelberg mit den Zielvorstellungen ihrer Fachabteilungen nachzuholen und die städtebauliche Entwurfsplanung grundsätzlich zu korrigieren.
3. Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1992 ist bezüglich der Ausweisungen für das Plangebiet (z.B.
Kerngebiet) veraltet. Er muss den heutigen städtebaulichen Zielvorstellungen entsprechend fortgeschrieben werden, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Anpassung an den Klimawandel.
Das Plangebiet war noch nie bebaut. Die Grundlagen und Voraussetzungen für die Festlegungen des
Flächennutzungsplans haben sich in 3 Jahrzehnten grundlegend verändert. Der Flächennutzungsplan
ist hinsichtlich überholter älterer Festlegungen zu überprüfen.
- 2 -
Die Auslobung empfahl die Beurteilung nach §34 u. §35 BauGB, d.h. die Neuplanungen haben sich in
die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
In der näheren Umgebung befinden sich Wohnbauflächen und Gemeinbedarfsflächen. Die WB-Entwurfsplanungen und die bauliche Hochhausvorgabe für das Baufeld 3 sind mit diesem Beurteilungsmaßstab unvereinbar.
4. Klimaschutz / Ausgleichsraum
Das Plangebiet liegt in einem klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsraum. Die Planungshinweiskarte von 2012 empfiehlt, diesen Ausgleichsraum großflächig zu erhalten und die Luftaustauschbedingungen in dem Gebiet zu fördern.
Die in der Diskussion befindlichen städtebaulichen Planungen stehen hierzu eklatant in Widerspruch. (leider hier nicht genügend Platz, siehe tetelberg.de/)


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