Germanwings-Absturz (4U9525) & Krankschreibungspraxis

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  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
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  5. Beendet

Neuigkeiten

29.03.2015, 12:13

Fragenänderung am Anfang des Sachverhaltes.
Neuer Petitionstext: EINLEITENDE FRAGESTELLUNG:

Ein Gastwirt muss einen betrunkenen Autofahrer auch daran hindern in sein Auto zu steigen, wenn es für ihn erkennbar und offenkundig ist, dass der Gast im Begriff ist eine Trunkenheitsfahrt anzutreten.

Aber ein Arzt besitz keine Möglichkeit einen Piloten (als Patient) in Angesicht seiner physischen oder psychischen Verfassung an dessen Flugantritt zu hindern!

Decken sich beide Äußerungen mit dem Ziel der gesellschaftlichen Sicherheit?
In wieweit dürfen stressbeladene Chirurgen unter Einfluss der Krankschreibung inkl. Einnahme von Medikamenten (Psychopharmaka etc.) eine Operation durchführen?

ZUM ANLIEGEN:

Die aktuelle Krankschreibungspraxis sieht vor, dass mit Arbeitsunfähigkeit dem Patienten zwei entsprechende Krankenscheine (1* Krankenkasse + 1 Arbeitgeber) ausgehändigt werden.

Diese beiden Belege, sollen anschließend Seitens des Patienten an die eigene Krankenkasse und seinen Arbeitgeber übermittelt werden.

Da jedoch eine Krankschreibung massiv im Wiederspruch zu den Karrierewünschen des Patienten/Arbeitnehmers stehen kann, ist eine Übermittlung an den Arbeitgeber nicht immer gegeben. Zudem kann eine Krankschreibung sogar zu massiven inneren Konflikten des Patienten/Arbeitnehmers führen wenn dieser seine Karriere oder sonstigen Reputationen gefährdet sieht.

Dieses hat auch im Fall von Herrn Andreas L., dem Co-Piloten des Germanwings-Fluges (4U9525), dazu geführt, dass eine jahrelange Verschweigung seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber möglich war.

Derartige Eskalationen sind im Übrigen in allen anderen sicherheitstechnischen Berufen, wie in der Medizin (Chirurgie), bei der Polizei, oder in der Justiz sehr kritisch zu bewerten.

Dabei ist eine derartige Eskalation, also dem persönlichen Interessenkonflikt zwischen der Krankmeldung und der Karriere, wie im Fall dieses Absturzes der Germanwings-Maschine, recht einfach und früh zu verhindern gewesen.

Anonyme Meldung des behandelnden Arztes an den Arbeitgeber:

Eine einfache Meldung des behandelnden Arztes, anonymisiert über die Krankenkasse, wie „Patient/Arbeitnehmer XY ist vom Datum bis Datum krankgeschrieben“ hätte hier die Informationsblockade gegenüber den Arbeitgeber gelöst.

In diesem Fall ist im übrigen auch dem Patienten/Arbeitnehmer geholfen, den den Betroffenen bleibt damit eine zusätzliche Gewissensspirale und damit ein weiterer Stressfaktor, als der Krankheit an sich (das darf der Arbeitgeber nie erfahren) erspart.

ANMERKUNG I:
Hierzu verfügen die großen sicherheitsrelevanten Firmen/Behörden über die richtigen Ansprechpartner wie betriebsärztlicher Bereich.

ANMERKUNG II:
Zudem besteht in der Regel auch eine größere Arbeitnehmer/Arbeitgeberbindung da diese Firmen/Behörden typischerweise sehr viel Geld in die Ausbildung ihrer Belegschaft investieren.

Hätte der Arbeitgeber über die Krankenkasse eine anonymisierte Meldung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten, so hätte der Arbeitgeber frühzeitig auf den Patienten/Arbeitnehmer eingehen und diesen um Aufklärung bitten können. Auch hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt, den Patienten/Arbeitnehmer nach Hause zu schicken. (Womit die Gefahr für Flug 4U9525 gebannt gewesen wäre.)

