Région: Tübingen
Environnement

Gegen eine Erhöhung von 60% auf 100% Ersatzbrennstoff (Müll) verbrennung im Zementwerk Dotternhausen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Regierungspräsident: Klaus Tappeser
493 Soutien

Le destinataire de la pétition n'a pas réagi

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Le destinataire de la pétition n'a pas réagi

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

10/11/2017 à 18:54

Die Antwort vom RP Tübingen ist ist gekommen.

Sehr geehrter Herr Wettki,
vielen Dank für ihr Schreiben mit Unterschriftenliste vom 17.10.2017, das am 19.10.2017 bei uns eingegangen ist. Herr Regierungspräsident Tappeser hat mich gebeten, Ihnen Rückmeldung zu geben.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf Antrag der Firma Holcim am 22.02.2017 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Zementklinkerproduktion am Standort Dotternhausen erlassen. In dieser Entscheidung werden der Einsatz von bis zu 100% an Ersatzbrennstoffen zugelassen und gleichzeitig strengere Emissionsgrenzwerte festgesetzt. In der Angelegenheit wurden schon verschiedene Beschwerde- und Auskunftsverfahren vom Regierungspräsidium Tübingen geführt. Wir sind der Auffassung, dass usere o. g. Änderungsgenehmigungsentscheidung rechtmäßig ist. Antworten auf „häufig gestellte Fragen“ zu diesem Verfahren könne Sie auf unserer Internetseite unter www.rp-tuebingen.de-->Bekanntmachungen-->Immissionsschutz-->Holcim GmbH abrufen.

Gegen die Entscheidung wurde auch Klage erhoben. Dies bedeutet, dass das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Rechtmäßigkeit der Genehmigungsentscheidung überprüft wird.

Unabhängig von diesen Überprüfungen steht es grundsätzlich jedermann frei, sich mit dem Anliegen, dass eine Sache durch die Behörden nicht ordnungsgemäß behandelt wurde, an den Landtag zu wenden. Sollten Sie eine Überprüfung im Rahmen eines Petitionsverfahrens wünschen, bitten wir Sie, sich direkt an den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg zu wenden (siehe www.landtag-bw.de/Petition).

Für mögliche weitere Schritte warten wir zuerst die Entscheidung vom Verwaltungsgericht Sigmaringen ab.


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