Region: Hessen, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holst
Construction

Gleiches Recht für Alle: Verfahrensfreistellung von Kleinwindkraftanlagen < 10 m

Petitioner not public
Petition is addressed to
Landtag

447 signatures

The processing period has ended

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  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

04/10/2012, 12:22

Nun habe ich von allen 8 Bundesländern eine Empfangsbestätigung der Petition erhalten. Dort wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung voraussichtlich 3-6 Monate in Anspruch nehmen wird. Nun heißt es abwarten und darauf hoffen, dass der Petition entsprochen wird.


03/26/2012, 17:56

Die Petition wurde soeben an die 8 Landtage via Post verschickt. Nun heißt es abwarten und auf eine gute Resonanz hoffen.


02/21/2012, 16:42

Ergänzung: Gesamthöhe
Neuer Petitionstext: Zuerst berufe ich mich auf folgenden Grundgedanken:

Ziel der Bundesregierung ist eine moderne, klimafreundliche, nachhaltige und sichere Energieversorgung für Deutschland. Hierfür sollen die erneuerbaren Energien konsequent ausgebaut und die Energieeffizienz weiter erhöht werden mit dem Ziel, dass die erneuerbaren Energien den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen.

Folgende Ziele sind rechtlich verankert: Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch auf mindestens 30 Prozent gesteigert werden. Danach soll er kontinuierlich erhöht werden. An der gesamten Wärmeversorgung soll der Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2020 14 Prozent betragen.

Quelle: www.bmu.de/erneuerbare_energien/kurzinfo/doc/3988.php

Um dies Umsetzen zu können ist es nicht förderlich, wenn es keine einheitlichen Regelungen in den 16 Bundesländern gibt. Von den 16 Bundesländern haben erst 8 davon Kleinwindkraftanlagen als Verfahrensfrei bezeichnet. So werden in den restlichen 8 Bundesländern ( 50 %) den umweltbewussten Menschen, die etwas verändern wollen unnötig Steine in den Weg gelegt. Denn diese müssen denselben Genehmigungsprozess durchlaufen wie die 100 m hohen Riesenwindräder, was natürlich sehr zeitaufwendig und kostenspielig ist. Deshalb ist es zwingend notwendig dass alle Bundesländer, den Bürgern die Chance ermöglichen etwas selbst für die Umwelt zu tun.

Das große Problem von der Energie ist die Speicherung und der Transport, deswegen wäre es nur logisch, dass Energie dort produziert wird, wo sie benötigt und verbraucht wird.
So wären Hybridanlagen (Kombination aus Wind- und Sonnenergie) möglich, denn diese beiden Anlagentypen lassen sich wunderbar kombinieren.
Jeder könnte somit die Fossilenenergieressourcen schonen, einen Beitrag zur Schadstoffreduzierung leisten und die Umwelt schützen.

Deshalb fordern wir eine Vereinheitlichung der Verfahrensfreistellung von Kleinwindkraftanlagen unter 10 Metern, Metern (Gesamthöhe), bzw. dass die restlichen 8 Bundesländer Kleinwindkraftanlagen unter 10 Metern als Verfahrensfrei bezeichnen.

Genehmigungsvergleich der einzelnen Bundesländer: (Kleinwindkraftanlagen bis 10 m) m Gesamthöhe)

In Sachsen-Anhalt sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei.

In Bayern sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei.

In Baden Württemberg sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei.

In Saarland sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei.

In Berlin sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei.

In Thüringen sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei..

In Sachsen sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei.

In Nordrhein-Westfalen sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei.

In Hamburg sind Kleinwindkraftanlagen nur in Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Hafennutzungsgebiet verfahrensfrei.

In Hessen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Brandenburg sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Bremen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Mecklenburg-Vorpommern sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Niedersachsen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Rheinland-Pfalz sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Schleswig-Holstein sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.




02/07/2012, 17:34

Ergänzung der Begründung.
Neuer Petitionstext: Zuerst berufe ich mich auf folgenden Grundgedanken:

Ziel der Bundesregierung ist eine moderne, klimafreundliche, nachhaltige und sichere Energieversorgung für Deutschland. Hierfür sollen die erneuerbaren Energien konsequent ausgebaut und die Energieeffizienz weiter erhöht werden mit dem Ziel, dass die erneuerbaren Energien den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen.