Änderung der aktuellen Krankschreibungspraxis in Deutschland:

Neben den beiden Krankenscheinen, für die persönliche Krankenkasse und Arbeitgeber, sollten die behandelnden Ärzte (optional) in der Lage sein, auch den Arbeitgeber indirekt und anonym über die Krankenkasse des Patienten/Arbeitnehmer zu informieren.

Diese Regelung sollte insbesondere bei sicherheitsrelevanten Berufen wie in der Luft- und Raumfahrt , in den medizinischen Bereichen, in wichtigen Bereichen der Polizei usw. Anwendung finden.


29.03.2015, 12:10

Erweiterung der Fragestellung?
Neuer Petitionstext: EINLEITENDE FRAGESTELLUNG:

Ein Gastwirt muss einen betrunkenen Autofahrer auch daran hindern in sein Auto zu steigen, wenn es für ihn erkennbar und offenkundig ist, dass der Gast im Begriff ist eine Trunkenheitsfahrt anzutreten.

Aber ein Arzt besitz keine Möglichkeit einen Piloten (als Patient) in Angesicht seiner physischen oder psychischen Verfassung an dessen Flugantritt zu hindern!

Decken sich beide Äußerungen mit dem Ziel der gesellschaftlichen Sicherheit?
In wieweit dürfen Chirurgen unter Einfluss der Krankschreibung inkl. Einnahme von Medikamenten (Psychopharmaka etc.) eine Operation durchführen?

ZUM ANLIEGEN:

Die aktuelle Krankschreibungspraxis sieht vor, dass mit Arbeitsunfähigkeit dem Patienten zwei entsprechende Krankenscheine (1* Krankenkasse + 1 Arbeitgeber) ausgehändigt werden.

Diese beiden Belege, sollen anschließend Seitens des Patienten an die eigene Krankenkasse und seinen Arbeitgeber übermittelt werden.

Da jedoch eine Krankschreibung massiv im Wiederspruch zu den Karrierewünschen des Patienten/Arbeitnehmers stehen kann, ist eine Übermittlung an den Arbeitgeber nicht immer gegeben. Zudem kann eine Krankschreibung sogar zu massiven inneren Konflikten des Patienten/Arbeitnehmers führen wenn dieser seine Karriere oder sonstigen Reputationen gefährdet sieht.

Dieses hat auch im Fall von Herrn Andreas L., dem Co-Piloten des Germanwings-Fluges (4U9525), dazu geführt, dass eine jahrelange Verschweigung seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber möglich war.

Derartige Eskalationen sind im Übrigen in allen anderen sicherheitstechnischen Berufen, wie in der Medizin (Chirurgie), bei der Polizei, oder in der Justiz sehr kritisch zu bewerten.

Dabei ist eine derartige Eskalation, also dem persönlichen Interessenkonflikt zwischen der Krankmeldung und der Karriere, wie im Fall dieses Absturzes der Germanwings-Maschine, recht einfach und früh zu verhindern gewesen.

Anonyme Meldung des behandelnden Arztes an den Arbeitgeber:

Eine einfache Meldung des behandelnden Arztes, anonymisiert über die Krankenkasse, wie „Patient/Arbeitnehmer XY ist vom Datum bis Datum krankgeschrieben“ hätte hier die Informationsblockade gegenüber den Arbeitgeber gelöst.

In diesem Fall ist im übrigen auch dem Patienten/Arbeitnehmer geholfen, den den Betroffenen bleibt damit eine zusätzliche Gewissensspirale und damit ein weiterer Stressfaktor, als der Krankheit an sich (das darf der Arbeitgeber nie erfahren) erspart.

ANMERKUNG I:
Hierzu verfügen die großen sicherheitsrelevanten Firmen/Behörden über die richtigen Ansprechpartner wie betriebsärztlicher Bereich.

ANMERKUNG II:
Zudem besteht in der Regel auch eine größere Arbeitnehmer/Arbeitgeberbindung da diese Firmen/Behörden typischerweise sehr viel Geld in die Ausbildung ihrer Belegschaft investieren.

Hätte der Arbeitgeber über die Krankenkasse eine anonymisierte Meldung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten, so hätte der Arbeitgeber frühzeitig auf den Patienten/Arbeitnehmer eingehen und diesen um Aufklärung bitten können. Auch hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt, den Patienten/Arbeitnehmer nach Hause zu schicken. (Womit die Gefahr für Flug 4U9525 gebannt gewesen wäre.)

Änderung der aktuellen Krankschreibungspraxis in Deutschland:

Neben den beiden Krankenscheinen, für die persönliche Krankenkasse und Arbeitgeber, sollten die behandelnden Ärzte (optional) in der Lage sein, auch den Arbeitgeber indirekt und anonym über die Krankenkasse des Patienten/Arbeitnehmer zu informieren.

Diese Regelung sollte insbesondere bei sicherheitsrelevanten Berufen wie in der Luft- und Raumfahrt , in den medizinischen Bereichen, in wichtigen Bereichen der Polizei usw. Anwendung finden.


29.03.2015, 11:56

Korrektur anfängliche Fragestellung
Neuer Petitionstext: EINLEITENDE FRAGESTELLUNG:

Ein Gastwirt muss einen betrunkenen Autofahrer auch daran hindern in sein Auto zu steigen, wenn es für ihn erkennbar und offenkundig ist, dass der Gast im Begriff ist eine Trunkenheitsfahrt anzutreten.

Aber ein Arzt besitz keine Möglichkeit ein einen Piloten (als Patient) in Angesicht seiner physischen oder psychischen Verfassung an dessen Flugantritt zu hindern!

ZUM ANLIEGEN:

Die aktuelle Krankschreibungspraxis sieht vor, dass mit Arbeitsunfähigkeit dem Patienten zwei entsprechende Krankenscheine (1* Krankenkasse + 1 Arbeitgeber) ausgehändigt werden.

Diese beiden Belege, sollen anschließend Seitens des Patienten an die eigene Krankenkasse und seinen Arbeitgeber übermittelt werden.

Da jedoch eine Krankschreibung massiv im Wiederspruch zu den Karrierewünschen des Patienten/Arbeitnehmers stehen kann, ist eine Übermittlung an den Arbeitgeber nicht immer gegeben. Zudem kann eine Krankschreibung sogar zu massiven inneren Konflikten des Patienten/Arbeitnehmers führen wenn dieser seine Karriere oder sonstigen Reputationen gefährdet sieht.

Dieses hat auch im Fall von Herrn Andreas L., dem Co-Piloten des Germanwings-Fluges (4U9525), dazu geführt, dass eine jahrelange Verschweigung seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber möglich war.

Derartige Eskalationen sind im Übrigen in allen anderen sicherheitstechnischen Berufen, wie in der Medizin (Chirurgie), bei der Polizei, oder in der Justiz sehr kritisch zu bewerten.

Dabei ist eine derartige Eskalation, also dem persönlichen Interessenkonflikt zwischen der Krankmeldung und der Karriere, wie im Fall dieses Absturzes der Germanwings-Maschine, recht einfach und früh zu verhindern gewesen.

Anonyme Meldung des behandelnden Arztes an den Arbeitgeber:

Eine einfache Meldung des behandelnden Arztes, anonymisiert über die Krankenkasse, wie „Patient/Arbeitnehmer XY ist vom Datum bis Datum krankgeschrieben“ hätte hier die Informationsblockade gegenüber den Arbeitgeber gelöst.

In diesem Fall ist im übrigen auch dem Patienten/Arbeitnehmer geholfen, den den Betroffenen bleibt damit eine zusätzliche Gewissensspirale und damit ein weiterer Stressfaktor, als der Krankheit an sich (das darf der Arbeitgeber nie erfahren) erspart.

ANMERKUNG I:
Hierzu verfügen die großen sicherheitsrelevanten Firmen/Behörden über die richtigen Ansprechpartner wie betriebsärztlicher Bereich.

ANMERKUNG II:
Zudem besteht in der Regel auch eine größere Arbeitnehmer/Arbeitgeberbindung da diese Firmen/Behörden typischerweise sehr viel Geld in die Ausbildung ihrer Belegschaft investieren.

Hätte der Arbeitgeber über die Krankenkasse eine anonymisierte Meldung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten, so hätte der Arbeitgeber frühzeitig auf den Patienten/Arbeitnehmer eingehen und diesen um Aufklärung bitten können. Auch hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt, den Patienten/Arbeitnehmer nach Hause zu schicken. (Womit die Gefahr für Flug 4U9525 gebannt gewesen wäre.)

