Germanwings-Absturz (4U9525) & Krankschreibungspraxis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

28.03.2015, 17:15

Korrektur von Rechtschreibfehlern
Neuer Petitionstext: Die aktuelle Krankschreibungspraxis sieht vor, dass mit Arbeitsunfähigkeit dem Patienten zwei entsprechende Krankenscheine (1* Krankenkasse + 1 Arbeitgeber) ausgehändigt werden.

Diese beiden Belege, sollen anschließend Seitens des Patienten an die eigene Krankenkasse und seinen Arbeitgeber übermittelt werden.

Da jedoch eine Krankschreibung massiv im Wiederspruch zu den Karrierewünschen des Patienten stehen kann, ist eine Übermittlung an den Arbeitgeber nicht immer gegeben. Zudem kann eine Krankschreibung ja sogar zu massiven inneren Konflikten des Patienten führen wenn diese seine Karriere oder sonstigen Reputationen gefährdet sieht.

Dieses hat auch im Fall von Herrn Andreas L., dem Co-Piloten des Germanwings-Fluges (4U9525) dazu geführt, dass eine jahrelange Verschweigung seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber möglich war.

Derartige Eskalationen sind im Übrigen in allen anderen sicherheitstechnischen Berufen, wie in der Chirurgie, bei der Polizei, oder in der Justiz sehr kritisch zu bewerten. Dabei wäre eine derartige Eskalation wie im Fall dieses Absturzes der Germanwings-Maschine recht einfach und früh zu verhindern gewesen.

Anonyme Meldung des behandelnden Arztes an den Arbeitgeber:

Eine einfache Meldung des behandelnden Arztes, anonymisiert über die Krankenkasse, wie „Patient „Patient/Arbeitnehmer XY ist vom Datum bis Datum krankgeschrieben“ hätte hier Wunder gewirkt.

Hierzu verfügen die großen sicherheitsrelevanten Firmen/Behörden über die richtigen Ansprechpartner wie betriebsärztlicher Bereich. Zudem besteht in der Regel auch eine größere Arbeitnehmer/Arbeitgeberbindung da die sicherheitsrelevanten diese Firmen/Behörden typischer Weiße typischerweise sehr viel Geld in die Ausbildung ihrer Belegschaft investieren.

Hätte der Arbeitgeber über die Krankenkasse eine anonymisierte Meldung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten, so hätte der Arbeitgeber frühzeitig auf den Patienten Patienten/Arbeitnehmer eingehen und diesen um Aufklärung bitten können. Auch hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt, den Patienten/Arbeitnehmer nach Hause zu schicken. (Womit die Gefahr für Flug 4U9525 gebannt gewesen wäre.)

Änderung der aktuellen Krankschreibungspraxis in Deutschland:

Neben den beiden Krankenscheinen Krankenscheinen, für die persönliche Krankenkasse und Arbeitgeber, sollten die behandelnden Ärzte (optional) in der Lage sein, auch den Arbeitgeber indirekt und anonym über die Krankenkasse des Patienten/Arbeitnehmer zu informieren.

Diese Regelung sollte insbesondere bei sicherheitsrelevanten Berufen wie in der Luft Luft- und Rauscht, im Raumfahrt , in den medizinischen Bereichen, oder eben in wichtigen Bereichen der Exklusive (Polizei etc.) und Judikatve (Gerichte etc.) Polizei usw. Anwendung finden.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern