09/14/2022, 14:29
Ich habe ein Bild eingefügt und zwei Links hinzugefügt, wie von openpetition gefordert
Neuer Petitionstext:
Die Stadt Leipzig plant, die Gottschallstraße in Höhe des Arthur-Bretschneider-Parks umzugestalten. Dieser Straßenabschnitt soll dem Park zugeordnet werden. Ohne Autoverkehr und damit ohne dortige Parkmöglichkeiten.
Dies wurde im Lärmaktionsplan im Jahr 2013 aufgegriffen.
Hiermit erhebe ich dagegen Einspruch/Begründung:www.leipzig.de/Lärmaktionsplan/Lärmaktionsplan_2013_09_17
notiert unter RG 15, Seite 71.
Die CDU hat dazu im Internet einen Beitrag geschrieben, nachzulesen unter
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.12.2014 ein Bürgerbeteiligungsverfahren vorgeschlagen. Eine dritte, abschließende Anhörung gibt es am 23.11.2022.
Eine Sperrung der Gottschallstraße in Höhe des Parks auf beiden Seiten (Kleiststraße und Geibelstraße) würde die Parkplatzsituation um ein vielfaches verschärfen.Verkehrschaos im Umfeld ist vorprogrammiert! Im Durchschnitt parken abends/in der Nacht 3942 PKW und Transporter. Man hat keine Möglichkeit, im Umfeld zu parken –Transporter. Sollte die ParksituationStellfläche imfür gesamten42 StadtgebietPKW Leipzigwegfallen, istwäre dies für Gohlis/Eutritzsch verheerend.
Die Kleiststraße müsstewird – um die Durchfahrt für Müll-, Kranken- und Feuerwehrfahrzeugen zu gewährleisten,gewährleisten - nur auf einer Seite mit Parkplatzmöglichkeiten ausgewiesen werden. Hier fällt wiederum eine erhebliche Anzahl von Parkplätzen weg. weg, wie in der Wustmannstraße jetzt geschehen.
Vorschlag:
Umgestaltung der Gottschallstraße im Bereich des Parks in eine Spielstraße und FahrbahnmarkierungFahrbahnmarkierungen für den sicheren Überweg für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Begründung:
Durch das Schließen der Gottschallstraße ist Parkplatznot und Verkehrschaos vorprogrammiert.
Mit dieser Petition möchte ich den Stadtrat und den verantwortlichen aufzeigen, dass die Gottschallstraße als Straße erhalten bleiben soll.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Martina Langs aus Leipzig
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 17 (17 in Sachsen)