Änderung der aktuellen Krankschreibungspraxis in Deutschland:

Neben den beiden Krankenscheinen, für die persönliche Krankenkasse und Arbeitgeber, sollten die behandelnden Ärzte (optional) in der Lage sein, auch den Arbeitgeber indirekt und anonym über die Krankenkasse des Patienten/Arbeitnehmer zu informieren.

Diese Regelung sollte insbesondere bei sicherheitsrelevanten Berufen wie in der Luft- und Raumfahrt , in den medizinischen Bereichen, in wichtigen Bereichen der Polizei usw. Anwendung finden.


29.03.2015, 11:53

Anfängliche Fragestellung zum Sachverhalt
Neuer Petitionstext: EINLEITENDE FRAGESTELLUNG:

Ein Gastwirt muss einen betrunkenen Autofahrer auch daran hindern in sein Auto zu steigen, wenn es für ihn erkennbar und offenkundig ist, dass der Gast im Begriff ist eine Trunkenheitsfahrt anzutreten.

Aber ein Arzt besitz keine Möglichkeit ein Piloten in Angesicht seiner physischen oder psychischen Verfassung an dessen Flugantritt zu hindern!

ZUM ANLIEGEN:

Die aktuelle Krankschreibungspraxis sieht vor, dass mit Arbeitsunfähigkeit dem Patienten zwei entsprechende Krankenscheine (1* Krankenkasse + 1 Arbeitgeber) ausgehändigt werden.

Diese beiden Belege, sollen anschließend Seitens des Patienten an die eigene Krankenkasse und seinen Arbeitgeber übermittelt werden.

Da jedoch eine Krankschreibung massiv im Wiederspruch zu den Karrierewünschen des Patienten/Arbeitnehmers stehen kann, ist eine Übermittlung an den Arbeitgeber nicht immer gegeben. Zudem kann eine Krankschreibung sogar zu massiven inneren Konflikten des Patienten/Arbeitnehmers führen wenn dieser seine Karriere oder sonstigen Reputationen gefährdet sieht.

Dieses hat auch im Fall von Herrn Andreas L., dem Co-Piloten des Germanwings-Fluges (4U9525), dazu geführt, dass eine jahrelange Verschweigung seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber möglich war.

Derartige Eskalationen sind im Übrigen in allen anderen sicherheitstechnischen Berufen, wie in der Medizin (Chirurgie), bei der Polizei, oder in der Justiz sehr kritisch zu bewerten.

Dabei ist eine derartige Eskalation, also dem persönlichen Interessenkonflikt zwischen der Krankmeldung und der Karriere, wie im Fall dieses Absturzes der Germanwings-Maschine, recht einfach und früh zu verhindern gewesen.

Anonyme Meldung des behandelnden Arztes an den Arbeitgeber:

Eine einfache Meldung des behandelnden Arztes, anonymisiert über die Krankenkasse, wie „Patient/Arbeitnehmer XY ist vom Datum bis Datum krankgeschrieben“ hätte hier die Informationsblockade gegenüber den Arbeitgeber gelöst.

In diesem Fall ist im übrigen auch dem Patienten/Arbeitnehmer geholfen, den den Betroffenen bleibt damit eine zusätzliche Gewissensspirale und damit ein weiterer Stressfaktor, als der Krankheit an sich (das darf der Arbeitgeber nie erfahren) erspart.

ANMERKUNG I:
Hierzu verfügen die großen sicherheitsrelevanten Firmen/Behörden über die richtigen Ansprechpartner wie betriebsärztlicher Bereich.

ANMERKUNG II:
Zudem besteht in der Regel auch eine größere Arbeitnehmer/Arbeitgeberbindung da diese Firmen/Behörden typischerweise sehr viel Geld in die Ausbildung ihrer Belegschaft investieren.

Hätte der Arbeitgeber über die Krankenkasse eine anonymisierte Meldung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten, so hätte der Arbeitgeber frühzeitig auf den Patienten/Arbeitnehmer eingehen und diesen um Aufklärung bitten können. Auch hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt, den Patienten/Arbeitnehmer nach Hause zu schicken. (Womit die Gefahr für Flug 4U9525 gebannt gewesen wäre.)

