Verkehr

Gegen den Flächenfraß beim Straßenbau – für Verkehrssicherheit und nachhaltige Mobilität

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Staatliches Bauamt Weilheim, Münchener Str.39, 82362 Weilheim i.OB Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München
2.299 Unterstützende 1.883 in Landkreis Weilheim-Schongau

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.299 Unterstützende 1.883 in Landkreis Weilheim-Schongau

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

13.05.2022, 16:07

Nachdem einige junge (Fast)-Erwachsene nachgefragt haben, ob sie auch unterschreiben dürfen, habe ich hier einen Auszug aus dem Petitionsrecht:

Dürfen Nicht-Volljährige bzw. Minderjährige eine Petition unterschreiben?
In Deutschland ja. Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.

Sobald man versteht worum es geht, ist eine Unterschrift erlaubt.
Astrid Schamper


Mehr zum Thema Verkehr

44.424 Unterschriften
24 Tage verbleibend
5.240 Unterschriften
34 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern