Germanwings-Absturz (4U9525) & Krankschreibungspraxis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

29.03.2015, 12:10

Erweiterung der Fragestellung?
Neuer Petitionstext: EINLEITENDE FRAGESTELLUNG:

Ein Gastwirt muss einen betrunkenen Autofahrer auch daran hindern in sein Auto zu steigen, wenn es für ihn erkennbar und offenkundig ist, dass der Gast im Begriff ist eine Trunkenheitsfahrt anzutreten.

Aber ein Arzt besitz keine Möglichkeit einen Piloten (als Patient) in Angesicht seiner physischen oder psychischen Verfassung an dessen Flugantritt zu hindern!

Decken sich beide Äußerungen mit dem Ziel der gesellschaftlichen Sicherheit?
In wieweit dürfen Chirurgen unter Einfluss der Krankschreibung inkl. Einnahme von Medikamenten (Psychopharmaka etc.) eine Operation durchführen?

ZUM ANLIEGEN:

Die aktuelle Krankschreibungspraxis sieht vor, dass mit Arbeitsunfähigkeit dem Patienten zwei entsprechende Krankenscheine (1* Krankenkasse + 1 Arbeitgeber) ausgehändigt werden.

Diese beiden Belege, sollen anschließend Seitens des Patienten an die eigene Krankenkasse und seinen Arbeitgeber übermittelt werden.

Da jedoch eine Krankschreibung massiv im Wiederspruch zu den Karrierewünschen des Patienten/Arbeitnehmers stehen kann, ist eine Übermittlung an den Arbeitgeber nicht immer gegeben. Zudem kann eine Krankschreibung sogar zu massiven inneren Konflikten des Patienten/Arbeitnehmers führen wenn dieser seine Karriere oder sonstigen Reputationen gefährdet sieht.

Dieses hat auch im Fall von Herrn Andreas L., dem Co-Piloten des Germanwings-Fluges (4U9525), dazu geführt, dass eine jahrelange Verschweigung seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber möglich war.

Derartige Eskalationen sind im Übrigen in allen anderen sicherheitstechnischen Berufen, wie in der Medizin (Chirurgie), bei der Polizei, oder in der Justiz sehr kritisch zu bewerten.

Dabei ist eine derartige Eskalation, also dem persönlichen Interessenkonflikt zwischen der Krankmeldung und der Karriere, wie im Fall dieses Absturzes der Germanwings-Maschine, recht einfach und früh zu verhindern gewesen.

Anonyme Meldung des behandelnden Arztes an den Arbeitgeber:

Eine einfache Meldung des behandelnden Arztes, anonymisiert über die Krankenkasse, wie „Patient/Arbeitnehmer XY ist vom Datum bis Datum krankgeschrieben“ hätte hier die Informationsblockade gegenüber den Arbeitgeber gelöst.

In diesem Fall ist im übrigen auch dem Patienten/Arbeitnehmer geholfen, den den Betroffenen bleibt damit eine zusätzliche Gewissensspirale und damit ein weiterer Stressfaktor, als der Krankheit an sich (das darf der Arbeitgeber nie erfahren) erspart.

ANMERKUNG I:
Hierzu verfügen die großen sicherheitsrelevanten Firmen/Behörden über die richtigen Ansprechpartner wie betriebsärztlicher Bereich.

ANMERKUNG II:
Zudem besteht in der Regel auch eine größere Arbeitnehmer/Arbeitgeberbindung da diese Firmen/Behörden typischerweise sehr viel Geld in die Ausbildung ihrer Belegschaft investieren.

Hätte der Arbeitgeber über die Krankenkasse eine anonymisierte Meldung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten, so hätte der Arbeitgeber frühzeitig auf den Patienten/Arbeitnehmer eingehen und diesen um Aufklärung bitten können. Auch hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt, den Patienten/Arbeitnehmer nach Hause zu schicken. (Womit die Gefahr für Flug 4U9525 gebannt gewesen wäre.)

Änderung der aktuellen Krankschreibungspraxis in Deutschland:

Neben den beiden Krankenscheinen, für die persönliche Krankenkasse und Arbeitgeber, sollten die behandelnden Ärzte (optional) in der Lage sein, auch den Arbeitgeber indirekt und anonym über die Krankenkasse des Patienten/Arbeitnehmer zu informieren.

Diese Regelung sollte insbesondere bei sicherheitsrelevanten Berufen wie in der Luft- und Raumfahrt , in den medizinischen Bereichen, in wichtigen Bereichen der Polizei usw. Anwendung finden.


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