28.03.2015, 17:01
Vervollständigung und Verbesserung der Texte mit Ergänzungen.
Keine Änderung der eigentlichen Intention
Neuer Petitionstext: Die aktuelle Krankschreibungspraxis sieht vor, dass mit Arbeitsunfähigkeit dem Patienten zwei entsprechende Krankenscheine (1* Krankenkasse + 1 Arbeitgeber) ausgehändigt werden.
Diese beiden Belege, sollen anschließend Seitens des Patienten an die eigene Krankenkasse und seinen Arbeitgeber übermittelt werden.
Da jedoch eine Krankschreibung massiv im Wiederspruch zu den Karrierewünschen des Patienten stehen kann, ist eine Übermittlung an den Arbeitgeber nicht immer gegeben, gegeben. Zudem kann eine Krankschreibung ja kann sogar zu massiven inneren Konflikten des Patienten führen. führen wenn diese seine Karriere oder sonstigen Reputationen gefährdet sieht.
Dieses hat auch im Fall von Herrn Andreas L., dem Co-Piloten des Germanwings-Fluges (4U9525) dazu geführt, dass eine jahrelange Verschweigung seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber möglich war.
Derartige Eskalationen sind im Übrigen in allen anderen sicherheitstechnischen Berufen, wie in der Chirurgie, bei der Polizei, oder in der Justiz sehr kritisch zu bewerten. Dabei wäre eine derartige Eskalation wie im Fall dieses Absturzes der Germanwings-Maschine recht einfach und früh zu verhindern gewesen.
Anonyme Meldung des behandelnden Arztes an den Arbeitgeber:
Eine einfache Meldung des behandelnden Arztes, anonymisiert über die Krankenkasse, wie „Patient XY ist vom Datum bis Datum krankgeschrieben“ hätte hier Wunder gewirkt.
Hierzu verfügen die großen sicherheitsrelevanten Firmen/Behörden über die richtigen Ansprechpartner wie betriebsärztlicher Bereich. Zudem besteht in der Regel auch eine größere Arbeitnehmer/Arbeitgeberbindung da die sicherheitsrelevanten Firmen/Behörden typischer Weiße sehr viel Geld in die Ausbildung ihrer Belegschaft investieren.
Hätte der Arbeitgeber über die Krankenkasse eine anonymisierte Meldung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten, so hätte der Arbeitgeber frühzeitig auf den Patienten eingehen und diesen um Aufklärung bitten können. Auch hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt, dem Patienten den Patienten/Arbeitnehmer nach Hause zu schicken, womit schicken. (Womit die Gefahr für Flug 4U 9525 4U9525 gebannt gewesen wäre. wäre.)
Änderung der aktuellen Krankschreibungspraxis in Deutschland:
Neben den beiden Krankenscheinen für Krankenkasse und Arbeitgeber, sollten die behandelnden Ärzte (optional) in der Lage sein, auch den Arbeitgeber indirekt und anonym über die Krankenkasse des Patienten/Arbeitnehmer zu informieren.
Diese Regelung sollte insbesondere bei sicherheitsrelevanten Berufen wie in der Luft und Rauscht, im medizinischen Bereichen, oder eben in der Exklusive (Polizei etc.) und Judikatve (Gerichte etc.) Anwendung finden. Neue Begründung: Hier gelten natürlich sehr strikte Datenschutzbestimmungen. Datenschutzbestimmungen, die natürlich nur unter ausloten der Vor- und Nachteile angetastet werden sollten.
Datenschutzbestimmungen können jedoch auch dazu führen, dass besondere Risiken nicht frühzeitig erkannt werden können.
Der Absturz der Germanwings-Maschine (4U9525) zählt ohne Zweifel zu diesen Risiken.
Doch gibt es hier vermeintlich eine Vielzahl weitere Fälle, die jedoch nicht ohne weiteres erkannt oder aufgedeckt werden können:
- Wie viele - Wieviele Chirurgen sind krankgeschrieben, operieren aber dennoch?
- Wie viele - Wieviele Polizisten sind Krankgeschrieben, entscheiden sich aber dennoch für einen Einsatz?
- Wie viele - Wieviele Richter führen trotz Krankheit eine Gerichtsverhandlungen?
Ich denke, angesichts der jüngsten Ereignisse, sollte man sich noch einmal dringend die aktuell gängige Krankschreibungspraxis anschauen und nach Verbesserungspotentiale suchen.