Bildung

Gegen die Anhebung der Altersgrenze für Altersermäßigungen für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt

Petition richtet sich an
Landtag von Sachsen-Anhalt Petitionsausschuss
7.305 Unterstützende 6.453 in Sachsen-Anhalt

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

7.305 Unterstützende 6.453 in Sachsen-Anhalt

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 17.06.2020
  4. Dialog
  5. Gescheitert

11.11.2019, 18:18

Präzisierung der Zielgruppe der Petition und Ergänzung der Begründung


Neuer Titel: Lehrer in Sachsen-Anhalt gegen Gegen die Anhebung der Altersgrenze für Altersermäßigungen
Altersermäßigungen für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt


Neuer Petitionstext: ***Wogegen richtet sich diese Petition?***
Das Finanz- und das Bildungsministerium beabsichtigen mit einer Änderung der Arbeitszeitverordnung die **Anhebung der Altersgrenze für** das Anrecht auf zwei **Altersermäßigungsstunden**. Künftig soll diese Ermäßigung nicht mehr ab Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt, sondern **erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres** geben.
geben.
***An wen richtet sich diese Petition?***
Wir wenden uns an alle Lehrerinnen und Lehrer, egal an welcher Schulform, in welchem Beschäftigungsstatus, in welchem Alter, denn sie sind alle betroffen. Wir wenden uns an alle Bürgerinnen und Bürger, im Besonderen an Eltern und Schüler, denn auch sie sind betroffen.


Neue Begründung: **Lehrerinnen und Lehrer wollen motiviert, gesund und erfolgreich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze unsere Schülerinnen und Schüler unterrichten.**
Vielfältige Zusatzaufgaben, Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben, die inklusive Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen oder Migrationshintergrund, die wachsende Heterogenität in unseren Klassen und nicht zuletzt die Mehrbelastungen durch fehlende Lehrkräfte erhöhen die Arbeitsbelastung der überalterten Lehrerschaft in unserem Bundesland. Die Anhebung der Altersgrenze für Altersermäßigungsstunden wird zu einer weiteren Belastungserhöhung, zu weiter zunehmenden Krankenständen zur Verstärkung eines vorzeitigen Renteneintritts führen.
**Das ist Sparen an der falschen Stelle und wird statt zu einer Entlastung der Personalsituation zu einer weiteren Verschärfung führen.**
Auch für Lehrer gilt natürlich die Anhebung des Renteneintrittsalters schrittweise auf 67 Lebensjahre. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 heißt diese neue Regelung aber auch zwei Jahre länger mit voller Unterrichtsverpflichtung zu arbeiten. Den Geburtsjahrgängen von 1958-1963 werden zusätzlich die 5 Jahre Altersentlastung gekürzt, da ihr Renteneintrittsalter unter 67 Jahren liegt.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2279 (2011 in Sachsen-Anhalt)


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