Änderung der aktuellen Krankschreibungspraxis in Deutschland:

Neben den beiden Krankenscheinen, für die persönliche Krankenkasse und Arbeitgeber, sollten die behandelnden Ärzte (optional) in der Lage sein, auch den Arbeitgeber indirekt und anonym über die Krankenkasse des Patienten/Arbeitnehmer zu informieren.

Diese Regelung sollte insbesondere bei sicherheitsrelevanten Berufen wie in der Luft- und Raumfahrt , in den medizinischen Bereichen, in wichtigen Bereichen der Polizei usw. Anwendung finden.


28.03.2015, 17:45

Einfügung von Anmerkung I und II
Neuer Petitionstext: Die aktuelle Krankschreibungspraxis sieht vor, dass mit Arbeitsunfähigkeit dem Patienten zwei entsprechende Krankenscheine (1* Krankenkasse + 1 Arbeitgeber) ausgehändigt werden.

Diese beiden Belege, sollen anschließend Seitens des Patienten an die eigene Krankenkasse und seinen Arbeitgeber übermittelt werden.

Da jedoch eine Krankschreibung massiv im Wiederspruch zu den Karrierewünschen des Patienten/Arbeitnehmers stehen kann, ist eine Übermittlung an den Arbeitgeber nicht immer gegeben. Zudem kann eine Krankschreibung sogar zu massiven inneren Konflikten des Patienten/Arbeitnehmers führen wenn dieser seine Karriere oder sonstigen Reputationen gefährdet sieht.

Dieses hat auch im Fall von Herrn Andreas L., dem Co-Piloten des Germanwings-Fluges (4U9525), dazu geführt, dass eine jahrelange Verschweigung seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber möglich war.

Derartige Eskalationen sind im Übrigen in allen anderen sicherheitstechnischen Berufen, wie in der Medizin (Chirurgie), bei der Polizei, oder in der Justiz sehr kritisch zu bewerten.

Dabei ist eine derartige Eskalation, also dem persönlichen Interessenkonflikt zwischen der Krankmeldung und der Karriere, wie im Fall dieses Absturzes der Germanwings-Maschine, recht einfach und früh zu verhindern gewesen.

Anonyme Meldung des behandelnden Arztes an den Arbeitgeber:

Eine einfache Meldung des behandelnden Arztes, anonymisiert über die Krankenkasse, wie „Patient/Arbeitnehmer XY ist vom Datum bis Datum krankgeschrieben“ hätte hier die Informationsblockade gegenüber den Arbeitgeber gelöst.

In diesem Fall ist im übrigen auch dem Patienten/Arbeitnehmer geholfen, den diesem den Betroffenen bleibt damit eine zusätzliche Gewissensspirale und damit einen weiteren Stressfaktor ein weiterer Stressfaktor, als der Krankheit an sich (das darf der Arbeitgeber nie erfahren) erspart.

ANMERKUNG I:
Hierzu verfügen die großen sicherheitsrelevanten Firmen/Behörden über die richtigen Ansprechpartner wie betriebsärztlicher Bereich.

ANMERKUNG II:
Zudem besteht in der Regel auch eine größere Arbeitnehmer/Arbeitgeberbindung da diese Firmen/Behörden typischerweise sehr viel Geld in die Ausbildung ihrer Belegschaft investieren.

Hätte der Arbeitgeber über die Krankenkasse eine anonymisierte Meldung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten, so hätte der Arbeitgeber frühzeitig auf den Patienten/Arbeitnehmer eingehen und diesen um Aufklärung bitten können. Auch hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt, den Patienten/Arbeitnehmer nach Hause zu schicken. (Womit die Gefahr für Flug 4U9525 gebannt gewesen wäre.)

Änderung der aktuellen Krankschreibungspraxis in Deutschland:

Neben den beiden Krankenscheinen, für die persönliche Krankenkasse und Arbeitgeber, sollten die behandelnden Ärzte (optional) in der Lage sein, auch den Arbeitgeber indirekt und anonym über die Krankenkasse des Patienten/Arbeitnehmer zu informieren.

Diese Regelung sollte insbesondere bei sicherheitsrelevanten Berufen wie in der Luft- und Raumfahrt , in den medizinischen Bereichen, in wichtigen Bereichen der Polizei usw. Anwendung finden.


