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Gegen den Flächenfraß beim Straßenbau – für Verkehrssicherheit und nachhaltige Mobilität

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Staatliches Bauamt Weilheim, Münchener Str.39, 82362 Weilheim i.OB Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München
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  1. Začelo 2022
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

14. 12. 2023 18:53

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Nachdem ihr sicher die Artikel im Weilheimer Tagblatt verfolgt habt, möchte ich euch das Urteil zukommen lassen. Wenn man es durchliest, versteht man die Welt nicht mehr. Mit keinem Wort werden die veränderten Klimaverhältnisse, das Versprechen die Versiegelung zu minimieren oder der lange Planungszeitraum angesprochen. Stattdessen werden die Aussagen vom Straßenbauamt als Tatsachen angenommen. Ich habe ein paar Absätze herausgesucht, die mir besonders aufgefallen sind. Aber bei jedem durchlesen kommen neue Erkenntnisse dazu. Aber macht euch selbst ein Bild.
In Absatz 17 steht klar, dass die Gemeinde kein Recht hat die Sache überprüfen zu lassen, auch nicht im Namen ihrer Bürger.
In Absatz 22 wird der Ausbau mit dem zügigen Verkehr unter nahezu vollständigem Ausschluß jeglicher "Störeinflüsse" begründet.
In Absatz 39 wird der zweite Bauabschnitt mit der Weilheimer Umfahrung verknüpft.
In Absatz 51/52 werden die erwünschten Ergebnisse des Ausbaus deutlich gemacht.
In Absatz 53 wird beschrieben, warum ein Kreisel unmöglich ist.
Viele Grüße
Astrid


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