Gegen die geplante Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes

Petition richtet sich an:
Niedersächsischer Landtag

12.716 Unterschriften

Sammlung beendet

12.716 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 14.07.2026
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

24.08.2026, 09:24

Liebe Freundinnen und Freunde der Archäologie,

es ist geschafft! Seit dem 14. Juli haben mehr als 12.700 Menschen unsere Petition gegen den aktuellen Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz unterschrieben, davon über 6000 Menschen aus Niedersachsen. Dass wir in weniger als sechs Wochen so stark mobilisieren konnten, ist ein deutliches Signal an die Politik. Herzlichen Dank an Sie und Euch für die großartige Unterstützung und die zahlreichen Kommentare!
 
Beim Start der Petition lag uns noch kein Zeitplan für das Gesetzesvorhaben vor. Nun ist zu hören, dass der Gesetzentwurf bereits im September im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur behandelt werden soll. Wir haben uns daher entschieden, die Petition schon am 23. August zu beenden und am 25. August einzureichen. Wir wollen den Ausschussmitgliedern deutlich machen, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung großen Schaden anrichten würde und so keinesfalls verabschiedet werden darf.
 
Seit Kurzem hat das Bündnis "Jahrtausende retten“ zum Erhalt der Archäologie in Niedersachsen (kurz: Bündnis Archäologie Niedersachsen) auch eine eigene Homepage: https://www.archaeologie-niedersachsen.de. Dort halten wir Sie und Euch über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.  
 
Herzliche Grüße
Dr. Ingo Eichfeld
(für das Bündnis Archäologie Niedersachsen)


20.08.2026, 06:53

Beim Start der Petition lag uns noch kein Zeitplan für das Gesetzesvorhaben vor. Nun ist zu hören, dass der Gesetzentwurf bereits im September im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur behandelt werden soll. Wir haben uns daher entschieden, die Petition schon am 25. August einzureichen, damit unser Anliegen im Ausschuss berücksichtigt werden kann. Um die Petition für die Abgabe vorzubereiten, wird die Zeichungsfrist schon am 23. August enden. Für uns alle bedeutet das: Endspurt! Wir wollen noch die 6000er-Marke knacken!!

Neues Zeichnungsende: 23.08.2026
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12.213 (5.782 in Niedersachsen)


17.08.2026, 04:38

Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) hat ihre Stellungnahme zur geplanten Gesetzesänderung veröffentlicht. Hier geht es zum PDF.



12.08.2026, 04:39

Die geplante Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes wird auch von der Architektenkammer Niedersachsen in wesentlichen Punkten kritisch gesehen. Die Kammer vertritt rund 10.000 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner aus Niedersachsen. Die Fachleute aus dem Baubereich befürchten nicht nur negative Auswirkungen auf das archäologische und baukulturelle Erbe, sondern auch Planungs- und Kostenrisiken für Bauvorhaben und Bauherrschaften: zur Presseinformation.


07.08.2026, 04:29

Bereits am 7. August haben wir 5000 Unterschriften aus Niedersachsen und damit das Quorum für eine Anhörung im Petitionsausschuss erreicht! Vielen Dank an alle, die uns unterstützen! Das Erreichen der notwendigen Stimmenanzahl bedeutet aber nicht das Ende der Petition: Wir sammeln weiter Unterschriften, um unsere Kritik gegen den Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung deutlich zu machen!



27.07.2026, 10:02

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Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat mit einer FAQ-Sammlung auf die Kritik am Gesetzentwurf reagiert. Leider sind viele Antworten in dieser Sammlung widersinnig oder irreführend.

  1. Es drängt sich die grundsätzliche Frage auf, ob im zuständigen Ministerium der Unterschied zwischen bekannten archäologischen Fundstellen einerseits und eingetragenen Kulturdenkmalen andererseits (Verzeichnisobjekte nach § 4) richtig verstanden worden ist. Derzeit sind niedersachsenweit im denkmalatlas.pro 158.289 Objekte für die Archäologie registriert. Davon sind 24.122 bzw. rund 15 % in das Verzeichnis der Kulturdenkmale gem. § 4 NDSchG eingetragen. Die übrigen 134.167 bekannten archäologischen Fundstellen sind nicht eingetragen. In den FAQs heißt es dagegen: „Der Gesetzentwurf beschränkt die Genehmigungspflicht auf die Stellen, die im Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind. Dies sind aktuell rund 115.000 Fundstellen in Niedersachsen.“ Vollkommen unklar bleibt, woher die Zahl 115.000 stammt.
  2. In den FAQs heißt es weiter: „Künftig sollen Erdarbeiten nur noch dann eine denkmalrechtliche Genehmigung erfordern, wenn sie an Stellen durchgeführt werden, die im Verzeichnis der Kulturdenkmale im Sinne des § 4 eingetragen sind. Gemeint sind damit sämtliche archäologische Fundstellen, die im Fachinformationssystem Denkmalatlas PRO vorgehalten werden.“ Diese Aussage ist in sich widersprüchlich: Entweder gilt die Genehmigungspflicht nur für Verzeichnisobjekte nach § 4 NDSchG – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – oder sie wird auf alle im Denkmalatlas PRO vorgehaltenen Fundstellen ausgedehnt. Dann ist das im Wortlaut des § 13 NDSchG auch so zu formulieren.
  3. In den FAQs wird behauptet, im Extremfall könne man vorbeugend das ganze Land unter Schutz stellen. Dies ist ein reißerisches Scheinargument, das in keiner Weise begründet ist. Es ist so gelegentlich von unverbesserlichen Feinden des Denkmalschutzes zu hören – aber vom zuständigen Fachminister? Also: Lassen Sie uns bitte sachlich bleiben! In der Praxis muss jede Entscheidung der Denkmalbehörden auch vor Gericht Bestand haben. Nach geltender Rechtslage sind Genehmigungen an den Stellen notwendig, wo der Verursacher „weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Kulturdenkmale befinden". Das ist eine richtige und praxisnahe Regelung. Jeden Tag werden neue Fundstellen entdeckt! Jeden Tag kommen neue Erkenntnisse hinzu! Darauf muss unbürokratisch und schnell reagiert werden können.

Fazit: Am Ende liefern die FAQs des Ministeriums mehr Fragen als Antworten.


25.07.2026, 16:01

Unter dem Deckmantel einer angeblichen „Entbürokratisierung“ sollen auch in anderen Bundesländern die Denkmalschutzgesetze angepasst und die Archäologie faktisch ausgehebelt werden. Die Politik möchte Handlungsfähigkeit demonstrieren. Auf Sinn oder Unsinn der Neuregelungen kommt es dabei offenbar gar nicht mehr an. Die Kolleginnen und Kollegen in Sachsen haben ebenfalls eine Petition gestartet:

Denkmalpflege in Sachsen sichern – Einheit der Archäologie bewahren [LINK]

Wir bitten um Unterstützung!!


22.07.2026, 07:26

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Die Archäologische Kommission für Niedersachsen e.V. ist der Zusammenschluss der niedersächsischen ArchäologInnen und NachbarwissenschaftlerInnen. Sie versteht sich als Fachverband, der die Archäologie in Niedersachsen stärken und fortentwickeln will. Der von der Niedersächsischen Landesregierung vorgelegte Änderungsentwurf wird von der Archäologischen Kommission für Niedersachsen e. V. entschieden abgelehnt.


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