28.03.2015, 17:36

Aufnahme "Gewissensspirale" + Wortkorrekturen
Neuer Petitionstext: Die aktuelle Krankschreibungspraxis sieht vor, dass mit Arbeitsunfähigkeit dem Patienten zwei entsprechende Krankenscheine (1* Krankenkasse + 1 Arbeitgeber) ausgehändigt werden.

Diese beiden Belege, sollen anschließend Seitens des Patienten an die eigene Krankenkasse und seinen Arbeitgeber übermittelt werden.

Da jedoch eine Krankschreibung massiv im Wiederspruch zu den Karrierewünschen des Patienten Patienten/Arbeitnehmers stehen kann, ist eine Übermittlung an den Arbeitgeber nicht immer gegeben. Zudem kann eine Krankschreibung ja sogar zu massiven inneren Konflikten des Patienten Patienten/Arbeitnehmers führen wenn diese dieser seine Karriere oder sonstigen Reputationen gefährdet sieht.

Dieses hat auch im Fall von Herrn Andreas L., dem Co-Piloten des Germanwings-Fluges (4U9525) (4U9525), dazu geführt, dass eine jahrelange Verschweigung seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber möglich war.

Derartige Eskalationen sind im Übrigen in allen anderen sicherheitstechnischen Berufen, wie in der Chirurgie, Medizin (Chirurgie), bei der Polizei, oder in der Justiz sehr kritisch zu bewerten.

Dabei wäre ist eine derartige Eskalation Eskalation, also dem persönlichen Interessenkonflikt zwischen der Krankmeldung und der Karriere, wie im Fall dieses Absturzes der Germanwings-Maschine Germanwings-Maschine, recht einfach und früh zu verhindern gewesen.

Anonyme Meldung des behandelnden Arztes an den Arbeitgeber:

Eine einfache Meldung des behandelnden Arztes, anonymisiert über die Krankenkasse, wie „Patient/Arbeitnehmer XY ist vom Datum bis Datum krankgeschrieben“ hätte hier Wunder gewirkt. die Informationsblockade gegenüber den Arbeitgeber gelöst.

In diesem Fall ist im übrigen auch dem Patienten/Arbeitnehmer geholfen, den diesem bleibt eine zusätzliche Gewissensspirale und damit einen weiteren Stressfaktor als der Krankheit an sich (das darf der Arbeitgeber nie erfahren) erspart.

Hierzu verfügen die großen sicherheitsrelevanten Firmen/Behörden über die richtigen Ansprechpartner wie betriebsärztlicher Bereich.

Zudem besteht in der Regel auch eine größere Arbeitnehmer/Arbeitgeberbindung da diese Firmen/Behörden typischerweise sehr viel Geld in die Ausbildung ihrer Belegschaft investieren.

Hätte der Arbeitgeber über die Krankenkasse eine anonymisierte Meldung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten, so hätte der Arbeitgeber frühzeitig auf den Patienten/Arbeitnehmer eingehen und diesen um Aufklärung bitten können. Auch hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt, den Patienten/Arbeitnehmer nach Hause zu schicken. (Womit die Gefahr für Flug 4U9525 gebannt gewesen wäre.)

Änderung der aktuellen Krankschreibungspraxis in Deutschland:

Neben den beiden Krankenscheinen, für die persönliche Krankenkasse und Arbeitgeber, sollten die behandelnden Ärzte (optional) in der Lage sein, auch den Arbeitgeber indirekt und anonym über die Krankenkasse des Patienten/Arbeitnehmer zu informieren.

Diese Regelung sollte insbesondere bei sicherheitsrelevanten Berufen wie in der Luft- und Raumfahrt , in den medizinischen Bereichen, in wichtigen Bereichen der Polizei usw. Anwendung finden. Neue Begründung: Hier gelten natürlich sehr strikte Datenschutzbestimmungen, die natürlich nur unter ausloten der Vor- und Nachteile angetastet werden sollten.

Datenschutzbestimmungen können jedoch auch dazu führen, dass besondere Risiken nicht frühzeitig erkannt werden können.

Der Absturz der Germanwings-Maschine (4U9525) zählt ohne Zweifel zu diesen Risiken.