Folgende Ziele sind rechtlich verankert: Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch auf mindestens 30 Prozent gesteigert werden. Danach soll er kontinuierlich erhöht werden. An der gesamten Wärmeversorgung soll der Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2020 14 Prozent betragen.

Quelle: www.bmu.de/erneuerbare_energien/kurzinfo/doc/3988.php

Um dies Umsetzen zu können ist es nicht förderlich förderlich, wenn es keine einheitlichen Regelungen in den 16 Bundesländern gibt. Von den 16 Bundesländern haben erst 8 davon Kleinwindkraftanlagen als Verfahrensfrei bezeichnet. So werden in den restlichen 8 Bundesländern ( 50 %) den umweltbewussten Menschen, die etwas verändern wollen unnötig Steine in den Weg gelegt. Denn diese müssen denselben Genehmigungsprozess durchlaufen wie die 100 m hohen Riesenwindräder, was natürlich sehr zeitaufwendig und kostenspielig ist. Deshalb ist es zwingend notwendig dass alle Bundesländer, den Bürgern die Chance ermöglichen etwas selbst für die Umwelt zu tun.

Das große Problem von der Energie ist die Speicherung und der Transport, deswegen wäre es nur logisch, dass Energie dort produziert wird, wo sie benötigt und verbraucht wird.
So wären Hybridanlagen (Kombination aus Wind- und Sonnenergie) möglich, denn diese beiden Anlagentypen lassen sich wunderbar kombinieren.
Jeder könnte somit die Fossilenenergieressourcen schonen, einen Beitrag zur Schadstoffreduzierung leisten und die Umwelt schützen.

Deshalb fordern wir eine Vereinheitlichung der Verfahrensfreistellung von Kleinwindkraftanlagen unter 10 Metern, bzw. dass die restlichen 8 Bundesländer Kleinwindkraftanlagen unter 10 Metern als Verfahrensfrei bezeichnen.

Genehmigungsvergleich der einzelnen Bundesländer: (Kleinwindkraftanlagen bis 10 m)

In Sachsen-Anhalt sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei.

In Bayern sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei.

In Baden Württemberg sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei.

In Saarland sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei.

In Berlin sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei.

In Thüringen sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei..

In Sachsen sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei.

In Nordrhein-Westfalen sind Kleinwindkraftanlagen verfahrensfrei.

In Hamburg sind Kleinwindkraftanlagen nur in Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Hafennutzungsgebiet verfahrensfrei.

In Hessen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Brandenburg sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Bremen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Mecklenburg-Vorpommern sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Niedersachsen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Rheinland-Pfalz sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Schleswig-Holstein sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig. Neue Begründung: Weil es nicht sein darf, dass in 8 Bundesländern umweltbewussten Menschen, die etwas für die Umwelt tun wollen, Hürden in den Weg gelegt werden.

Die zu große Abschätzung des Auswandes (Genehmigungsverfahren) für eine solche Kleinwindkraftanlage animiert nicht zum errichten einer solchen Anlage.

Daher werden durch diese Genehmigungshürde erneuerbare Energien aus Kleinwindkraftanlagen uninteressant und dies widerspricht somit den rechtlich verankerten Zielen.
Daher wird die Erzeugung von erneuerbaren Energien aus Kleinwindkraftanlagen durch die Genehmigungshürden und die lange Genehmigungszeit uninteressant.

Links zu den Bauordnungen:
Sachsen-Anhalt www.lexsoft.de/normensammlung/1538385,61
Bayern www.lexsoft.de/normensammlung/168002,58
Baden-Württemberg www.lexsoft.de/normensammlung/173841,81
Saarland www.lexsoft.de/normensammlung/311976,62
Berlin www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/ehb/senstadt/bauobln/62.shtml#
Thüringen www.lexsoft.de/normensammlung/171918,69
Sachsen www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=327428,62
Nordrhein-Westfalen www.nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=32&t=692
Hamburg www.lexsoft.de/normensammlung/1540888,94
Hessen www.lexsoft.de/normensammlung/169492,56
Brandenburg www.lexsoft.de/normensammlung/242553,56
Bremen www.lexsoft.de/normensammlung/168675,66
Mecklenburg-Vorpommern www.lexsoft.de/normensammlung/2165310,62
Niedersachsen www.lexsoft.de/normensammlung/173016,82
Rheinland-Pfalz www.lexsoft.de/normensammlung/187392,63
Schleswig-Holstein www.lexsoft.de/normensammlung/3505378,64

Petition wird an den Petitionsausschuss von folgenden Bundesländern versendet:

Hessen, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg


01/25/2012, 17:28

Änderung der Begriffs Genehmigungsfreistellung mit dem besser passenden Verfahrensfreistellung!
Neuer Titel: Genehmigungsfreistellung Verfahrensfreistellung von Kleinwindkraftanlagen < 10 m Neuer Petitionstext: Zuerst berufe ich mich auf folgenden Grundgedanken:

Ziel der Bundesregierung ist eine moderne, klimafreundliche, nachhaltige und sichere Energieversorgung für Deutschland. Hierfür sollen die erneuerbaren Energien konsequent ausgebaut und die Energieeffizienz weiter erhöht werden mit dem Ziel, dass die erneuerbaren Energien den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen.

Folgende Ziele sind rechtlich verankert: Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch auf mindestens 30 Prozent gesteigert werden. Danach soll er kontinuierlich erhöht werden. An der gesamten Wärmeversorgung soll der Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2020 14 Prozent betragen.

Quelle: www.bmu.de/erneuerbare_energien/kurzinfo/doc/3988.php

Um dies Umsetzen zu können ist es nicht förderlich wenn es keine einheitlichen Regelungen in den 16 Bundesländern gibt. Von den 16 Bundesländern haben erst 8 davon Kleinwindkraftanlagen als Genehmigungsfrei Verfahrensfrei bezeichnet. So werden in den restlichen 8 Bundesländern ( 50 %) den umweltbewussten Menschen, die etwas verändern wollen unnötig Steine in den Weg gelegt. Denn diese müssen denselben Genehmigungsfreistellungsprozess Genehmigungsprozess durchlaufen wie die 100 m hohen Riesenwindräder, was natürlich sehr zeitaufwendig und kostenspielig ist. Deshalb ist es zwingend notwendig dass alle Bundesländer, den Bürgern die Chance ermöglichen etwas selbst für die Umwelt zu tun.

Das große Problem von der Energie ist die Speicherung und der Transport, deswegen wäre es nur logisch, dass Energie dort produziert wird, wo sie benötigt und verbraucht wird.
So wären Hybridanlagen (Kombination aus Wind- und Sonnenergie) möglich, denn diese beiden Anlagentypen lassen sich wunderbar kombinieren.
Jeder könnte somit die Fossilenenergieressourcen schonen, einen Beitrag zur Schadstoffreduzierung leisten und die Umwelt schützen.

Deshalb fordern wir eine Vereinheitlichung der Verfahrens- /Genehmigungsfreistellung Verfahrensfreistellung von Kleinwindkraftanlagen unter 10 Metern, bzw. dass die restlichen 8 Bundesländer Kleinwindkraftanlagen unter 10 Metern als Verfahrens- /Genehmigungsfrei Verfahrensfrei bezeichnen.

Genehmigungsvergleich der einzelnen Bundesländer: (Kleinwindkraftanlagen bis 10 m)

In Sachsen-Anhalt sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Bayern sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Baden Württemberg sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Saarland sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Berlin sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Thüringen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei..

In Sachsen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Nordrhein-Westfalen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Hamburg sind Kleinwindkraftanlagen nur in Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Hafennutzungsgebiet genehmigungsfrei. verfahrensfrei.

In Hessen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Brandenburg sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Bremen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Mecklenburg-Vorpommern sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Niedersachsen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Rheinland-Pfalz sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Schleswig-Holstein sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.


01/25/2012, 16:44

Verfahrensfreistellung ergänzt um Missverständnisse zu vermeiden!
Neuer Petitionstext: Zuerst berufe ich mich auf folgenden Grundgedanken:

Ziel der Bundesregierung ist eine moderne, klimafreundliche, nachhaltige und sichere Energieversorgung für Deutschland. Hierfür sollen die erneuerbaren Energien konsequent ausgebaut und die Energieeffizienz weiter erhöht werden mit dem Ziel, dass die erneuerbaren Energien den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen.

Folgende Ziele sind rechtlich verankert: Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch auf mindestens 30 Prozent gesteigert werden. Danach soll er kontinuierlich erhöht werden. An der gesamten Wärmeversorgung soll der Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2020 14 Prozent betragen.

Quelle: www.bmu.de/erneuerbare_energien/kurzinfo/doc/3988.php

Um dies Umsetzen zu können ist es nicht förderlich wenn es keine einheitlichen Regelungen in den 16 Bundesländern gibt. Von den 16 Bundesländern haben erst 8 davon Kleinwindkraftanlagen als Genehmigungsfrei bezeichnet. So werden in den restlichen 8 Bundesländern ( 50 %) den umweltbewussten Menschen, die etwas verändern wollen unnötig Steine in den Weg gelegt. Denn diese müssen denselben Genehmigungsfreistellungsprozess durchlaufen wie die 100 m hohen Riesenwindräder, was natürlich sehr zeitaufwendig und kostenspielig ist. Deshalb ist es zwingend notwendig dass alle Bundesländer, den Bürgern die Chance ermöglichen etwas selbst für die Umwelt zu tun.

Das große Problem von der Energie ist die Speicherung und der Transport, deswegen wäre es nur logisch, dass Energie dort produziert wird, wo sie benötigt und verbraucht wird.
So wären Hybridanlagen (Kombination aus Wind- und Sonnenergie) möglich, denn diese beiden Anlagentypen lassen sich wunderbar kombinieren.
Jeder könnte somit die Fossilenenergieressourcen schonen, einen Beitrag zur Schadstoffreduzierung leisten und die Umwelt schützen.

Deshalb fordern wir eine Vereinheitlichung der Genehmigungsfreistellung Verfahrens- /Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen unter 10 Metern, bzw. dass die restlichen 8 Bundesländer Kleinwindkraftanlagen unter 10 Metern als Genehmigungsfrei Verfahrens- /Genehmigungsfrei bezeichnen.

Genehmigungsvergleich der einzelnen Bundesländer: (Kleinwindkraftanlagen bis 10 m)

In Sachsen-Anhalt sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei.

In Bayern sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei.

In Baden Württemberg sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei.

In Saarland sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei.

In Berlin sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei.

In Thüringen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei.

In Sachsen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei.

In Nordrhein-Westfalen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei.

In Hamburg sind Kleinwindkraftanlagen nur in Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Hafennutzungsgebiet genehmigungsfrei.

In Hessen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Brandenburg sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Bremen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Mecklenburg-Vorpommern sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Niedersachsen sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Rheinland-Pfalz sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.

In Schleswig-Holstein sind Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig.


01/23/2012, 18:11

NRW neue Quelle als Link erkannt!
Neue Begründung: Weil es nicht sein darf, dass in 8 Bundesländern umweltbewussten Menschen, die etwas für die Umwelt tun wollen, Hürden in den Weg gelegt werden.

Die zu große Abschätzung des Auswandes (Genehmigungsverfahren) für eine solche Kleinwindkraftanlage animiert nicht zum errichten einer solchen Anlage.

Daher werden durch diese Genehmigungshürde erneuerbare Energien aus Kleinwindkraftanlagen uninteressant und dies widerspricht somit den rechtlich verankerten Zielen.
Daher wird die Erzeugung von erneuerbaren Energien aus Kleinwindkraftanlagen durch die Genehmigungshürden und die lange Genehmigungszeit uninteressant.

Links zu den Bauordnungen:
Sachsen-Anhalt www.lexsoft.de/normensammlung/1538385,61
Bayern www.lexsoft.de/normensammlung/168002,58
Baden-Württemberg www.lexsoft.de/normensammlung/173841,81
Saarland www.lexsoft.de/normensammlung/311976,62
Berlin www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/ehb/senstadt/bauobln/62.shtml#
Thüringen www.lexsoft.de/normensammlung/171918,69
Sachsen www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=327428,62
Nordrhein-Westfalen recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13089 www.nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=32&t=692
Hamburg www.lexsoft.de/normensammlung/1540888,94
Hessen www.lexsoft.de/normensammlung/169492,56
Brandenburg www.lexsoft.de/normensammlung/242553,56
Bremen www.lexsoft.de/normensammlung/168675,66
Mecklenburg-Vorpommern www.lexsoft.de/normensammlung/2165310,62
Niedersachsen www.lexsoft.de/normensammlung/173016,82
Rheinland-Pfalz www.lexsoft.de/normensammlung/187392,63
Schleswig-Holstein www.lexsoft.de/normensammlung/3505378,64


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