Region: Hessen, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holst
Bauen

Gleiches Recht für Alle: Verfahrensfreistellung von Kleinwindkraftanlagen < 10 m

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
447 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

447 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

25.01.2012, 17:28

Änderung der Begriffs Genehmigungsfreistellung mit dem besser passenden Verfahrensfreistellung!
Neuer Titel: Genehmigungsfreistellung Verfahrensfreistellung von Kleinwindkraftanlagen < 10 m Neuer Petitionstext: Zuerst berufe ich mich auf folgenden Grundgedanken:

Ziel der Bundesregierung ist eine moderne, klimafreundliche, nachhaltige und sichere Energieversorgung für Deutschland. Hierfür sollen die erneuerbaren Energien konsequent ausgebaut und die Energieeffizienz weiter erhöht werden mit dem Ziel, dass die erneuerbaren Energien den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen.

Folgende Ziele sind rechtlich verankert: Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch auf mindestens 30 Prozent gesteigert werden. Danach soll er kontinuierlich erhöht werden. An der gesamten Wärmeversorgung soll der Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2020 14 Prozent betragen.

Quelle: www.bmu.de/erneuerbare_energien/kurzinfo/doc/3988.php

Um dies Umsetzen zu können ist es nicht förderlich wenn es keine einheitlichen Regelungen in den 16 Bundesländern gibt. Von den 16 Bundesländern haben erst 8 davon Kleinwindkraftanlagen als Genehmigungsfrei Verfahrensfrei bezeichnet. So werden in den restlichen 8 Bundesländern ( 50 %) den umweltbewussten Menschen, die etwas verändern wollen unnötig Steine in den Weg gelegt. Denn diese müssen denselben Genehmigungsfreistellungsprozess Genehmigungsprozess durchlaufen wie die 100 m hohen Riesenwindräder, was natürlich sehr zeitaufwendig und kostenspielig ist. Deshalb ist es zwingend notwendig dass alle Bundesländer, den Bürgern die Chance ermöglichen etwas selbst für die Umwelt zu tun.

Das große Problem von der Energie ist die Speicherung und der Transport, deswegen wäre es nur logisch, dass Energie dort produziert wird, wo sie benötigt und verbraucht wird.
So wären Hybridanlagen (Kombination aus Wind- und Sonnenergie) möglich, denn diese beiden Anlagentypen lassen sich wunderbar kombinieren.
Jeder könnte somit die Fossilenenergieressourcen schonen, einen Beitrag zur Schadstoffreduzierung leisten und die Umwelt schützen.

Deshalb fordern wir eine Vereinheitlichung der Verfahrens- /Genehmigungsfreistellung Verfahrensfreistellung von Kleinwindkraftanlagen unter 10 Metern, bzw. dass die restlichen 8 Bundesländer Kleinwindkraftanlagen unter 10 Metern als Verfahrens- /Genehmigungsfrei Verfahrensfrei bezeichnen.

Genehmigungsvergleich der einzelnen Bundesländer: (Kleinwindkraftanlagen bis 10 m)

In Sachsen-Anhalt sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Bayern sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Baden Württemberg sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Saarland sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Berlin sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Thüringen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei..

In Sachsen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Nordrhein-Westfalen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Hamburg sind Kleinwindkraftanlagen nur in Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Hafennutzungsgebiet genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Hessen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Brandenburg sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Bremen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Mecklenburg-Vorpommern sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Niedersachsen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Rheinland-Pfalz sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Schleswig-Holstein sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.


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