Doch gibt es hier vermeintlich eine Vielzahl weitere Fälle, die jedoch nicht ohne weiteres erkannt oder aufgedeckt werden können:

- Wieviele Chirurgen sind krankgeschrieben, operieren aber dennoch?
- Wieviele Polizisten sind Krankgeschrieben, entscheiden sich aber dennoch für einen Einsatz?
- Wieviele Richter führen trotz Krankheit eine Gerichtsverhandlungen?

Ich denke, angesichts der jüngsten Ereignisse, sollte man sich noch einmal dringend die aktuell gängige Krankschreibungspraxis anschauen und nach Verbesserungspotentiale suchen.


28.03.2015, 17:15

Korrektur von Rechtschreibfehlern
Neuer Petitionstext: Die aktuelle Krankschreibungspraxis sieht vor, dass mit Arbeitsunfähigkeit dem Patienten zwei entsprechende Krankenscheine (1* Krankenkasse + 1 Arbeitgeber) ausgehändigt werden.

Diese beiden Belege, sollen anschließend Seitens des Patienten an die eigene Krankenkasse und seinen Arbeitgeber übermittelt werden.

Da jedoch eine Krankschreibung massiv im Wiederspruch zu den Karrierewünschen des Patienten stehen kann, ist eine Übermittlung an den Arbeitgeber nicht immer gegeben. Zudem kann eine Krankschreibung ja sogar zu massiven inneren Konflikten des Patienten führen wenn diese seine Karriere oder sonstigen Reputationen gefährdet sieht.

Dieses hat auch im Fall von Herrn Andreas L., dem Co-Piloten des Germanwings-Fluges (4U9525) dazu geführt, dass eine jahrelange Verschweigung seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber möglich war.

Derartige Eskalationen sind im Übrigen in allen anderen sicherheitstechnischen Berufen, wie in der Chirurgie, bei der Polizei, oder in der Justiz sehr kritisch zu bewerten. Dabei wäre eine derartige Eskalation wie im Fall dieses Absturzes der Germanwings-Maschine recht einfach und früh zu verhindern gewesen.

Anonyme Meldung des behandelnden Arztes an den Arbeitgeber:

Eine einfache Meldung des behandelnden Arztes, anonymisiert über die Krankenkasse, wie „Patient „Patient/Arbeitnehmer XY ist vom Datum bis Datum krankgeschrieben“ hätte hier Wunder gewirkt.

Hierzu verfügen die großen sicherheitsrelevanten Firmen/Behörden über die richtigen Ansprechpartner wie betriebsärztlicher Bereich. Zudem besteht in der Regel auch eine größere Arbeitnehmer/Arbeitgeberbindung da die sicherheitsrelevanten diese Firmen/Behörden typischer Weiße typischerweise sehr viel Geld in die Ausbildung ihrer Belegschaft investieren.

Hätte der Arbeitgeber über die Krankenkasse eine anonymisierte Meldung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten, so hätte der Arbeitgeber frühzeitig auf den Patienten Patienten/Arbeitnehmer eingehen und diesen um Aufklärung bitten können. Auch hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt, den Patienten/Arbeitnehmer nach Hause zu schicken. (Womit die Gefahr für Flug 4U9525 gebannt gewesen wäre.)

Änderung der aktuellen Krankschreibungspraxis in Deutschland:

Neben den beiden Krankenscheinen Krankenscheinen, für die persönliche Krankenkasse und Arbeitgeber, sollten die behandelnden Ärzte (optional) in der Lage sein, auch den Arbeitgeber indirekt und anonym über die Krankenkasse des Patienten/Arbeitnehmer zu informieren.

Diese Regelung sollte insbesondere bei sicherheitsrelevanten Berufen wie in der Luft Luft- und Rauscht, im Raumfahrt , in den medizinischen Bereichen, oder eben in wichtigen Bereichen der Exklusive (Polizei etc.) und Judikatve (Gerichte etc.) Polizei usw. Anwendung finden.


28.03.2015, 17:01

Vervollständigung und Verbesserung der Texte mit Ergänzungen.

Keine Änderung der eigentlichen Intention
Neuer Petitionstext: Die aktuelle Krankschreibungspraxis sieht vor, dass mit Arbeitsunfähigkeit dem Patienten zwei entsprechende Krankenscheine (1* Krankenkasse + 1 Arbeitgeber) ausgehändigt werden.

Diese beiden Belege, sollen anschließend Seitens des Patienten an die eigene Krankenkasse und seinen Arbeitgeber übermittelt werden.

Da jedoch eine Krankschreibung massiv im Wiederspruch zu den Karrierewünschen des Patienten stehen kann, ist eine Übermittlung an den Arbeitgeber nicht immer gegeben, gegeben. Zudem kann eine Krankschreibung ja kann sogar zu massiven inneren Konflikten des Patienten führen. führen wenn diese seine Karriere oder sonstigen Reputationen gefährdet sieht.

Dieses hat auch im Fall von Herrn Andreas L., dem Co-Piloten des Germanwings-Fluges (4U9525) dazu geführt, dass eine jahrelange Verschweigung seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber möglich war.

Derartige Eskalationen sind im Übrigen in allen anderen sicherheitstechnischen Berufen, wie in der Chirurgie, bei der Polizei, oder in der Justiz sehr kritisch zu bewerten. Dabei wäre eine derartige Eskalation wie im Fall dieses Absturzes der Germanwings-Maschine recht einfach und früh zu verhindern gewesen.

Anonyme Meldung des behandelnden Arztes an den Arbeitgeber:

Eine einfache Meldung des behandelnden Arztes, anonymisiert über die Krankenkasse, wie „Patient XY ist vom Datum bis Datum krankgeschrieben“ hätte hier Wunder gewirkt.

Hierzu verfügen die großen sicherheitsrelevanten Firmen/Behörden über die richtigen Ansprechpartner wie betriebsärztlicher Bereich. Zudem besteht in der Regel auch eine größere Arbeitnehmer/Arbeitgeberbindung da die sicherheitsrelevanten Firmen/Behörden typischer Weiße sehr viel Geld in die Ausbildung ihrer Belegschaft investieren.

Hätte der Arbeitgeber über die Krankenkasse eine anonymisierte Meldung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten, so hätte der Arbeitgeber frühzeitig auf den Patienten eingehen und diesen um Aufklärung bitten können. Auch hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt, dem Patienten den Patienten/Arbeitnehmer nach Hause zu schicken, womit schicken. (Womit die Gefahr für Flug 4U 9525 4U9525 gebannt gewesen wäre. wäre.)

Änderung der aktuellen Krankschreibungspraxis in Deutschland:

Neben den beiden Krankenscheinen für Krankenkasse und Arbeitgeber, sollten die behandelnden Ärzte (optional) in der Lage sein, auch den Arbeitgeber indirekt und anonym über die Krankenkasse des Patienten/Arbeitnehmer zu informieren.

Diese Regelung sollte insbesondere bei sicherheitsrelevanten Berufen wie in der Luft und Rauscht, im medizinischen Bereichen, oder eben in der Exklusive (Polizei etc.) und Judikatve (Gerichte etc.) Anwendung finden. Neue Begründung: Hier gelten natürlich sehr strikte Datenschutzbestimmungen. Datenschutzbestimmungen, die natürlich nur unter ausloten der Vor- und Nachteile angetastet werden sollten.

Datenschutzbestimmungen können jedoch auch dazu führen, dass besondere Risiken nicht frühzeitig erkannt werden können.

Der Absturz der Germanwings-Maschine (4U9525) zählt ohne Zweifel zu diesen Risiken.

Doch gibt es hier vermeintlich eine Vielzahl weitere Fälle, die jedoch nicht ohne weiteres erkannt oder aufgedeckt werden können:

- Wie viele - Wieviele Chirurgen sind krankgeschrieben, operieren aber dennoch?
- Wie viele - Wieviele Polizisten sind Krankgeschrieben, entscheiden sich aber dennoch für einen Einsatz?
- Wie viele - Wieviele Richter führen trotz Krankheit eine Gerichtsverhandlungen?

Ich denke, angesichts der jüngsten Ereignisse, sollte man sich noch einmal dringend die aktuell gängige Krankschreibungspraxis anschauen und nach Verbesserungspotentiale suchen.


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